NABU kritisiert Entwurf des Fischereigesetzes
Folgenschwere Änderungen für den Naturschutz geplant



Fischreuse - Foto: Ingo Ludwichowski
23. Mai 2018 - Der Entwurf zur Änderung des Niedersächsischen Fischereigesetzes zeigt, dass das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz die Nutzung der Niedersächsischen Gewässer durch Angler und Sportfischer höher einstuft, als den Schutz der darin lebenden, gefährdeten Tier- und Pflanzenarten.
Der NABU betont, dass gerade das Landwirtschaftsministerium für die Umsetzung der europäischen Richtlinie 92/93 EWG "Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen" sowie der Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 11432014 "Prävention und Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten" an eben diesen Gewässern verantwortlich ist.
„Gleichwohl beansprucht das Landwirtschaftsministerium für sich die Kompetenz, die Nutzung der Gewässer zukünftig durch den Erlass von Verordnungen regeln zu wollen“, kritisiert NABU-Landesvorsitzender Dr. Holger Buschmann. Dabei würde der Öffentlichkeit keinerlei Möglichkeit gegeben, sich daran zu beteiligen oder diese im Entwurf einzusehen. Gesetzliche Vorgaben, die einen grundsätzlichen Schutz der Gewässer festlegen könnten, sollen dagegen nicht beschlossen werden. „Da keine Beteiligung der anerkannten Naturschutzverbände bei der weiteren Erstellung von Verordnungen, die den Natur- und Artenschutz betreffen, erfolgen soll, wird der Gewässerbereich gemäß Entwurf des Fischereigesetzes von einer naturschutzrechtlichen Überprüfung gezielt ausgeschlossen“, kommentiert der NABU-Landeschef.
Der Gesetzentwurf enthält weitere folgenschwere Änderungen für den Naturschutz. Beispielsweise sollen die Anforderungen an Pächter von Fischerei- und Angelgewässern zur Beachtung des Natur- und Artenschutzes bei der Einbringung von Besatzfischen erheblich reduziert werden. „Die europäischen Richtlinien werden sich so kaum erfüllen lassen und der Ärger für das Land sei vorprogrammiert“, prognostiziert Buschmann. Er appelliert an die Parlamentarier, dem Entwurf in der vorgelegten Form nicht zuzustimmen.