380 KV-Leitung Ganderkesee-St. Hülfe wird gebaut
Tausende Kraniche sind gefährdet



Kraniche - Foto: Klemens Karkow
7. April 2017-Zum vorgesehenen Neubau der 380 KV-Leitung zwischen Ganderkesee (Landkreis Oldenburg) und St. Hülfe (Stadt Diepholz, Landkreis Diepholz) hatte der NABU Niedersachsen Klage beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht und einen Antrag auf Außervollzugsetzung des Planfeststellungsbeschlusses gestellt. Das Gericht hat am 6. April (Az.: BVerwG 4 A 16.16) entschieden, dass die Höchstspannungsleitung gebaut werden kann. Für den NABU Niedersachsen ist dies fachlich nicht nachvollziehbar, denn es sind nun tausende Kraniche gefährdet.
Durch die Planung der Höchstspannungsleitung Ganderkesee - St. Hülfe/Wehrendorf als so genanntes Pilotprojekt, sollte die Möglichkeit eröffnet werden, den bestmöglichen Kompromiss für Mensch und Natur zu finden. Der beste Schutz in Gebieten mit hohen Vogelaufkommen sind Erdkabel für den Stromtransport. Sie sind die einzige Möglichkeit, den unnötigen Vogeltod von bis zu mehreren hundert Vögeln pro Leitungskilometer jährlich wirklich zu vermeiden. In dem vom NABU Niedersachsen geführten und von der Bürgerinitiative "Interessengemeinschaft Vorsicht Hochspannung" unterstützten Rechtsstreit vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen den im März 2016 ergangenen Planfeststellungsbeschluss für die geplante 380kV-Freileitung Ganderkesee - St. Hülfe spielt der Vogelschutz die Schlüsselrolle. Der NABU und die BI haben sich dafür eingesetzt, dass die Lebensräume, insbesondere im Bereich der Diepholzer Moorniederung, weiterhin gefahrlos durch die dort zur Rast jedes Jahr einfliegenden Kraniche genutzt werden können. Dies wäre z.B. durch den Einsatz von Erdkabeln möglich gewesen.
In den letzten Jahren ist der Bestand an Kranichen in diesem Gebiet ständig angestiegen, mittlerweile rasten jedes Jahr mehrere tausend Kraniche im Bereich der Diepholzer Moorniederung. Der NABU hat bei Gericht vorgetragen, dass die Kraniche weite Gebiete außerhalb der gemeldeten Rastflächen zur Nahrungssuche anfliegen. Der NABU sieht diese, zum unmittelbaren Lebensraum des Kranichs gehörenden Nahrungsflächen als Teil der Vogelschutzgebiete, die noch auszuweisen sind.
Das Forum Netztechnik/Netzbetrieb (FNN), Berlin, im VDE (Verband der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik im Freileitungsbau) weist selbst darauf hin, dass bedeutsame Kranich-Sammelrastplätze für Freileitungen als äußerst/maßgebend unverträglich zu werten sind. Für Plätze mit regelmäßig mehr als 10.000 Kranichen wird ein Puffer von 10 Kilometer, bei 1.000 bis 10.000 Kranichen fünf Kilometer Puffer als erforderlich gesehen. Für den NABU Niedersachsen ist es daher fachlich nicht nachvollziehbar, dass die Auswirkungen der Freileitung durch das Gebiet der Diepholzer Moorniederung nicht als erhebliche Beeinträchtigung gewertet werden.
Die schriftliche Begründung zum Urteil liegt noch nicht vor. Der NABU befürchtet jedoch durch Leitungsanflug und damit den Tod von Kranichen einen Umweltschaden und entsprechende Auswirkungen auf den Kranichbestand.
Hintergrund:
Das Forum Netztechnik/Netzbetrieb veröffentlichte im Dezember 2014 Hinweise zur "Vogelschutzmarkierung an Hoch- und Höchstspannungsfreileitungen", in denen zwischen verschiedenen Raumkategorien unterschieden wird. In der Kategorie A werden sensible Gebiete zusammengefasst, bei denen ein Freileitungsvorhaben so konfliktträchtig ist, dass auch durch den Einsatz von Markierungen das Anflugrisiko nicht ausreichend minimiert werden kann, so dass hier empfohlen wird, räumliche oder technische Alternativen zu prüfen. Dies liegt in diesem Fall vor.
Unzureichende Datenlage führt zu Fehlplanungen
NABU klagt gegen geplante 380 KV-Leitung

380-KV-Freileitung - Foto: Ingo Ludwichowski
27. Mai 2016 - Der NABU Niedersachsen hat deshalb Klage beim Bundesverwaltungsgericht gegen die geplante 380 KV-Leitung zwischen Ganderkesee (Landkreis Oldenburg) und St. Hülfe (Stadt Diepholz, Landkreis Diepholz) eingereicht und einen Antrag auf Außervollzugsetzung des Planfeststellungsbeschlusses gestellt.
Dass der Bedarf für einen Ausbau des Höchstspannungsnetzes gegeben ist, stellt der NABU Niedersachsen jedoch nicht in Frage. Massive Bedenken werden allerdings an der Rechtmäßigkeit von Durchführung und dem Ergebnis des Planfeststellungsverfahrens geäußert.
Der NABU Niedersachsen steht für eine naturverträgliche, sozial gerechte und sogleich wirtschaftliche Energiewende. Dabei müssen die Planungen allerdings fachlich sauber und rechtlich tragfähig abgesichert sein. Für völlig unzureichend hält der NABU Niedersachsen den Umgang mit dem besonderen Artenschutz und dem Gebietsschutz in den betroffenen Landschaftsräumen, die durch die Freileitungstrasse negativ beeinträchtigt werden.
"Schon die Ermittlungen sind nicht ausreichend, die durchgeführt wurden, um beurteilen zu können, in welchem Ausmaß welche Brut- und Gastvogelarten von den Freileitungs- bzw. Erdkabelabschnitten betroffen sind", sagt Elke Meier, NABU-Fachabteilungsleiterin Naturschutz. "Eine artenschutzrechtlich einwandfreie Planung lässt sich nach Auffassung des NABU auf einer solch dünnen Basis nicht umsetzen. Insbesondere die darauf aufbauende fachliche Beurteilung, zum Beispiel hinsichtlich des Kranichvorkommens, können wir schlicht nicht nachvollziehen."
Alternativen sind nicht ausreichend geprüft worden
Mit diesen und weiteren Fehlern bei der Abarbeitung der naturschutzfachlichen Gebote und Verbote geht aus Sicht des NABU Niedersachsen auch eine unzureichende Alternativen- und Abwägungsprüfung über den Trassenverlauf einher. Vornehmlich wird eine Diskussion darüber vermisst, welche Abschnitte der Trasse als Freileitung und welche als Erdkabel auszuführen sind. "Dass durch die Planfeststellung die zugunsten der betroffenen Wohnbevölkerung festgelegten Abstandsvorgaben des Landesraumordnungsprogramms 2012 für den Vorhabenträger passend gemacht worden sind, löst ohnehin nur Kopfschütteln aus" erläutert Meier. Dieser Fehler führt unweigerlich zu einem Fehlschlagen der Alternativenprüfung.
Dass die Planfeststellungsbehörde und der Vorhabenträger auf die in der ersten Öffentlichkeitsbeteiligung im Jahr 2013 klar erhobenen und formulierten Einwendungen des NABU Niedersachsen und der örtlichen Bevölkerung so wenig eingegangen sind, ist kaum zu verstehen. Belange der Bevölkerung und des Naturschutzes zu ignorieren verringert die Akzeptanz des Projektes. Vor diesem Hintergrund ist es auch kaum zu verstehen, dass deutlich weniger streitanfällige Trassenalternativen nicht bei der Trassenplanung einbezogen wurden. Die Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss und der Eilantrag gegen dessen Vollzug sind aus Sicht des NABU daher die logische Konsequenz dieser Einsichtsverweigerung.