Schutz vor Wolf wird verbessert
‚Schnelle Schutzhundgruppe‘ notwendig




Seit einigen Jahren ist der Wolf wieder heimisch in Niedersachsen. Weidetiere müssen besonders geschützt werden, um die Akzeptanz für die Rückkehr des Wolfs in der Bevölkerung zu erhöhen.- Foto: Christoph Bosch
26. November 2014 - Der Wolf ist als freilebende heimische Art ohne fremde Hilfe wieder nach Niedersachsen zurückgekehrt. Der NABU Niedersachsen begrüßt daher den Schritt der Landesregierung, die Akzeptanz der Rückkehr der Wölfe durch die freiwillige finanzielle Unterstützung von Maßnahmen für einen besseren Schutz der Weidetiere vor Wolfsangriffen bei den Tierhaltern zu verbessern.
„Wir sehen es als sinnvoll an, die Möglichkeiten des Schutzes möglichst schnell, unbürokratisch und landesweit umzusetzen. Eine Verhinderung von Wolfsübergriffen muss allerdings noch vor der Entschädigung bei Tierverlusten stehen, denn nur durch einen effektiven Schutz kann verhindert werden, dass Wölfe die „schlechte Angewohnheit“ annehmen Weidetiere als einfache Beute zu sehen. Unsere Forderung, dass diese Maßnahmen nicht erst nach Ausweisung als „Wolfsgebiet“ gefördert werden, ist durch die Möglichkeit der Ausnahmeregelung der Förderung in der Förderrichtlinie aufgenommen worden. Dies begrüßen wir ausdrücklich.“, sagte Dr. Holger Buschmann, NABU-Landesvorsitzender Niedersachsen.
Neben der Förderung von besonderen Einzäunungen hat der NABU in seinen Anregungen zur Förderrichtlinie Wolf auch Zentren zur Schulung von Herdenschutzhunden sowie eine „schnelle Schutzhundgruppe“ für akute Gefährdung gefordert. Dies sehen wir weiterhin als wesentlichen Punkt an. Allein die Förderung der Anschaffung ist nicht ausreichend.
Als weiterhin störend sieht der NABU die Begrenzung der Förderung durch die „de minimis-Regelung“, die die Fördergelder auf höchsten 15.000 Euro auf drei Jahre beschränkt, da sonst andere Agrarförderungen, die den Tierhaltern zustehen, gefährdet werden. Vom Land Niedersachsen sollte eine Befreiung von dieser Regelung angestrebt werden und des Weiteren darauf gedrängt werden, dass auf EU-Ebene der Wolf ebenso betrachtet wird wie ein „Naturereignis“ durch das unvorhersehbare Einzelschäden verursacht werden können.
Hintergrund
Zur Förderung der Akzeptanz des Wolfes und das konfliktfreiere Nebeneinander von Tierhaltern und den neu eingewandertem Wolf, hat das Land Niedersachsen bereits in den letzten Jahren auf freiwilliger Basis Billigkeitsleistungen an Tierhalter ausgezahlt, um erlittene Schäden durch Wölfe auszugleichen. Durch die Richtlinie wird die Möglichkeit der Zahlung von Billigkeitsleistungen für Verluste und zur Unterstützung betroffener Tierhalter durch das Land abgesichert, auch wenn diese Zahlungen weiterhin auf freiwilliger Basis geleistet werden.