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NABU kritsiert Wegebau im NSG Boller Moor

Eingriffe in der Brutzeit und ohne Öffentlichkeitsbeteiligung

Die Stadt Diepholz wollte offenbar andernorts nicht abgerufene EU-Fördermittel nutzen, um kurzfristig den „Ausbau von Wirtschaftswegen im ländlichen Raum“ umzusetzen. Der NABU bezweifelt die Rechtmäßigkeit.

Wegebau im NSG Boller Moor - Foto: Ludger Frye

Wegebau im NSG Boller Moor - Foto: Ludger Frye

2. Mai 2019 - Seit Wochen arbeiten schwere Baumaschinen im Boller Moor, einem extrem artenreichen Nasswiesengelände bei Aschen, Stadt Diepholz, angrenzend an Kreis und Stadt Vechta. Seit vielen Jahren konzentrieren sich in diesem Gebiet erhebliche Anstrengungen zum Erhalt und zum Ausbau der Artenvielfalt. Aufgrund der bemerkenswerten Vogelwelt und der Sumpfdotterblumen- und Orchideenwiesen ist es als Naturschutzgebiet streng geschützt. Das Boller Moor hat zudem einen hohen Stellenwert zur Kranichrast und für viele seltene Brutvögel, wie Uferschnepfe, Bekassine, Rotschenkel, Wachtelkönig und Großer Brachvogel.

In letzter Zeit erreichten mehrere Anfragen den NABU, was dort für Maßnahmen stattfänden. Durch NABU-Recherchen wurde nach und nach bekannt, dass auf mehreren Kilometern Länge ein umfangreicher Straßenausbau am alten Wegenetz inner- und außerhalb des Schutzgebiets angelaufen ist. So soll die Tragkraft des Wegs statt aktuell neun Tonnen künftig 40 Tonnen betragen und sich damit für Schwerlastverkehr eignen. Da die Baumaßnahmen in dem gesperrten Gebiet erst im März 2019 begannen und Monate andauern werden, findet dieses Vorhaben ausgerechnet im Naturschutzgebiet mitten in der Brut- und Setzzeit statt. „In einem so störungsempfindlichen Feuchtgebiet stößt allein schon der Zeitraum der mehrmonatigen Störungen auf völliges Unverständnis“, sagt Ludger Frye vom NABU Kreisverband Vechta, der das Gebiet häufig besucht. Seltene Brutvögel bis zur Uferschnepfe werden hierdurch gestört und verdrängt und ebenso auf dem Zug befindliche Rastvogeltrupps, die hier Nahrung und Ruhe- und Schlafplätze finden.

„Ich war mir eigentlich sicher, sowas könne nicht rechtens sein und recherchierte“, so Frye. Es stellte sich heraus, dass die Stadt Diepholz offenbar unter höchstem Zeitdruck andernorts nicht abgerufene EU-Fördermittel nutzen wollte, um kurzfristig den „Ausbau von Wirtschaftswegen im ländlichen Raum“ umzusetzen. Dabei muss als Bedingung die Fertigstellung inklusive Endabrechnung mit der EU noch bis Ende Juni 2019 erfolgt sein.

Was ist mit dem Natur- und Artenschutz?

NLWKN und die Gebietsbetreuende Naturschutzstation am Dümmer wurden im Vorfeld nicht eingebunden oder informiert. Auch dem Landkreis als Naturschutzbehörde lag dem Vernehmen nach nur ein Antrag zur „Sanierung und Unterhaltung“ des Flaggeweg (Ausbaustrecke 3,8 km) und Rohfladder Weg (2,4 km) vor. Eine Sanierung oder Unterhaltung ist aber rechtlich und tatsächlich etwas grundsätzlich anderes als ein Ausbau und erfordert unterschiedliche behördliche Genehmigungsverfahren und Öffentlichkeitsbeteiligungen.

Was hier bis zu 30 Zentimeter höher als der frühere Weg aufgeschüttet und mit zwei 1,1 Meter breiten Betonfahrspuren gebaut wird, ist nach Auffassung des NABU aber ein an Neubau grenzender Wegeausbau: „Das erfordert ein Flurbereinigungsverfahren oder eine Bauleitplanung“, sagt Ludger Frye. „Es stellt sich jetzt die Frage, ob der gesetzliche Naturschutz und auch die zwingend notwendige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung hier mit einem unzulässigen, falsch gewählten Verfahren weitgehend ausgehebelt und substantiell übergangen wurde, um noch rechtzeitig EU-Gelder abzugreifen. Dieser Verdacht liegt nahe“, ergänzt Frye.

Das Naturschutzgebiet verträgt einen so gravierenden Ausbau und den Zeitpunkt nicht. In letzter Zeit befahren vermehrt schwere Gülletanker über die B 69 aus Richtung Vechta kommend das Schutzgebiet auf mindestens 2,3 Kilometer Länge. Diese fahren dort trotz des Zustandes teils heute schon mit Geschwindigkeiten über 60 bis 70 km/h und es besteht die Gefahr, dass sie dabei von den Wegen in die Nasswiesen geraten, wie von Ludger Frye bereits im Februar beobachtet. „Wie groß wäre dann der Schaden auch für die Natur? Und warum werden für eine Million Euro großzügig Wirtschaftswege ausgebaut?“, fragt Frye. Das Schutzgebiet profitiert davon nicht, Gefahren nehmen dagegen zu.

NABU bezweifelt die Rechtmäßigkeit des Vorhabens

Zudem kritisiert der NABU, dass ein großer Schotterhaufen innerhalb des Naturschutzgebietes neben einer störungsempfindlichen Wasserfläche platziert wurde und nicht in Distanz zum Naturschutzgebiet. Ferner wurden Kanister mit eingesetzten Behandlungsmitteln gesichtet, die belegen, dass Chemikalien eingebaut wurden, die laut Gefahrenhinweis Wasserorganismen stark und langfristig schädigen. Zumal die Anwendung zu einer Jahreszeit erfolgte, in der hohe Überstauung im Gebiet herrscht. Auch eine im alten Wegdamm wachsende invasive Pflanzenart, der Japanische Staudenknöterich, wurde nicht im Rahmen der Erdarbeiten gezielt beseitigt. Bereits jetzt kommt sie wieder aus dem neuen Schotterbankett heraus, beschädigt den neuen Ausbau und breitet sich weiterhin aus. Bei Beteiligung der Gebietsbetreuer oder des NABU hätte hier frühzeitig eingegriffen werden können. Dafür ist es nun aber zu spät. Ohne die Beteiligung der Gebietskenner rächt sich das übereilte Vorgehen.

Der NABU stellt daher die Rechtmäßigkeit des Vorhabens und des Zeitraumes infrage und verlangt weitere Auskünfte. Da der Ausbau für die schutzorientierte Bewirtschaftung des Naturschutzgebietes alles andere als notwendig ist, wird nach Auffassung des NABU hierdurch vor allem der problematische Gülleexport aus den Überschussgebieten des nahen Landkreises Vechta gefördert und vormals kaum genutzte Nebenwege hierfür erstmals als breit ausgebaute Schleichwege ausgebaut. Dabei sind über das sonstige Straßennetz die Ackerfluren auch heute erreichbar. „Zumindest der Ausbau im Naturschutzgebiet ist unverträglich und trägt auch künftig vielfältig zur stärkeren Beunruhigung bei“, meint Frye.


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