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Der niedersächsische Flächenanteil sollte vergrößert werden
Antragstellung UNESCO-Biosphärenreservat Drömling



Der Hauhechel-Bläuling ist eine von vielen Tierarten, die im zukünftigen UNESCO-Biosphärenreservat zuhause sind. - Foto: Ulf Bähker
30. März 2017 -Das Land Niedersachsen sowie das Land Sachsen-Anhalt werden gemeinsam einen Antrag zur Anerkennung des Drömling als UNESCO-Biosphärenreservat erarbeiten. Insgesamt wird sich das Biosphärenreservat Drömling über eine Gesamtfläche von etwa 38.500 Hektar erstrecken. Davon liegen aber nur 4.480 Hektar in Niedersachsen.
Dr. Holger Buschmann, Landesvorsitzender des NABU Niedersachsen: „Wir freuen uns grundsätzlich über eine Antragsstellung für den Drömling als UNESCO-Biosphärenreservat. Bei einem Biosphärenreservat geht es nicht nur um Naturschutz, sondern auch um eine nachhaltige Regionalentwicklung, nachhaltigen Tourismus und eine nachhaltige Bildung. Daher sollten nicht nur die Kernbereiche, sondern auch die darum liegende Kulturlandschaft miteinbezogen werden. Gerade diese Bereiche können so nachhaltig entwickelt werden. Dies sollte in der Antragstellung auch für Niedersachsen stärker berücksichtigt werden“.
Biosphärenreservate sind grundsätzlich in drei Zonen gegliedert, eine Kernzone, eine Pufferzone und eine Entwicklungszone. In der Kernzone ist angedacht, dass sich die Natur vom Menschen unbeeinflusst entwickeln kann. Dabei sind menschliche Nutzungen ausgeschlossen. Die Pufferzone, welche die Kernzone umgibt, soll die durch den Menschen entstandene Kulturlandschaft durch extensive Nutzungsformen erhalten. Die äußere Zone wird Entwicklungszone genannt. Dort erfolgen alle Nutzungs- und Wirtschaftsformen im Einklang mit der Umwelt und Natur. Nutzungsformen des Menschen sind hier erwünscht.
Reaktion auf die Pressemitteilung Nr. 49/2017 des Nds. Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz.
Mehr über das zukünftige UNESCO-Biosphärenreservat: www.naturpark-droemling.de