Grünlandumbruch im Südlohner Moor
Verwaltungsgericht Oldenburg gibt NABU-Eilantrag statt


15. Juni 2012 - Das Verwaltungsgericht Oldenburg gab mit dem heutigen Beschluss dem Eilantrag des NABU statt und verbietet einstweilig weitere Tiefkuhlungen und Erdarbeiten auf Moorwiesen im Naturschutzgebiet „Südlohner Moor“. Der Landkreis Vechta habe sowohl ein falsches Verfahren gewählt, wodurch eine angemessene naturschutzrechtliche Prüfung trotz NSG-Status unterblieb. Weiter seien dem NABU hierdurch die naturschutzfachlichen Mitwirkungsrechte als anerkannter Naturschutzverband vorenthalten worden.
13. Juni 2012 - Seit dem 7. Juni lärmte schweres Gerät durch das Naturschutzgebiet 'Südlohner Moor': Ein Lohner Landwirt wollte nach einer Einstellung der Arbeiten Ende März 2012 im zweiten Versuch eine fast vier Hektar große Moorwiese in einer Tiefe von bis zu vier Metern umbrechen, um eine Weide für die Pferdehaltung zu schaffen. Der Landkreis Vechta hatte hierzu grünes Licht gegeben, ohne die Bedenken des NABU zu berücksichtigen. „Auf der Fläche haben wir auch in diesem Frühjahr wieder streng geschützte Vögel wie Kiebitz und Brachvogel beobachtet. In der unmittelbaren Umgebung kommen auch Neuntöter und Schlingnatter vor, die ebenfalls unter Schutz stehen“, erklärte Ludger Frye, 2. Vorsitzender des NABU Vechta. „Deren Lebensbereich wird durch die Arbeiten extrem gefährdet.“
Das Verwaltungsgericht Oldenburg (Aktenzeichen 5 B 3663/12) hat die Arbeiten gestern (12. Juni) vorläufig gestoppt.
In der vergangenen Woche hatte sich Frye vergeblich erneut um eine Lösung mit der Naturschutzbehörde des Landkreises bemüht. Schließlich blieb nichts anderes, als juristische Hilfe aus dem Osnabrücker AnwälteHaus einzuschalten: Rechtsanwalt Henning J. Bahr stellte noch am vergangenen Freitag (8. Juni) einen Eilantrag, der jetzt zum vorläufigen Stopp führte. „Offenbar hält es das Gericht für wahrscheinlich, dass der Landkreis es sich zu einfach gemacht hat“, schätzt der Verwaltungsrechtler die Situation ein. Das Gericht habe zuvor Stellungnahmen der Behörde und des am Verfahren beteiligten Landwirtes eingeholt. „Natur und Artenschutz sind aus meiner Sicht nicht ausreichend beachtet worden“, so der Jurist.
Die sogenannte Zwischenverfügung gibt dem Gericht nun Zeit, den Sachverhalt noch weiter aufzuklären, um eine genauere Entscheidung über die Arbeiten treffen zu können. „Auch damit wird noch nichts endgültig entschieden, aber wenn wir gewinnen, wird der Landkreis unsere Bedenken ernst nehmen und alles nochmal sorgfältig prüfen müssen“, meint Ludger Frye, NABU Vechta. „Unser Ziel ist natürlich, dass möglichst große Teile der Fläche unbeschadet bleiben, auch wenn einiges schon zerstört ist.“ Rechtsanwalt Bahr ergänzt: „Wichtig ist jetzt, dass das Gericht die Behörde durch einen entsprechenden Beschluss dazu zwingt, in Zukunft sorgfältiger vorzugehen.“
Grünlandumbruch im Moor geht weiter
NABU Niedersachsen fordert erneut gesetzliches Verbot
16. Dezember 2011 -
Laut Herrn Meyer zu Vilsendorf, dem Leiter der Landwirtschaftskammer in Nienburg, handelt es sich lediglich um eine Erneuerung der Grasnabe.
Ulrich Thüre, Pressesprecher des NABU Niedersachsen, erklärte dazu: „Plausibel ist an der Grünlandvernichtung in der Lichtenmoorniederung gar nichts. Wir haben, federführend durch den NABU Nienburg, Anzeige erstattet, um dem Moorfrevel Einhalt zu gebieten. Eine Erneuerung der Grasnarbe wird nach fachlicher Praxis mit entsprechenden Maschinen vorgenommen und dazu gehört nun einmal kein Tiefpflug, der den Podsolboden, mit Hochmoor überwachsen, auf den Kopf stellt. Eine Wiederansaat von Grünland hätte durch Fräsen, Schlitzen oder Pflügen - wie gesagt nicht tiefpfügen - der Grasnaarbe und anschließender Ausbringung des Saatgutes zu erfolgen. Dies ist hier keineswegs geschehen und somit geht der Irrsinn der Moorvernichtung weiter. Wenn das gute fachliche Praxis in der Landwirtschaft ist, dann muss sie Ordnungsrecht werden. Dann haben wir als NABU die Möglichkeit solche Absurditäten gerichtlich zu überprüfen. Ich bin sicher die Gerichte werden solcherart Umbruch stoppen.“
Aufgrund aktueller Entwicklungen in der Lichtenmoorniederung bei Nienburg fordert der NABU Niedersachsen die Niedersächsische Landesregierung erneut auf, Grünland zukunftsfähig zu erhalten und den Grünlandumbruch von Moorflächen niedersachsenweit gesetzlich zu verbieten. Insbesondere muss den Unteren Naturschutzbehörden in den Landkreisen eine Leitlinie an die Hand gegeben werden, wie bei Grünlandumbruch zu verfahren ist, um die Artenvielfalt gerade in unseren niedersächsischen Moorniederungen zu erhalten.
In der Lichtenmoorniederung (Landkreis Nienburg) wurde vom NABU eine neue Welle des Grünlandumbruchs festgestellt. Grünland wurde auf rund 15 Hektar umgebrochen und aktuell geht es an der Straße zwischen Lichtenmoor und Lichtenhorst auf einer Fläche von über zwei Hektar weiter. Mit Baggern, Raupen und Tiefpflug wird das Grünland bis zu 1,5 Meter tief gekuhlt, anschließend planiert und damit der natürliche Podsolboden, der zum Teil auch mit Hochmoortorf überwachsen war, auf den Kopf gestellt.
Anlässlich der dokumentierten Entwicklung begründete Uwe Baumert, Stv. Landesvorsitzender des NABU Niedersachsen, mit beeindruckenden, teilweise beklemmenden Bildern geschundener Moorböden, die verheerenden Auswirkungen des Grünlandumbruchs mit einhergehender Artenvernichtung bei gleichzeitig negativster Wirkung auf die Klimaschutzziele.
Grünlandumbruch im Moor
NABU Niedersachsen fordert gesetzliches Verbot
10. Oktober 2011 -
Der NABU Niedersachsen fordert die Niedersächsische Landesregierung auf, Grünland zukunftsfähig zu erhalten und den Grünlandumbruch von Moorflächen niedersachsenweit zu verbieten.
Anlässlich der am Wochenende beendeten Tagung 'Grünland und Gemeinsame Agrarpolitik (GAP)' begründete Uwe Baumert, Stv. Landesvorsitzender des NABU Niedersachsen, mit beeindruckenden, teilweise beklemmenden Bildern geschundener Moorböden, die verheerenden Auswirkungen des Grünlandumbruchs mit einhergehender Artenvernichtung bei gleichzeitig negativster Wirkung auf die Klimaschutzziele.
„Absurd, wenn Moorflächen umgebrochen werden dürfen, klimaschädliche Gase entweichen und dann auch noch Mais für Biogas angebaut wird, um Klimaschutz zu betreiben“, führte der Uwe Baumert aus und belegte dies sogleich mit Zahlen. Mais auf Ackerboden führt in der Biogasanlage pro erzeugter Kilowattstunde zu etwa 200 Gramm CO2-Ausstoß; auf umgebrochenen Moorböden jedoch zu 700 bis 800 Gramm! Absurd und kontraproduktiv auch für Biogas; denn ein Erdgaskraftwerk kommt dagegen 'nur' auf 400 Gramm CO2 pro erzeugter Kilowattstunde.
„Nur bei einem Umbruchverbot von Grünland auf Moorböden sind die gravierenden Folgen zu verhindern. Auch der Gesichtspunkt Landschaftsästhetik wird von immer größerer Bedeutung. Ansonsten wird es nicht mehr lange dauern bis ehemalige Allerweltsarten wie der Kiebitz und Brachvogel komplett aus unserer Landschaft verschwinden. Tourismus und die Menschen werden der Landesregierung für entschlossenes Handeln danken“, forderte Baumert die Landesregierung auf.
Die Präsidentin des BfN (Bundesamt für Naturschutz), Prof. Beate Jessel, machte anlässlich der Tagung in ihrer Stellungnahme überaus deutlich: „Grünland spielt für Wasser, Boden und Klima eine zentrale Rolle. Nur wenn es uns gelingt, Grünland in Umfang und Qualität zu sichern und zu entwickeln, können wir unserer Verantwortung gerecht werden und die vereinbarten Biodiversitätsziele auf europäischer und bundesdeutscher Ebene erreichen.“