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Machen Sie mit – für Mensch und Natur!
Straßenausbau entlang von Wildtierbrücken verhindern
Der NABU klagt – Ihre Spende hilft!


18. Januar 2016 - Der NABU Landesverband Niedersachsen hat am 19.02.2015 mit Unterstützung des BUND Landesverband Niedersachsen eine Klage gegen den von VW beabsichtigten Straßenausbau entlang zweier Wildtierbrücken an der Autobahn A 39 (vgl. Anlage: Karte 1) eingereicht.
Denn der Landkreis Gifhorn (als Genehmigungsbehörde) hatte dem Vorhaben im Rahmen einer so genannten Plangenehmigung zugestimmt – ohne ein erforderliches, umfassenderes Planfeststellungsverfahren, ohne gesetzlich vorgeschriebene Umwelt- und FFH-Verträglichkeitsprüfungen, ohne Beteiligung aller Anrainer am 17.12.14, ohne vollständige Arten- und Biotopkartierungen, ohne ausreichende Variantenprüfungen!
Und dies obwohl der geplante Wirtschaftswegeausbau entlang der vierspurigen A 39 faktisch einem sechsspurigen A39-Ausbau gleichkommt und zufällig auch das Verbindungsstück zwischen der sechsspurig geplanten A39-Anschlussstelle Sandkamp und dem geplanten A39-Trassenneubau nach Lüneburg darstellt. Daher haben sowohl die Landwirtschaftskammer Niedersachsen als auch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau ebenfalls auf die Notwendigkeit eines Planfeststellungsverfahrens hingewiesen.
Würde der bisher gering frequentierte und im Rahmen des A39-Baues (1997) erstellte Schotterweg im FFH- und Überschwemmungsgebiet Allertal (vgl. Anlage: Karten 2 & 3)zu einer viel befahrenden Parkplatzzufahrt umfunktioniert, würde die Funktion der planfestgestellten und parallel verlaufenden Wildtierbrücken aufgehoben und damit Steuergelder in Millionenhöhe verschwendet. Durch die vorgesehene Nutzung der Zufahrt mit täglich mindestens 2.000, gemäß Schätzungen sogar bis zu 6.000 Fahrzeugen, würde hier an der engsten Stelle des Allertales unweigerlich die Nadelöhr-Funktion der Wildtierbrücken zwischen Drömling und dem Barnbruch verloren gehen.
Zudem würde auch der extra zur Vernetzung angelegte 100 Hektar große und ebenfalls planfestgestellte Kompensationspool „Allerniederung“ der Stadt Wolfsburg sowie der VW-AG vom restlichen Allertal abgeschnitten werden, insbesondere von dem Naturschutzgebiet „Allertal zwischen Gifhorn und Wolfsburg“.
So sind von dem Bauvorhaben europarechtlich streng geschützte Arten wie Biber, Fischotter, Teichfledermaus, Laubfrosch, Kammmolch, Eisvogel und Grüne Flussjungfer, eine Libellenart, nachteilig betroffen und gefährdet. Da diese Arten wie auch das Schwarz- und Damwild die Brückenunterführung als Wildwechsel gut angenommen haben, liegen die Unfallzahlen seit der Einweihung der Wildwechselbrücke im Jahre 2002 quasi bei null.
NABU Niedersachsen klagt als "Anwalt der Natur"
Da die wohlwollenden Bemühungen der Gifhorner und Wolfsburger Naturschutzverbände zugunsten einer ökologisch verträglichen Variante (Aufstelzung entlang der Wildbrücken) leider unbeachtet blieben, hat der NABU Niedersachsen nun als ‚Anwalt der Natur‘ Klage eingereicht. Auch wenn wir nach wie vor auf ein Einlenkens des VW-Konzerns hoffen, um seiner selbst erklärten ökologischen Vorbildfunktion gerecht zu werden, sind mit dem nun eingeschlagenen und von unseren Anwälten mit guten Erfolgsaussichten eingeschätzten Klageverfahren leider sehr hohe Kosten verbunden, die wir alleine nicht bewältigen können.
Während uns das Verfahren bereits schon 3310,26 € gekostet hat, belaufen sich die im Falle des Unterliegens zu tragenden Prozesskosten je nach Fallkonstellation zwischen 13.000 € und im schlechtesten Falle sogar 23.000 €.
Wir sind nun zur Verfahrensabsicherung dringend auf weitere Unterstützer angewiesen und für jeden Euro dankbar. Wer uns in diesem Unterfangen unterstützen möchte, möge bitte die Überweisung mit dem Verwendungszweck »Spende - Klagefonds A39-Allertal-Wildtierbrücken« auf das folgende Konto tätigen:
NABU Boldecker Land
Sparkasse Gifhorn-Wolfsburg
IBAN: DE65 2695 1311 0015 2002 72
Für den Fall, dass wir die Klage gewinnen werden, bekommen wir einen Teil der Kosten zurückerstattet und könnten dann auch ggf. die Zahlungen unserer Unterstützer zurückerstatten. Wer von dieser Möglichkeit Gebrauch machen möchte, kann uns dies vorab mitteilen.
Alle anderen Unterstützer bekommen gegen Übermittlung Ihrer Adresse an den NABU Boldecker Land eine Spendenquittung vom NABU Niedersachsen als ein staatlich anerkannter Naturschutzverband (nach § 63 BNatSchG) zugesandt. Im Falle einer erfolgreichen Klage würden wir uns dann erlauben, mit Hilfe der rückerstatteten Kosten einen dringend erforderlichen NABU-Klagefonds gegen den Bau der A 39 zu finanzieren.
Vielen herzlichen Dank im Voraus!