Jagd auf ein Dutzend Arten beschränken
In seinem Positionspapier bekennt sich der NABU ausdrücklich zu einer naturverträglichen Jagd – vorausgesetzt, sie entspricht den Kriterien der Nachhaltigkeit und den ethischen Prinzipien. Mehr →
Nutria - Foto: Wolfgang Rheinheimer
Nach § 1 Abs. 3 BJagdG sind allgemein anerkannte Grundsätze deutscher Waidgerechtigkeit zu beachten. Doch wie sind diese Grundsätze in Einklang mit der Novellierung des Jagdgesetzes in Niedersachsen zu bringen? Laut Gesetzentwurf können u.a. bei Nutrias für die Aufzucht notwendige Elterntiere bejagt werden. Dies bedeutet, dass Jungtiere, welche die Eltern durch die Jagd verlieren, in ihren Bauten verenden. Ein krasser Widerspruch zu §1 Abs. 3 BJagdG.
Exkurs Waidgerechtigkeit (nach Angaben des Deutschen Jagdverbandes)
Der Begriff der Waidgerechtigkeit bezieht sich auf drei Aspekte: Der Tierschutzaspekt betrifft die Einstellung des Jägers zum Tier als Mitgeschöpf, dem vermeidbare Schmerzen zu ersparen sind. Der Umweltaspekt fordert vom Jäger die Einbeziehung der Umwelt in ihrer Gesamtheit in sein Denken und Handeln. Der mitmenschliche Aspekt betrifft das anständige Verhalten gegenüber anderen Jägern sowie der nicht die Jagd ausübenden Bevölkerung.
NABU-Statement zur Jagd auf Nutria
Der NABU Niedersachsen spricht sich gegen die ganzjährige Bejagung von Nutrias aus, sondern fordert stattdessen die Erarbeitung eines Managementplans. Eine nachweisliche Gefährdung von Deichen aufgrund von Schäden, die auf Nutria zurückzuführen sind, wurde bisher nicht erbracht. Außerdem sind größere Nutriapopulationen nur in begrenzten Gebieten vorhanden und nicht landesweit vertreten. „Aufgrund der derzeitigen Bestandsituation ist eine Reduzierung des Tierschutzes zur Gefahrenabwehr nicht zu rechtfertigen. Die Wahrscheinlichkeit eines Verstoßes gegen den Elterntierschutz wird durch die ganzjährige Jagd erheblich erhöht“, erklärt Elke Meier, Fachbereichsleitung Naturschutz des NABU Niedersachsen. „Durch die neue Regelung wird die Verantwortung auf den einzelnen Jagdberechtigten verschoben, die Vorsorge sollte jedoch bei dem Gesetzgeber liegen. Diese Verordnung schwächt somit den Tierschutz!“ Der NABU fordert einen Managementplan zur Populationskontrolle der Nutria-Bestände, so wie es auch die EU-Verordnung zu den invasiven Arten vorsieht.
NABU-Statement zur Afrikanischen Schweinepest
„Der Fokus muss auf präventiven Maßnahmen liegen, insbesondere hinsichtlich der menschlichen Einfuhrpfade. Dies betrifft Kontroll- und Aufklärungsaktivitäten, aber auch praktische Maßnahmen wie die Zäunung von Rastplätzen an Fernstraßen und die flächige Installation tiersicherer Mülltonnen“, erläutert Elke Meier, Fachbereichsleitung Naturschutz des NABU Niedersachsen. Eine Konzentration auf die Jagd als dominierende Maßnahme der Vorsorge, wie sie aktuell in der öffentlichen Diskussion als Forderung aufflammt, ist nicht zielführend. Diese kann lediglich ein ergänzendes Mittel im Rahmen umfassender Maßnahmenpakete sein. „Hierzu reichen jedoch die bestehenden Jagdzeiten. Eine Verlängerung der Jagdzeit ist kein wirksames Mittel zur Bekämpfung der ASP. Denn trotz steigender Abschusszahlen in den letzten Jahren und bereits bestehender Möglichkeiten ganzjähriger Bejagung ist nicht erkennbar, dass Jagd allein zur langfristigen Reduktion von Wildschweinbeständen in der Fläche führen kann“, so Meier weiter.
Hintergrund
Am Mittwoch, den 15.08.2018, um 13:30Uhr tagt der „Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz“ zum „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Jagdgesetzes“ – Drs. 18/1369. =>Weitere Informationen
In seinem Positionspapier bekennt sich der NABU ausdrücklich zu einer naturverträglichen Jagd – vorausgesetzt, sie entspricht den Kriterien der Nachhaltigkeit und den ethischen Prinzipien. Mehr →
Durch die Verlängerung der Jagdpachtverträge hat das Landwirtschaftsministerium die Jagd im Nationalpark Wattenmeer für weitere neun Jahre genehmigt und bisherige Beschränkungen aufgehoben. Mehr →