Ein Fest für die Natur – Spenden statt Geschenke
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Bei dem Fall in Salzbergen ging es um eine Nutzungsänderung eines Jungsauenstalles und den Anbau an einen vorhandenen Stall. (Symbolbild) - Foto: Tierrechtsinitiative MAQI
16. Dezember 2015 - Das Gericht folgte der Argumentation des NABU, dass im Rahmen des Genehmigungsverfahrens eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) hätte durchgeführt werden müssen. Dies war aber trotz mehrfacher Hinweise des NABU nicht passiert. Außerdem stellte das Gericht fest, dass auch die durchgeführte und mehrfach nachgebesserte UVP-Vorprüfung nicht den gesetzlichen Anforderungen entspreche, weil weder die Kumulation mit bestehenden Betrieben im Außenbereich noch das nahe gelegene Flora-Fauna-Habitat (FFH)-Gebiet und die sonstigen Kriterien des UVP-Gesetzes, wie etwa schützenswerte Tiere, hinreichend berücksichtigt worden seien.
„Wir sind sehr zufrieden mit dem Urteil“, so Katja Hübner, Mitarbeiterin des NABU-Regionalverbandes Emsland / Grafschaft Bentheim. „Unsere Einschätzung, dass der Landkreis Emsland die natur- und umweltschützenden Gesetze regelmäßig nicht hinreichend berücksichtigt, wurde in diesem Fall vom Gericht voll bestätigt. Wir hoffen nun sehr, dass der Landkreis aufgrund des Urteils seine Genehmigungspraxis ändert und die vorgeschriebenen Umwelt- und FFH-Verträglichkeitsprüfungen zukünftig exakt durchführt und die artenschutzrechtlichen Belange angemessen berücksichtigt.“
Das Urteil (Az. 3 A 90/13) ist noch nicht rechtskräftig und kann mit dem Antrag auf Zulassung der Berufung vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg angefochten werden.
>>Presseinformation des Verwaltungsgerichts zur Entscheidung
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