Praktische Hilfsmaßnahmen für Schwalben rund ums Haus
Ob Kotbrettchen anbringen, Schwalbenhaus bauen oder Kunstnester installieren. Wir zeigen, wie Hausbesitzer den Schwalben helfen können. Mehr →
Wer Schwalbennester zerstört, muss mit einer Geldbuße rechnen. Damit es gar nicht erst so weit kommt, hat der NABU das Projekt "Schwalben willkommen" ins Leben gerufen. - Foto: Frank Derer
So schön und beliebt Schwalben sind, wenn eine Hausfassaden- oder Dacherneuerung ansteht, ist der Vogel dem Menschen oftmals im Weg. „Als Hauseigentümer darf man Schwalbennester aber nicht einfach entfernen oder zerstören, sie sind gesetzlich geschützt“, erklärte der NABU Niedersachsen.
Zahlreiche Gerichtsurteile belegen, dass Schwalbennester nur in begründeten Ausnahmefällen entfernt werden dürfen. Nester der Mehlschwalbe unterliegen einem besonderen Schutz, der im Bundesnaturschutzgesetz geregelt ist. Wer Schwalbennester zerstört, kann mit einer Geldbuße bestraft werden. „Schwalbennester müssen deshalb von Mietern und Hauseigentümern geduldet werden“, betonte der NABU.
Konflikte mit Schwalbennestern gebe es besonders mit dem Kot, der gelegentlich die Hausfassade verschmutzen könne. Mit einem mindestens 70 Zentimeter unterhalb der Nester angebrachten Kotbrett könne das Problem dauerhaft gelöst werden. Eine weitere sanfte Methode ist es, den Schwalben an unproblematischen Stellen künstliche Nester anzubieten, so dass sie im kommenden Jahr umziehen können. Da es in der ausgeräumten Landschaft immer weniger Lehmpfützen gibt und den Mehlschwalben deshalb oft das Material zum Nestbau fehlt, empfiehlt der NABU, die flinken Sommervögel generell mit Nisthilfen zu unterstützen. Ein Schwalbenkasten an der Hauswand oder ein Schwalbenhotel im Garten seien eine willkommene Hilfe für die gefiederten Insektenjäger.
Der NABU Niedersachsen weist darauf hin, die Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes auch bei Fassaden- und Dacharbeiten beachtet werden müssen. „Wurden die Nester bei notwendigen Renovierungsarbeiten zerstört, so sind Hausbesitzer verpflichtet, künstliche Nisthilfen als Ersatznester anzubringen.“ Am besten sei es, sich vor Beginn der Bauarbeiten mit der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde (angesiedelt in der Kreisverwaltung) in Verbindung zu setzen und sich mit ihr abzustimmen. Dann sei man als Hauseigentümer auf jeden Fall auf der sicheren Seite und vermeide Rechtsstreitigkeiten. Zum Schutz der Mehlschwalben und ihrer Nester empfiehlt der NABU Niedersachsen außerdem, Dächer und Dachrinnen nur außerhalb der Brut- und Aufzuchtzeiten zu erneuern. Der naturfreundlichste Termin für Sanierungs-Arbeiten am Haus sei die Zeit zwischen Anfang Oktober und Ende Februar.
Info-Broschüre
Informationen zu Schwalbennisthilfen und auch eine Bauanleitung enthält die NABU-Broschüre 'Vögel im Garten'. Zu beziehen gegen vier Briefmarken zu 80 Cent beim:
NABU Niedersachsen
Alleestr. 36
30167 Hannover
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