Keine Freileitung durch das Fehntjer Tief
Landkreis Aurich, BUND und NABU fordern Umgehung des europaweit bedeutsamen Naturschutzgebietes



Mit dem Bau der Freileitung würde der Lebensraum für Arten wie den Kiebitze entwertet. - Foto: Lothar Sielmann
6.Dezember 2018 - Die Pläne seien mit geltendem Recht unvereinbar. Damit bekräftigten Landkreis und Umweltverbände ihre Forderung nach einer anderen Trassenvariante mit Umgehung des Schutzgebietes und Erdverkabelung. Notfalls würden sie eine Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss in Erwägung ziehen.
Obwohl der Bundesgesetzgeber durch eine Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes das Leitungsbauvorhaben zwischen Emden und Conneforde zum Pilotprojekt für eine Erdverkabelung erklärt hat, hat TenneT bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr die Planfeststellung für den Neubau und den Betrieb der oberirdischen 380-kV-Leitung von Emden nach Conneforde beantragt. In der kommenden Woche findet der Erörterungstermin statt. „TenneT hat sich zwar mit einem nördlich des Flumm-Fehntjer Tief verlaufenden Erdkabel beschäftigt, diese Planungsvariante jedoch nicht in das Planfeststellungsverfahren eingebracht“, kritisierte Aurichs Erster Kreisrat Dr. Frank Puchert.
Bauvorhaben verstößt gegen das Bundesnaturschutzgesetz
Die geplante Freileitung würde das Vogelschutzgebiet auf einer Länge von etwa 3,8 Kilometern durchschneiden und so zu erheblichen Beeinträchtigungen führen. „Für die wichtigen Arten im Gebiet wie Kiebitz, Großer Brachvogel und Uferschnepfe, die sich deutschlandweit in einem dramatischen Rückgang befinden, wurde in der Verträglichkeitsuntersuchung eine erhebliche Beeinträchtigung durch die Planung ermittelt. Mit dem Bau der neuen Freileitung würde der Lebensraum für diese Arten entwertet“, erläuterte Dr. Holger Buschmann, NABU-Landesvorsitzender. Dies werde sogar aus einer von TenneT selbst vorgelegten Verträglichkeitsprüfung deutlich. In den Unterlagen zeige sich, wie schwerwiegend der Eingriff in dem ökologisch hochsensiblen Bereich wäre.
„Das Fehntjer Tief ist Teil des europäischen Schutzgebietssystems Natura 2000. Der Bau einer Freileitung ist damit laut Bundesnaturschutzgesetz unzulässig“, betonte auch Susanne Gerstner, BUND-Landesgeschäftsführerin. Nicht umsonst habe der Gesetzgeber im Bundesbedarfsplangesetz die Möglichkeit eines Pilotprojektes für eine Erdverkabelung vorgesehen. Mit einer Umgehung des Fehntjer Tiefs und Erdverkabelung könnten Naturschutz und Energiewende Hand in Hand umgesetzt werden. Durch Rückbau der vorhandenen Leitung wäre endlich der Weg frei für eine naturschutzkonforme Entwicklung des Schutzgebietes.
Hintergrund
Verbände und Landkreis hatten die Pläne für die Freileitung in der Vergangenheit wiederholt vehement kritisiert. Bereits im Jahr 2014/15 hatte der BUND im Raumordnungsverfahren erhebliche Bedenken zur geplanten Freileitung geäußert. Gegenüber dem Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Peter Altmaier (CDU), und dem Niedersächsischen Umweltminister Olaf Lies (SPD) hatte Aurichs Erster Kreisrat Dr. Frank Puchert während Altmaiers Netzausbaureise im vergangenen August auf die offenkundig rechtswidrige Freileitungsplanung und die Notwendigkeit einer Teilerdverkabelung hingewiesen. Auch das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium als zuständiges Ressort für das Landesraumordnungsprogramm sowie das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems halten die Freileitungspläne für naturschutzrechtlich unzulässig.
Das Fehntjer Tief und die angrenzende Flumm-Niederung wurden schon in den 1980er-Jahren aufgrund ihrer hohen gesamtstaatlichen Bedeutung in ein Förderprogramm des Bundes aufgenommen. Seitdem sind rund 10 Millionen Euro in das Projekt geflossen. Zentraler Punkt des früheren Pflege- und Entwicklungsplanes war damals der Abbau einer Hochspannungsleitung, die das Gebiet querte.