Niedersachsen.NABU.de Ökologisch leben Gentechnik Gen-Mais Genmais muss von niedersächsischen Feldern runter
Genmais muss von Feldern runter
Genmais muss von niedersächsischen Feldern runter
Verbraucher- und Umweltschutz haben Vorrang
Blühender Mais
09. Juni 2010 -
Der Anbau von gentechnisch verändertem Mais ist in Deutschland verboten. Jedes Frühjahr wird deshalb das Saatgut auf gentechnische Verunreinigungen getestet. Der Aufwuchs von ausgesätem Genmais auf niedersächsischen Feldern muss unterbunden werden.
„Hier muss für 'Mensch und Natur' umgehend gehandelt werden. Einen Aufwuchs von Genmais darf es auf niedersächsischen Feldern nicht geben, der Mais darf auf keinen Fall zum Blühen kommen. Eine weitere Verbreitung muss durch Unterpflügen oder Abmähen verhindert werden, ansonsten wären Schädigungen auf umliegenden Feldern sowie bei Pflanzen und Tieren die Folge. Jedwede Beeinträchtigung der Artenvielfalt muss ausgeschlossen werden“, erklärte NABU-Landesvorsitzender Dr. Holger Buschmann.
Die Saatgutanalysen sollen möglichst bis zum 31. März eines jeden Jahres abgeschlossen sein und somit vor Beginn der Maisaussaat, damit das Saatgut bei festgestellten Verunreinigungen rechtzeitig zurückgerufen werden kann. Die von Bioland und Greenpeace Ende April 2010 veröffentlichte Liste von importierten Mais-Saaten, die zum Teil mit Gen-Mais verunreinigt sind, weist aus, dass aus Niedersachsen dazu keine Informationen vorgelegt worden waren oder werden konnten.
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