Niedersachsen.NABU.de Themen Lebendige Flüsse Ems Ems-Sommerstau
Hauptsache es sieht keiner!
Hauptsache es sieht keiner!
Emsstau flutet Vogelgelege und ertränkt Jungvögel
Teichralle
19. Juni 2009 -
Zur Überführung des Kreuzfahrtschiffes 'Celebrity Equinox' an diesem Wochenende wird die Ems auf 2,20 Meter über Normal Null aufgestaut. Die Schiffsüberführung wird zum Ertrinken von Jungvögeln und Überflutung von Gelegen geschützter Vogelarten führen.
Der NABU hatte gemeinsam mit vier weiteren Naturschutzverbänden eine Genehmigung zum Betreten der Schutzgebiete während des Anstaus der Ems beantragt, um die Auswirkungen des ansteigenden Wassers auf die vorhandene Tierwelt erfassen zu können.
In der Ablehnung wird ausdrücklich darauf verwiesen, dass das Betreten des NSG das Betreten der Deichflächen voraussetzt. Das Betreten des Deiches ist jedoch nach § 14 (1) Nds. Deichgesetz verboten. D.h. weder die geschützten Flächen an der Ems noch die Emsdeiche dürfen aufgrund der bestehenden gesetzlichen Bestimmungen von Besuchern betreten werden. Dies gelte auch bei der anstehenden Schiffsüberführung und nicht nur für Naturschützer, so der NABU Niedersachsen.
Dr. Holger Buschmann, NABU-Landesvorsitzender, erklärte: „Wenn die Behörde eine so strenge Beurteilung zur Betretung anlegt, so sollte dies im gleichen Umfang für alle gelten. Außerdem muss deutlich das hervorgehobene Verbot zum Betreten der Deiche den Schaulustigen gegenüber erklärt werden. Es muss hier gleiches Recht für alle gelten. Sonst gibt es den Anschein, es soll verhindert werden, dass das Geschehen im Deichvorland dokumentiert wird. Denn die Auswirkungen auf die Vogelbruten und Gelege dürfen nicht schöngeredet werden. Der NABU erwartet vom Landkreis Leer exakte Angaben über die Auswirkungen, auch wenn eine Überprüfung aufgrund der vorliegenden Situation nicht möglich ist.“
Kiebitzküken
Der Landkreis betonte den Verbänden gegenüber, dass das Betretungsverbot des Naturschutzgebietes (NSG) das geltende allgemeine Störungsverbot nach Paragraph 3 Niedersächsischen Naturschutzgesetz konkretisiert, und deshalb dazu beiträgt das Gebiet weit möglichst frei von menschlichen Einflüssen zu halten. Da die Deichvorlandflächen in den Gebietskulissen der Vogelschutzgebiete im Außendeichsbereich der Ems im Landkreis Leer ebenfalls als NSG ausgewiesen worden sind, gelten die Schutzbestimmungen der NSG-Verordnung auch bei den anstehenden Schiffsüberführungen. Das NLWKN fordert die Einhaltung dieser Bestimmungen ebenfalls in der Genehmigung des Sommerstaus.
Dr. Holger Buschmann, NABU-Landesvorsitzender: „Die Befreiung ist uns vom Landkreis Leer nicht erteilt worden. Als Begründung wurde darauf verwiesen, dass die erst dieses Jahr (28. Januar 2009) erlassene Verordnung über das Naturschutzgebiet 'Emsauen zwischen Ledamündung und Oldersum' untersagt, das Schutzgebiet zu betreten oder auf sonstige Weise aufzusuchen. Dies hat uns ausgesprochen verwundert, da dies den Zuschauern der Schiffsüberführung bisher noch nicht mitgeteilt wurde. Hier wird offensichtlich mit zweierlei Maß gemessen!“.
Zur Verbesserung der ökologischen und ökonomischen Bedingungen an der Ems hatten die Umweltverbände BUND Niedersachsen und NABU Niedersachsen und die Umweltstiftung WWF mit der Meyer Werft Anfang dieser Woche eine 'Emsvereinbarung' geschlossen, in die das Land Niedersachsen eingebunden ist. Die jetzige Schiffsüberführung liegt mit einer Stauhöhe von 2,20 Meter über NN innerhalb der zukünftig nicht mehr zulässigen Zeitspanne und wäre gemäß dieser Vereinbarung nicht zulässig. Mit der Vereinbarung hat die Meyer-Werft verbindlich zugesagt, in den nächsten 30 Jahren, während der Hauptbrutzeit der Wiesenvögel (1. April bis 15. Juli), keinen Anstau über 1,90 m NN durchzuführen.
Mehr zur Emsvereinbarung:
Es geht um die Zukunft der Ems!
Zur Verbesserung der ökologischen und ökonomischen Bedingungen an der Ems haben am 16. Juni die Umweltverbände BUND Niedersachsen und NABU Niedersachsen und die Umweltstiftung WWF mit der Meyer Werft eine ‚Emsvereinbarung’ geschlossen, in die das Land Niedersachsen eingebunden ist.
Mehr
Genehmigtes Sterben von Jungvögeln
Ems-Sommerstau gegen Naturschutz-, Tierschutz- und EU-Recht genehmigt
Rotschenkelküken
07. April 2009 - Als 'genehmigtes Sterben von Jungvögeln' hat NABU-Landesvorsitzender Dr. Holger Buschmann die heute erteilte Genehmigung des Landes Niedersachsen für die Ems-Aufstauung im Sommer charakterisiert.
Dr. Holger Buschmann erklärte: „Im Juni und Juli sind die Vordeichflächen mit brütenden Wiesenvögeln besiedelt. Zum Schutz der zum Teil seltenen Arten, sind die Flächen unter Schutz gestellt worden und es ist untersagt, die Vögel wie Rotschenkel, Kiebitz oder der Uferschnepfe beim Brutgeschäft zu stören. Ein Anstau der Ems wird einerseits zu Überschwemmungen der Vordeichflächen führen und darüber hinaus werden während der Schiffüberführungen durch den Ansturm von Schaulustigen die verbleibenden Gelege gefährdet oder zerstört.“
Der NABU Niedersachsen werde die schriftlichen Unterlagen abwarten und eine Klage prüfen sowie auch die Europäische Kommission einschalten, so NABU-Landesvorsitzender Dr. Holger Buschmann weiter.
Das Gebiet 'Emsauen zwischen Ledamündung und Oldersum' ist erst vor kurzen vom Landkreis Leer durch eine Naturschutzgebietsverordnung ausgewiesen worden. Es wurde eine auf rein wirtschaftlichen Argumenten fußende Genehmigung auf Kosten der Tiere des EU-Schutzgebietes erteilt, ohne die Prüfung von Varianten, die bei evtl. höheren Kosten zu einer erheblich geringeren Belastung des Naturhaushaltes führen würden. Dies ist aus Sicht des NABU unzulässig.
Erörterung zum Ems-Sommerstau
Dr. Holger Buschmann: „Das Sterben von Jungvögeln wird in Kauf genommen“
Emssperrwerk
11. Februar 2009 -
Zur Überführung von acht Meter tiefgehenden Schiffen der Meyer-Werft, Papenburg, am 19. Juni dieses Jahres sowie am 2. Juli 2011, ist geplant, das Ems-Sperrwerk zu schließen und die Ems auf 2,20 Meter aufzustauen. Ab dem heutigen Mittwoch werden in Leer die vorgebrachten Bedenken und Einwände erörtert.
Im Juni und Juli sind die Vordeichflächen mit brütenden Wiesenvögeln besiedelt. Zum Schutz der z.T. seltenen Arten, sind die Flächen unter Schutz gestellt worden und es ist untersagt, die Vögel beim Brutgeschäft zu stören. Ein Anstau der Ems würde einerseits zu Überschwemmungen der Vordeichflächen führen und darüber hinaus durch den Ansturm von Schaulustigen die verbleibenden Gelege gefährden.
Der NABU Niedersachsen bezweifelt, dass die bereits kritische Stauhöhe von NN + 2,20 m, die beantragt wurde, eingehalten werden kann. Ein Überschreiten hätte katastrophale Folgen für die europäischen Schutzgebiete entlang der Ems. Der Untersuchungsraum hätte weiter gefasst werden müssen, um diese Problematik zu verdeutlichen.
Kampfläufer
Dr. Holger Buschmann, NABU-Landesvorsitzender, erklärte: „Hier wird das Sterben von Jungvögeln im Vordeichbereich durch gezielte Überflutung wissentlich in Kauf genommen! Diesen Verlust als nicht gravierend darzustellen, obwohl diese Gebiete gerade zum Schutz gefährdeten Vogelarten wie dem Rotschenkel, dem Kiebitz oder der Uferschnepfe ausgewiesen wurden, widerspricht dem Naturschutz- und Tierschutzrecht. Da das Gebiet 'Emsauen zwischen Ledamündung und Oldersum' erst vor kurzen vom Landkreis Leer durch eine Naturschutzgebietsverordnung ausgewiesen wurde, erwarten wir, dass der Landkreis seinen Verpflichtungen nachkommt und jegliche Störung dieses Gebietes untersagt. Dies gilt auch für 'Meyer-Werft-Touristen', die die Emsauen als Aussichtsloge betrachten. Es ist ein Unding, dass diese wertvollen Gebiete vom Wasser und vom Land her massiv bedroht werden, ohne dass planerische Alternativen, um dies zu verhindern, auch nur angedacht werden!“
Das derzeit noch bestehende Verbot eines Sommerstaus dient dem Schutz der Brutvögel in den Deichvorländern sowie der Verhinderung eines Sauerstoffmangels im Flussbereich durch stärkere Sauerstoffreduzierung bei höheren Wassertemperaturen. Die Nebenbestimmungen des bestehenden Planfeststellungsbeschlusses, wie insbesondere die Festsetzung der Sauerstoff- und Temperaturwerte, die Staudauer sowie die Gesamtanstaulänge, wurden nach langen intensiven Untersuchungen und Abwägungen getroffen, um negative Auswirkungen auf das Ökosystem der Ems auszuschließen. Dieser Beschluss untersagt ausdrücklich einen Sommerstau. Der NABU Niedersachsen hält es weder rechtlich noch fachlich für vertretbar, einen Antrag zu genehmigen, der nicht mit dem bestehenden Planfeststellungsbeschluss zu vereinbaren ist.
Sollen Jungvögel an der Ems sterben?
NABU nimmt Stellung zum geplanten Ems-Sommerstau
Brütende Rotschenkel wären durch den geplanten Sommerstau der Ems gefährdet.
14. November 2008 -
Zur Überführung von zwei acht Meter tiefgehenden Schiffen der Meyer-Werft, Papenburg, ist geplant, die Ems zweimalig im Sommer auf 2,20 Meter aufzustauen. Der NABU Niedersachsen hält es weder rechtlich noch fachlich für vertretbar, einen Antrag zu genehmigen, der nicht mit dem bestehenden Planfeststellungsbeschluss zu vereinbaren ist. Das bestehende Verbot eines Anstaus im Sommer dient dem Schutz der Brutvögel in den Deichvorländern. Da ein nachhaltiger Schutz anzustreben ist, muss bereits die Möglichkeit der Schädigung berücksichtigt und durch entsprechende Grenzwerte ausgeschlossen werden.
Kiebitz
Die Nebenbestimmungen, insbesondere die Festsetzung der Sauerstoff- und Temperaturwerte wurde getroffen, um negative Auswirkungen auf das Ökosystem Ems auszuschließen.
Der NABU Niedersachsen bezweifelt, dass der jetzt beantragte Anstau auf NN + 2,20 m zur Überführung ausreichend ist. Der Untersuchungsraum muss daher weiter gefasst werden. Bereits bei einem Anstau von NN + 2,20 m wird im Bereich des Landkreises Leer davon ausgegangen, dass eine Überschwemmung von Brutbereichen möglich wäre. Dieser Verlust wird in den Unterlagen als nicht gravierend für die Population gewertet.
Uferschnepfe
Da es sich bei den Vorländern um ausgewiesene europäische Vogelschutzgebiete handelt und durch die Überstauung die Arten gefährdet werden, für die diese Gebiete ausgewiesen wurden, sieht der NABU auch den Verlust geringer Individuen als erheblich an. Hier wird das Sterben von Jungvögeln im Vordeichbereich durch gezielte Überflutung wissentlich in kauf genommen! Dies widerspricht Naturschutz- und Tierschutzrecht!
Es soll wieder eine, auf rein wirtschaftlichen Argumenten fußende Genehmigung auf Kosten der Tiere des EU-Schutzgebietes erteilt werden, ohne die Prüfung von Varianten, die bei evtl. höheren Kosten zu einer erheblich geringeren Belastung des Naturhaushaltes führen würden. Dies ist aus Sicht des NABU unzulässig.
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NABU-Stellungnahme zum Ems-Sommerstau, Oktober 2008
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Ergänzende Stellungnahme vom Juli 2008
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NABU-Stellungnahme aus Mai 2008
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