Niedersachsen.NABU.de Themen Internationaler Artenschutz Natura 2000
Schutzgebietsverordnung Rheiderland
Vogelschutzgebiet Rheiderland umfassend schützen!
Verordnung muss Schutz der wildlebenden Vogelarten sicherstellen
Auch für das Blaukehlchen ist das Schutzgebiet Rheiderland ein wichtiger Lebensraum.
28. Oktober 2010 -
Der NABU Niedersachsen mahnt zur Schutzgebietsverordnung Rheiderland Rechtssicherheit für alle an und fordert Ergänzungen, die aus fachlicher Sicht zum Schutz der Wiesenbrüter, Rast- und Gastvögel notwendig sind, um eines der wertvollsten Vogelschutzgebiete Deutschlands zu erhalten. Falls tatsächlich Verbesserungen an der Schutzgebietsverordnung vorgenommen worden sind, wird dies vom NABU Niedersachsen begrüßt, allerdings muss die Verordnung ganz klar den EU-Richtlinien entsprechen. Leider ist immer noch zu wenigen Menschen bekannt, dass es sich bei den Vogelschutzgebieten um die wichtigsten Lebensräume einiger Arten europaweit handelt, die von uns allen gemeinsam zu erhalten und zu schützen sind, betonte der NABU.
Vertreter der Landwirtschaft hatten gestern in Hatzumerfehn den neuen Verordnungsentwurf als 'Kriegserklärung an das Rheiderland' bezeichnet.
Landesvorsitzender Dr. Holger Buschmann, NABU Niedersachsen, erklärte dazu heute: „Natura 2000-Gebiete, zu denen auch das Vogelschutzgebiet Rheiderland gehört, müssen, um die Ziele der EU-Richtlinien erfüllen zu können, als Naturschutzgebiet ausgewiesen werden. Auch gilt es den Gebietsumfang des Vogelschutzgebietes zu erweitern, da bislang, wie auch die Landwirte feststellten, wichtige Flächen in der Schutzgebietskulisse nicht enthalten sind.“ Nur so könne die für Kommunen, Investoren und Landnutzer erforderliche Planungs- und Rechtssicherheit erreicht werden, was vom NABU Niedersachsen seit Jahren eingefordert werde, betonte Dr. Holger Buschmann.
Die Schutzgebietsverordnung muss zudem durch einen Managementplan abgesichert werden, mit dem die Schutzziele für die Vielzahl der Zugvögel und brütenden Wiesenvögel erreicht werden.
Außerdem ergeben sich erst mit einer Naturschutzgebietsverordnung finanzielle Ansprüche von Seiten der Landwirtschaft für notwendige Einschränkungen und Bewirtschaftungsauflagen. Demgegenüber sind die Regelungen im Rahmen des Vertragsnaturschutzes seitens des Landes und der Landwirte eine freiwillige Sache. „Die Beendigung von Vertragsnaturschutzmodellen aufgrund finanzieller oder politischer Veränderungen sind immer möglich. Bei Ausweisung als Naturschutzgebiet hingegen, besteht eine rechtliche Verpflichtung zum finanziellen Ausgleich“, erklärte NABU-Landesvorsitzender Dr. Buschmann.
Schutzgebietsverordnung Rheiderland
Für Wiesenbrüter und Rastvögel zu wenig
Blessgänse
08. September 2010 -
Der NABU Niedersachsen ist enttäuscht über den Verordnungsentwurf zum Landschaftsschutzgebiet Rheiderland. Er bleibt weit hinter den Anforderungen zurück, die aus fachlicher Sicht zum Schutz der Wiesenbrüter, Rast- und Gastvögel notwendig ist, um eines der wertvollsten Vogelschutzgebiete Deutschlands zu erhalten.
Nach rechtlicher und fachlicher Prüfung kommt der NABU zu dem Schluss, dass die vorliegende Verordnung die vorgeschriebenen Anforderungen des Naturschutzes nicht sicherstellen kann und damit gegen deutsches und europäisches Recht verstößt. Auch ist das Vogelschutzgebiet unzureichend ausgewiesen, da wichtige Flächen in der Schutzgebietskulisse nicht enthalten sind.
„Natura 2000-Gebiete, zu denen auch das Vogelschutzgebiet Rheiderland gehört, müssen, um die Ziele der EU-Richtlinien erfüllen zu können, als Naturschutzgebiet ausgewiesen werden. In den Schutzgebietsverordnungen ist zudem detailliert festzuhalten und durch einen Managementplan umzusetzen, wie die Schutzziele für die Vielzahl der Zugvögel und brütenden Wiesenvögel erreicht werden können. Nur so kann auch die etwa für Kommunen, Investoren und Landnutzer erforderliche Planungs- und Rechtssicherheit erreicht werden, was von uns seit Jahren eingefordert wird“, erklärte NABU-Landesvorsitzender Dr. Holger Buschmann.
Kiebitz
Konkret fordert der NABU massive Schritte zum Schutz der Wiesenvögel. Eine weitere Schädigung der Bestände ist bei den bestehenden schlechten Bestandszahlen nicht weiter vertretbar. Das Land hätte hier bereits seit zehn Jahren aktiv sein müssen. Die zögerliche, halbherzige Ausweisung von Vogelschutzgebieten darf nicht auf Kosten der bedrohten Vogelarten fortgesetzt werden. Eine konsequente Sicherung artenreicher Grünlandgebiete, ein Maisanbauverbot sowie der Erhalt einer unverbauten ökologisch intakten Landschaft müssen im Vordergrund stehen, das heißt, Flächenverluste müssen verhindert und die Jagd reglementiert werden.
Die wichtigsten Rast- und Brutgebiete Europas müssen nach dem Willen der europäischen Staaten für den internationalen Vogelzug erhalten und die dort lebenden Vögel umfassend geschützt werden. Aus diesem Grund haben die Mitgliedsstaaten der EU bereits 1979 die Vogelschutzrichtlinie verabschiedet, die auch die Ausweisung der wichtigsten Gebiete als Vogelschutzgebiete vorsieht.
Niedersachsen ist mit der Umsetzung ohnehin sehr spät dran. Bis zum Jahr 1981 hätte die Meldung der Gebiete und die anschließende Ausweisung erfolgen müssen. Aktuell liegt mit immerhin 29-jähriger Verspätung ein Verordnungsentwurf für das Vogelschutzgebiet Rheiderland vor. Der NABU Niedersachsen hat fristgerecht Stellung genommen. Die eingehende Prüfung durch die Rechts- und Naturschutzexperten des NABU hat ergeben, dass dieser Entwurf in keiner Weise ausreichend ist, um den Anforderungen der Vogelschutzrichtlinie gerecht zu werden. In seiner detaillierten Stellungnahme zeigt der NABU auf, dass insbesondere für den Schutz der Wiesenvögel sowie der winterlichen Gastvögel deutlich weitreichendere Schutzanstrengungen erforderlich sind.
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NABU-Stellungnahme Schutzgebietsverordnung Rheiderland
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Anhang zur NABU-Stellungnahme Schutzgebietsverordnung Rheiderland
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