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Die Elbvertiefung ist überflüssig!

Die Elbvertiefung ist überflüssig!

NABU-Stellungnahme zur Fahrrinnenanpassung für 14,5-Meter-Containerschiffe

Containerschiff auf der Elbe


14. Juli 2010 - Angesichts des ersten gestern in Hamburg eingetroffenen Containerschiffs der Megaklasse „CMA CGM Christophe Colomb“ mit 365 Meter Länge, 52 Metern Breite, 15,50 Meter Tiefgang, mit erwarteten 13.880 TEU, geladenen 8.000 TEU (20-Fuß-Standardcontainereinheiten), fordert der NABU Niedersachsen die Niedersächsische Landesregierung auf, der erneut geplanten Elbvertiefung das Einverständnis zu versagen. Da somit bereits ein Schiff in dieser Größenordnung, das die Ausmaße des sogenannten Bemessungsschiffes in den jetzt vorliegenden Planunterlagen übersteigt, den Hamburger Hafen anlaufen kann, ist die geplante Elbvertiefung keineswegs notwendig und aufgrund der Kosten und Umweltschäden überflüssig.

„Wir lehnen eine Elbvertiefung ab. Eine weitere erneute Elbvertiefung wird mit dem geplanten Sedimentumlagerungen und Baggerungen und der weiteren Zerstörung von geschützten FFH-Gebieten entlang des Flusses irreversible Eingriffe in den Lebensraum Elbe zur Folge haben“, erklärte der NABU Niedersachsen. Fristgerecht hatten der NABU Niedersachsen und NABU Hamburg ihre Stellungnahme zur III. Planänderung für die Fahrrinnenanpassung für 14,5 Meter tiefgehenden Containerschiffe heute (14. Juli) abgegeben.

Die Elbvertiefung ist nach der europäischen Gesetzgebung nicht zulässig. Die Vorraussetzungen für ein FFH-Abweichungs-Verfahren sind nicht gegeben, da keine Notwendigkeit besteht, denn große Containerschiffe, wie die 'CMA CGM Christophe Colomb' erreichen den Hamburger Hafen bereits jetzt und auch der Bedarf ist nicht nachvollziehbar belegt. Mögliche Alternativlösungen, wie Hafenkooperationen insbesondere mit dem Tiefwasserhafen Wilhelmshaven 'Jade Weser Port' sind zudem bei der Überarbeitung der Planungen keineswegs geprüft wurden, so der NABU.

Der vorgesehene Ausgleich für die Schäden von Natur und Landschaft in und an der Elbe ist nicht ausreichend, um die ökologischen Folgen zu kompensieren. „Die geplanten Maßnahmen wie eine Hochmoorrenaturierung und Ausgleichsmaßnahmen, die teilweise sehr weit von der Elbe entfernt liegen, sind nicht geeignet um Folgen wie die zunehmende Sauerstoffarmut und den Lebensraumverlust in einem Flusslebensraum, der durch die Elbvertiefung entsteht, auszugleichen“, erklärte der NABU.

Eine der geplanten Verbringungsstellen, auf denen das Baggermaterial abgelagert werden soll, liegt in einem europäischen Naturschutzgebiet. Der NABU weiter: „Wir befürchten Störungen für Vögel und Fische und Seehunde, Schadstoffbelastungen und zunehmende ökologische Probleme durch erhöhte Trübung und dadurch einen negativen Einfluss auf den Sauerstoffgehalt der Elbe.“ Es wurde nicht hinreichend untersucht, ob das Baggermaterial dort wie vorgesehen überhaupt liegen bleibt.

Die Ziele der europäischen Naturschutzrichtlinien, der EU-Wasserrahmenrichtlinie sowie die Interessen und Bedenken der Anwohner werden bei diesen Vorhaben nicht berücksichtigt. Auch die Auswirkungen der Klimaveränderung wurden in den Prognosen zu den zukünftigen Effekten der Elbvertiefung auf Mensch und Natur nur sehr unzureichend und nicht auf dem aktuellen Stand der Klimaforschung berücksichtigt.

Der NABU wendet sich strikt gegen die weitere Vertiefung von Unter- und Außenelbe und fordert bereits seit längerem von Bundesregierung und den Landesregierungen der Länder Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein

  • die Erarbeitung eines Bundesländer übergreifenden, nachhaltigen Konzeptes für die künftige Nutzung der norddeutschen Häfen im europäischen Kontext,
  • die fachgerechte Einarbeitung der langfristigen Klimaprognosen in die Modelle zu den Auswirkungen der Elbvertiefung,
  • den Verzicht auf jegliche finanzielle Beteiligung des Bundes an den Kosten für Flussvertiefungen und Hafen(aus)bauten, solange ein übergreifendes Hafenkonzept nicht erarbeitet und die Erreichung der ökologischen Qualitätsziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie an der Elbe nicht gesichert ist,
  • die Durchführung des vollständigen Beweissicherungsverfahren zur letzten Elbevertiefung auf der Basis der im Planfeststellungsbeschluss aus dem Jahr 1998 sowie die zeitnahe Veröffentlichung dieser Ergebnisse.

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