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Vorlesen

Kritik an Überplanung von EU-Vogelschutzgebiet

Öffentlichkeitsbeteiligung zur Bauleitplanung im Voslapper Groden Nord gestartet

Bevor die beiden Vogelschutzgebiete im Voslapper Groden überplant werden, müssten zunächst alle übrigen brachliegenden Grodenflächen und stillgelegten Industrieanlagen an Wilhelmshavens Jadeküste in wirtschaftliche Nutzung gebracht werden, fordert der NABU.

Tüpfelsumpfhuhn - Foto: Christoph Moning

Für die Brut des Tüpfelsumpfhuhns sind die Flächen von landesweiter Bedeutung. - Foto: Christoph Moning

5. Oktober 2023- Vor 50 Jahren wurde das Watt vor dem Wilhelmshavener Stadtteil Voslapp aufgespült und eingedeicht – ein Lebensraum, der inzwischen von der UNESCO als Welterbe der Menschheit anerkannt wurde. Mangels Bedarf an wirtschaftlicher Nutzung entwickelte sich die Natur auf großen Flächen dieses Voslapper Grodens erneut nach ihren eigenen Regeln und wurde aufgrund ihrer ökologischen Wertigkeit als EU-Vogelschutzgebiet und Naturschutzgebiet ausgewiesen. Mehr als 100 Vogelarten wurden 2021 auf dieser Teilfläche im Voslapper Groden Nord nachgewiesen. Hier kommen zahlreiche seltene und gefährdete Brutvögel vor allem der Röhricht-Lebensräume in außergewöhnlich hoher Bestandsdichte vor.

Ausgerechnet dort plant derzeit die niederländische Firma TES einen Energiepark - zunächst für fossiles Flüssigerdgas und später für Wasserstoff. Unter dem Schirm des Beschleunigungsgesetzes wird bereits seit diesem Sommer mit vorzeitigem Maßnahmenbeginn außendeichs das LNG-Importterminal gebaut. Der NABU fordert, vor einer Überplanung der beiden Schutzgebiete im Voslapper Groden zunächst alle übrigen brachliegenden Grodenflächen und stillgelegten Industrieanlagen an Wilhelmshavens Jadeküste in wirtschaftliche Nutzung zu bringen.

Brutvogelräume sind von nationaler Bedeutung

„Hier soll ein Brutvogellebensraum von nationaler Bedeutung zerschlagen werden, dessen ökologischer Ausgleich sich auf rund zehn Flächen im Umkreis von 50 km verteilen soll, deren Verfügbarkeit noch nicht umfänglich gesichert ist“, kritisiert der Landesvorsitzende des NABU Niedersachsen, Dr. Holger Buschmann. „Wir erinnern daran, dass für die Entwicklung gleichwertiger Habitate auf den Ersatzflächen gemäß Landesraumordnungsprogramm fünf Jahre vorgesehen sind, bevor das Vogelschutzgebiet beansprucht wird.“

Im Zeitraum 1996 bis 2020 zeigen 54 Prozent der Vogelarten in Niedersachsen negative Bestandstrends. Im gleichen Zeitraum hat Deutschland 14 Millionen Brutvögel verloren. Vor allem die Zerstörung von Lebensräumen führt zu einem massiven Verlust an Artenvielfalt und Biomasse. Die Vereinten Nationen und die Europäische Union haben daher unter Mitwirkung Deutschlands beschlossen, 30 Prozent aller Land- und Meeresflächen bis 2030 unter Schutz zu stellen. Im September hatte der Europäische Gerichtshof in einem Vertragsverletzungsverfahren geurteilt, dass Deutschland und insbesondere Niedersachsen seinen Verpflichtungen hinsichtlich Ausweisung und Management von Natura 2000-Gebieten nur unzureichend nachgekommen ist.

NABU-Stellungnahme im Planungsamt nicht auffindbar

Der NABU hatte bereits Anfang 2022 im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung eine Stellungnahme zum Vorentwurf dieser Bauleitplanung ordnungsgemäß eingereicht, die im Planungsamt der Stadtverwaltung unerklärlich verschollen ist. „Das ist frustrierend, aber wir lassen uns mit unserem ehrenamtlichen Engagement für die Natur davon nicht demotivieren“, so Stefanie Eilers, Vorsitzende der NABU Kreisgruppe Wilhelmshaven. Anfang Oktober startete die sechswöchige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf der Bauleitplanung, die der NABU erneut für eine förmliche Eingabe nutzen wird.

Der NABU bekennt sich zu den Klimazielen, hält die Energiewende für erforderlich und begrüßt Wilhelmshavens Ambitionen zur Nachhaltigkeitstransformation seiner Industrie. Jedoch müssen die öffentlichen Interessen am Schutz der Natur angemessen berücksichtigt werden. Wilhelmshaven kommt dabei als Mitglied im Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt“ eine Vorbildrolle zu.


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