Niedersächsischer Weg
Neue Maßnahmen für mehr Natur- und Artenschutz



Hochmoor Theikenmeer - Foto: Andreas Schüring
26. Februar 2021- In der Vereinbarung zur „Bilanzierung und Umsetzung des landesweiten Biotopverbunds“ werden viele Landschaftselemente benannt, die zur Vernetzung der Biotope beitragen können. Es wurden Kriterien erarbeitet, um ein Biotop zum Verbund zählen zu können. Zudem werden Maßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung des Biotopverbunds zukünftig gefördert.
Das Papier zur „Vor-Ort Gebietsbetreuung“ legt die Aufgaben und Anforderungen für die bereits angekündigten 15 neuen Ökologischen Stationen in Natura 2000-Gebieten fest. Ein erweitertes Beratungsangebot zum Biotop- und Artenschutz für Landwirte wurde ebenfalls entwickelt.
Gemeinsam für mehr Artenschutz
„Ich freue mich, dass wir weiter auf diesem guten Niedersächsischen Weg sind", sagt Umweltminister Olaf Lies. „Nur gemeinsam mit Landwirtschaft und Naturschutz kann Politik wirklich etwas für mehr Artenschutz erreichen. Dies will ich auch noch einmal deutlich in Richtung der Bundesministerinnen formulieren: Wir wollen den Weg weiterhin gemeinsam gehen, der Bund darf uns hier keine Steine in den Weg legen. Gleichwohl darf die Bundesgesetzgebung nicht dazu führen, dass sich andere Bundesländer vor ihrer Verantwortung drücken.“
Gesetzliche Regelungen seien schon im August 2020 im Lenkungskreis erarbeitet worden. Zusätzlich sei im Oktober 2020 eine konsequente Verringerung des Einsatzes chemischer Pflanzenschutzmittel seitens der Allianz beschlossen worden. „Wir arbeiten gerade mit Hochdruck an der Umsetzung unserer vielfältigen Maßnahmen. Davon sollten wir uns gerade jetzt nicht abbringen lassen,“ so Lies.
Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast zeigte sich zufrieden mit dem Arbeitsfortschritt: „Nach der Einigung der Partner im vergangenen Jahr sind wir in einen intensiven Umsetzungsprozess eingetreten. Wichtige Meilensteine haben wir bereits erreicht, so zum Beispiel die verstärkte Umstellung der landeseigenen Domänen auf ökologischen Landbau und die Einrichtung eines Wildnisgebiets im Solling. Andere Maßnahmen, etwa die Konzipierung von Agrarumweltmaßnahmen zum Moorbodenschutz, befinden sich auf einem guten Weg.“
Dr. Holger Buschmann, Landesvorsitzender des NABU Niedersachsen, zum Stand der Verhandlungen: „Es ist noch ein weiter Weg, bis das Artensterben gestoppt werden kann, aber der Niedersächsische Weg zeigt in die richtige Richtung. Nach den beschlossenen Gesetzen im letzten Jahr kommen wir nun Zug um Zug in die Umsetzung und machen wichtige Fortschritte.“
Worum geht es beim Niedersächsischen Weg?
Unterzeichner des Niedersächsischen Weges sind neben dem Land Niedersachsen das Landvolk, die Landwirtschaftskammer, der BUND und der NABU Niedersachsen. Der Niedersächsische Weg als breite Allianz aus Naturschutz, Landwirtschaft und Politik hat sich verpflichtet, konkrete Maßnahmen für einen verbesserten Natur-, Arten- und Gewässerschutz umzusetzen. Die hierfür notwendigen Schritte und Maßnahmen werden auch weiterhin gemeinsam diskutiert und beschlossen. Dabei sollen ein fairer Ausgleich zwischen Naturschutz und Landwirtschaft gefunden und die Leistungen der Landwirte angemessen ausgeglichen werden. Der Niedersächsische Weg ist eine in dieser Form bundesweit einmalige Vereinbarung zwischen Landwirtschaft, Naturschutz und Politik.
Alle Materialen zu Maßnahmen und Beschlüssen finden Sie hier.
NABU Niedersachsen unterzeichnet den Niedersächsischen Weg
Absichtserklärungen reichen nicht

Niedersachsen hat eine besondere Verantwortung für seltene Wiesenvögel - wie den Kiebitz. - Foto: Christoph Bosch
12. Mai 2020 - Der NABU wird die gemeinsame Absichtserklärung zeichnen, verweist jedoch gleichzeitig darauf, dass diese nun verbindlich in ein Gesetz gegossen werden muss. „Solange die Landesregierung keine weitreichenden, neue Verbindlichkeiten im Naturschutz schafft, solange bleibt ein Volksbegehren unerlässlich“, verweist Dr. Holger Buschmann, NABU-Landesvorsitzender und Verhandlungsteilnehmer auf das kürzlich bei der Landeswahlleiterin angemeldete Volksbegehren Artenvielfalt.
„Diese gemeinsamen Bemühungen zeigen, dass wir uns inhaltlich annähern können – wenn alle Seiten gewillt sind,“ ergänzt Dr. Buschmann, „Für uns stimmt die Stoßrichtung, daher zeichnen wir als NABU diese Absichtserklärung. Damit tragen wir auch dem konstruktiven Austausch Rechnung.“
Auf die Ausnahmeformulierung kommt es an
Es gibt allerdings auch noch einige Punkte, bei denen die Einigung interpretationsfähig ist. So soll es zwar ein Verbot von Pestiziden in Schutzgebieten für Grünland geben, aber entscheidend werden die Ausnahmeformulierungen sein, ob tatsächlich weniger Pestizide verwendet werden. „Gerade in den letzten vermeintlichen Refugien innerhalb einer intensiv genutzten Landschaft muss es doch möglich sein, einen Rückzugsraum für unsere stark bedrohten Wiesenvögel und Insekten zu schaffen. Nicht nur weil wir von der Artenvielfalt profitieren, haben wir die Pflicht, sie zu schützen. Stirbt eine Art aus, so ist sie für immer verloren“, so Dr. Buschmann.
„Mit dem Gesetzestext des Volksbegehren Artenvielfalt könnte die Landesregierung ad hoc alle gemeinsam erarbeiteten Positionen gesetzlich umsetzen und somit für mehr Artenvielfalt in Niedersachsen sorgen“, sagt Dr. Buschmann. Auch die Landwirte werden, entgegen anders lautenden Meldungen, im Gesetzestext des Volksbegehrens mit finanziellen Ausgleichszahlungen bedacht - dort wo durch Auflagen die Bewirtschaftung erschwert wird.