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Kein Abschuss in Schutzgebieten

Kein Abschuss in Schutzgebieten

Kormoranurteil des Verwaltungsgerichtes Hannover

Kormorane

28. April 2010 - Als Bestätigung seiner Position begrüßte der NABU Niedersachsen das Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover, nach dem Kormorane im Vogel- und Naturschutzgebiet Steinhuder Meer nicht getötet werden dürfen.

„Mit diesem Urteil verschafft das Gericht den geschützten Vögeln in den fünf Naturschutzgebieten am Steinhuder Meer und im Vogelschutzgebiet Steinhuder Meer endlich ihr gutes Recht. Für weitere Verfahren dürfte dieses Urteil wegweisenden Charakter haben“, erklärte Dr. Holger Buschmann, NABU-Landesvorsitzenden, heute in Hannover. Die Schutzgebiete könnten bei Genehmigung von Kormoranabschüssen ihren eigentlichen Schutzzweck nicht mehr erfüllen, da die Störwirkungen auch für andere Wasservögel, darunter seltene und gefährdete Arten, wie See- und Fischadler, gravierend wären.

Schon außerhalb der Schutzgebiete würden jährlich über Tausend Kormorane aufgrund der Kormoranverordnung geschossen. „Dass die Ansprüche einzelner Interessensgemeinschaften nun auch vor den letzten Schutzräumen des Artenschutzes nicht Halt machen, ist ein Unding angesichts der überall geführten Diskussionen um den Erhalt der Artenvielfalt im Internationalen Jahr der biologischen Vielfalt“, so Dr. Holger Buschmann weiter.

Wie der NABU Niedersachsen begründete auch das Verwaltungsgericht Hannover seine Ablehnung der Kormorantötung unter anderem damit, dass durch die Aktion andere geschützte Vögel im Schutzgebiet ebenfalls gestört würden.

„Und die Mär von der Gefährdung seltener Fischarten oder der Vernichtung seiner eigenen Lebensgrundlage, die weltweit noch nie passiert ist, ist damit auch am Steinhuder Meer in den Bereich der Fabel verwiesen worden“, sagte Dr. Holger Buschmann. Anstatt diesen prächtigen, heimischen Vogel als Sündenbock vorzuschieben, sollte sich die Fischerei Gedanken über ihre eigene Bewirtschaftungsweise machen, die ökologischen Ansprüchen nicht gerecht wird.

In Niedersachsen in den Jahren 2003 bis 2008 wurden insgesamt 7.886 Kormorane in Niedersachsen getötet. Der Abschuss pro Jahr schwankte dabei zwischen 671 (2003) und 2.046 (2006) Vögeln.

Am gestrigen Dienstag, 27.4., hatte die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover die Klagen des Fischereipächters und des Fischerei-Vereins Steinhude gegen die Region Hannover auf Erteilung der Erlaubnis zum Abschuss von monatlich 23 Kormoranen in den fünf Naturschutzgebieten im Steinhuder-Meer-Gebiet (Ostufer Steinhuder Meer, Wulveskuhlen, Hagenburger Moor, Meerbruch, Meerbruchswiesen) und Vogelschutzgebiet Steinhuder Meer verhandelt.

mehr Rechtskräftiges Urteil zum Kormoranabschuss am Steinhuder Meer

Kein Kormoranmord in Schutzgebieten

Abschussgenehmigung am Steinhuder Meer darf nicht erteilt werden

Kormoran

25. Januar 2010 - Für morgen wird die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Hannover über den Antrag eines Fischereipächters und des Fischereivereins Steinhude erwartet, regelmäßig Kormorane im EU-Vogelschutzgebiet Steinhuder Meer abschießen zu dürfen. Die Fischerei hatte beantragt, monatlich 23 Kormorane in den fünf Naturschutzgebieten im Steinhuder-Meer-Gebiet (Ostufer Steinhuder Meer, Wulveskuhlen, Hagenburger Moor, Meerbruch, Meerbruchswiesen) abzuschießen.

Durch die Vergrämung (Vertreibung) rastender Kormorane am Steinhuder Meer sollen die Kormoranbestände am Steinhuder Meer dauerhaft dezimiert werden. Nach Auffassung des NABU Niedersachsen ist dies ein Ausrottungsfeldzug gegen den Kormoran, der gegen jegliche Bestimmungen verstößt.

„Der Antrag der Fischer ist aus unserer Sicht nicht genehmigungsfähig, da er sowohl gegen EU-Richtlinien als auch gegen grundsätzliche natur- und tierschutzrechtliche Bestimmungen auf Bundes- und Landesebene verstößt“, erklärte Dr. Holger Buschmann, NABU-Landesvorsitzender. Schon außerhalb der Schutzgebiete würden jährlich über Tausend Kormorane aufgrund der Kormoranverordnung geschossen. „Dass die Ansprüche einzelner Interessensgemeinschaften nun auch vor den letzten Schutzräumen des Artenschutzes nicht Halt machen, ist ein Unding angesichts der überall geführten Diskussionen um den Erhalt der Artenvielfalt im Internationalen Jahr der biologischen Vielfalt“, so Dr. Holger Buschmann weiter. Die Schutzgebiete könnten bei Genehmigung des Kormoranabschusses ihren eigentlichen Schutzzweck nicht mehr erfüllen, da die Störwirkungen auch für andere Wasservögel, darunter seltene und gefährdete Arten, wie See- und Fischadler, gravierend wären.

„Es ist an der Zeit, den Kormoran als natürlichen Bestandteil unserer Gewässerökosysteme zu akzeptieren und ungerechtfertigte Ansprüche von Sportanglern und Fischerei zurückzuweisen“, betonte Dr. Holger Buschmann. Fischereiwirtschaftliche Schäden sind nur in kommerziellen Fischzuchtanlagen nachweisbar und ließen sich in der Regel durch geeignete Abwehrmaßnahmen vor Ort verhindern, ohne die Tiere töten zu müssen. Zudem könne es nicht sein, dass eine Abschussgenehmigung erfolgt, ohne dass ein wirtschaftlicher oder ökologischer Schaden durch Kormorane überhaupt nachweisbar ist. „Und die Mär von der Gefährdung seltener Fischarten oder der Vernichtung seiner eigenen Lebensgrundlage, die weltweit noch nie passiert ist, soll gerade am Steinhuder Meer wahr sein“, fragte Dr. Buschmann. Anstatt diesen prächtigen Vogel als Sündenbock vorzuschieben, sollte sich die Fischerei Gedanken über ihre eigene Bewirtschaftungsweise machen, die ökologischen Ansprüchen leider nicht immer gerecht wird.

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