NABU weist Vorwürfe als unhaltbar zurück
Warten auf ausstehende gerichtliche Entscheidung



Windpark - Foto: Margaret Bunzel-Drücke
14. August 2018 - „Die BEW ist sich offensichtlich nicht zu schade, den Naturschutz mit falschen Behauptungen diskreditieren zu wollen“, stellt der NABU-Landesvorsitzende Dr. Holger Buschmann fest.
Der neue Geschäftsführer der BEW, Dr. Andreas Luhr, der seit dem 1. Juli 2018 im Amt ist, hatte dem NABU in einem Zeitungsartikel Hinhaltetaktik vorgeworfen. Diese habe dazu geführt, dass Hoffnungen auf einen großen Bürgerwindpark im Wangerland zerstört worden seien. Es war jedoch nicht der NABU, der die Verhandlungen verzögert hat, sondern die BEW. Über mehrere Monate hatte sie Vergleichsangebote geprüft, um dann am Ende mitzuteilen, dass das Vergleichsangebot nicht abgeschlossen werden könne: Nachdem unter anderem im Frühjahr in Hannover über eine mögliche Einigung mit der BEW verhandelt worden war, teilte die BEW 5.7.2018 über ihren Rechtsanwalt mit, dass sie aufgrund wirtschaftlicher Überlegungen keinen Vergleich zustimmen werde, weil sie davon ausgehe, dass die vom NABU angefochtenen Genehmigungen dauerhaft genutzt werden könnten.
Wörtlich hieß es in der Mitteilung der BEW: „Ich möchte mich aber noch einmal auch insgesamt bei Ihrer Mandantin und Ihnen für die konstruktiven Gespräche bedanken, die nunmehr leider nicht mit einem Vergleich enden.“ Im Gegensatz zu Herrn Dr. Luhr, der an den Vergleichsverhandlungen nicht beteiligt war, hatten diejenigen, die die Gespräche geführt haben, offensichtlich einen deutlich anderen Eindruck von den Verhandlungen.
Die Herangehensweise von Herrn Dr. Luhr ist für derartige Vergleichsverhandlungen typisch: Kommt es nicht zu einem Abschluss, werden danach die Tatsachen verdreht und die Naturschützer als Technikverhinderer dargestellt. Der NABU hat von Anfang an klargemacht, dass er regenerative Energieerzeugung unterstützt und gegen Windenergie nur dann vorgeht, wenn an einem konkreten Standort die artenschutzrechtlichen Belange überwiegen. Ob das der Fall ist, müssen die Gerichte klären.
Herr Dr. Luhr diskreditiert mit seinen Vorgaben nicht nur die BEW, mit der der NABU keine weiteren Vergleichsverhandlungen mehr führen wird. Sein Vorgehen führt auch zu einer geringeren Bereitschaft der Naturschutzverbände, derartige Verhandlungen zukünftig zu führen. Ebenso wie der NABU wird Herr Dr. Luhr nun die noch ausstehende gerichtliche Entscheidung akzeptieren müssen.
Keine Einigung zwischen NABU und Bürgerenergiegesellschaft Wangerland BEW
NABU nach wie vor zu Gesprächen bereit

Windpark (Symbolbild) - Foto: Helge May
Im Streit um die Errichtung von Windkraftanlagen in der Gemeinde Wangerland sind die Kompromissverhandlungen mit der Bürgerenergiegesellschaft Wangerland BEW bislang ergebnislos verlaufen.
Der NABU Niedersachen hatte bereits vor geraumer Zeit gegen die Genehmigung der 14 Windkraftanlagen auf drei Flächen in der Gemeinde Wangerland Widerspruch beim Landkreis Friesland eingelegt und beim VG Oldenburg für insgesamt zehn Windkraftanlagen auf der Fläche „C“ Hohenkirchen ( 3 WKA) und der Fläche „E“ südlich von Tettens (7 WKA) beantragt, den Baubeginn zu untersagen.
Da die Entscheidung beim VG Oldenburg auf sich warten ließ, versuchte die Bürgerenergiegesellschaft Wangerland BEW, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Bei den Vergleichsverhandlungen ging es der BEW darum, einen Kompromiss auszuloten, um noch bis zum 31.12.2018 die WKA errichten, anschließen und noch die alte Einspeise-Vergütung erhalten zu können.
Der NABU hat sich mit den Vergleichsvorschlägen ausgiebig auseinandergesetzt. Zu jedem Vergleichsvorschlag wurde ein Kompromiss erarbeitet, mit dem beide Seiten hätten leben können. Dem NABU ging es immer und nur um die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben beim Bau von WKA und die Erhaltung der Lebensräume von Flora und Fauna.
Ein Vergleichsvorschlag hatte zum Beispiel den Inhalt, dass die BEW weniger Anlagen auf der Fläche „E“ errichtet, wenn der NABU dafür im Gegenzug den Eilantrag auf der Fläche „C“ beim VG Oldenburg zurückziehen würde. Der NABU hat diesen Vorschlag intensiv geprüft und abgewogen. Es wurde ein Kompromiss erarbeitet, dem beide Seiten zugestimmt haben - mit der Bedingung, dass der Bau von weiteren Windkraftanlagen auf der übrigen Fläche „E“ südlich von Tettens dann rechtlich nicht mehr möglich ist. Der Vergleich ist dann doch nicht von der BEW umgesetzt worden, da man sich wohl intern nicht mit den Landeigentümern einigen konnte.
In dieser Art und Weise wurden mehrere Verhandlungen geführt: Von der BEW vorgeschlagen erarbeitete der NABU einen Kompromiss, der dann aber nicht von der BEW umgesetzt werden konnte. Man kann sich deshalb die Frage stellen, wieso die BEW überhaupt Vergleichsgespräche geführt hat, wenn die Umsetzung anscheinend intern weder abgesprochen noch umsetzbar war.
Nach wie vorbestehen die Widersprüche gegen alle drei Windparks in der Gemeinde Wangerland und die Eilanträge für die Flächen „C“ Hohenkirchen und „E“ südlich von Tettens beim VG Oldenburg. Dessen Entscheidung muss jetzt abgewartet werden. Der NABU ist nach wie vor zu Vergleichsgesprächen bereit, um eine umweltfreundliche Energieerzeugung einerseits und den Artenschutz andererseits in Einklang zu bringen.