Der Niedersächsische Weg geht weiter
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Am 1. Juli 2020 wurde in einer Aktuellen Stunde im Niedersächsischen Landtag das Volksbegehren "Artenvielfalt.Jetzt." diskutiert. - Quelle: Niedersächsischer Landtag
12. August 2020- Der NABU Niedersachsen hat jüngst die Bedingungen bekräftigt, wonach ein erfolgreiches Volksbegehren auch mit dem Niedersächsischen Weg vereinbar sei. Hierzu gehören vom Niedersächsischen Landtag beschlossene Gesetze (Naturschutzgesetz, Waldgesetz, Wassergesetz), die den Zielen des Niedersächsischen Weges und des Volksbegehrens in keinster Weise nachstehen oder diese verwässern, sowie eine haushaltsrechtliche Sicherung der Maßnahmen.
Unverständlich ist dem NABU Niedersachsen die Kritik des Landvolks, das diese Bedingungen nun als undemokratisch bezeichnet hat. „Über sein Demokratieverständnis sollte das Landvolk noch einmal nachdenken“, rät NABU-Landesvorsitzender Dr. Holger Buschmann. „Mit unserem Volksbegehren machen die Bürgerinnen und Bürger selbst ein gutes Naturschutz-, Wasser- und Waldgesetz. Demokratischer geht es gar nicht.“
Die Kritik des Landvolks an den Bedingungen des NABU für ein Zustandekommen des Niedersächsischen Wegs zeige aber erneut, wie schwierig dieser Weg noch immer sei, sagt der NABU-Landesvorsitzende: „Einige Kreisverbände des Landvolks ziehen gegen Maßnahmen wie Gewässerrandstreifen und einen besseren Schutz von Wiesenvögeln zu Felde, die vom Landvolk in der Absichtserklärung zum Niedersächsischen Weg selbst unterschrieben worden sind.“
Offenbar hoffen einige Akteure des Landvolks immer noch, mit kleinen Maßnahmen hier und da das Volksbegehren stoppen zu können. „Diese Hoffnung wird aber nicht aufgehen. Nur, wer für das Volksbegehren unterschreibt, kann derzeit sicher sein, dass wir tatsächlich gesetzliche Änderungen für eine intaktere Natur in Niedersachsen, für mehr Insekten- und Gewässerschutz erreichen“, so Buschmann abschließend.
1. Juli 2020 - In der heutigen aktuellen Stunde im Landtag Niedersachsen wurde leidenschaftlich über den Antrag der SPD-Fraktion „Miteinander für den Natur-, Arten- und Gewässerschutz - den niedersächsischen Weg gemeinsam gehen!“ debattiert. Immer wieder wurde in den Wortbeiträgen versucht, das demokratische Instrument des Volksbegehrens durch den Vorwurf parteipolitischer Einflussnahme durch eine Partei zu diskreditieren.
Das Volksbegehren wird von einem breiten Bündnis getragen
„Mit dieser fadenscheinigen Argumentation versuchen die Abgeordneten das Instrument des Volksbegehrens zu beschädigen. Sie hätten sich von Anfang an in den Prozess der Volksgesetzgebung einbringen können. Angefragt haben wir sie schließlich“, weist Dr. Holger Buschmann, Landesvorsitzender des NABU Niedersachsen, die Vorwürfe entschieden zurück. „Jetzt den über 160 Unterstützern des Volksbegehrens, darunter Umweltverbände wie BUND, WWF, Heimatbund Niedersachsen, NaturFreunde Niedersachsen, Imkerverbände, Landwirtschaftsverbände, Stiftungen und Unternehmen politische Instrumentalisierung durch eine Partei vorzuwerfen ist allerhand und beschämend.“
Richtig ist, dass das Volksbegehren neben Bündnis 90/Die Grünen auch die Ökologisch-Demokratische Partei, DIE LINKE. Niedersachsen, PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ Landesverband Niedersachsen, Piratenpartei Niedersachsen sowie einige Wählergemeinschaften unterstützen.
Angefragt, das Volksbegehren zu unterstützen, waren praktisch alle politischen Parteien, die 2017 zur Landtagswahl antraten. CDU Niedersachsen, FDP Niedersachsen sowie Freie Wähler Niedersachsen erteilten dem Volksbegehren eine Absage. Dr. Bernd Althusmann, Landesvorsitzender der CDU, wünschte den Initiatoren des Volksbegehrens dennoch Erfolg bei der Durchführung. Die SPD Niedersachsen bleibt bis heute eine Antwort auf die Anfrage schuldig.
Der NABU ist stolz auf seine demokratische Tradition
Insbesondere der NABU als einer der Träger des Volksbegehrens geriet in die Kritik einiger Abgeordneten. Der seit dem Jahr 1899 existierende Verband zeichnet sich durch seine demokratische Organisation und sein praktisches Handeln aus. Denn die Mitglieder im NABU bestimmen mit! Durch aktives und passives Wahlrecht hat jedes Mitglied Einfluss auf die Besetzung der örtlichen und regionalen NABU-Vorstände sowie die inhaltliche Arbeit des NABU und kann sich als Delegierte oder Delegierter für die Landes- und Bundesvertreterversammlung wählen lassen. „Jedes unserer mittlerweile 112.000 NABU-Mitglieder in Niedersachsen kann also mitentscheiden, wohin sich der Verband entwickelt, welche neuen Ideen sich durchsetzen, und ob Kampagnen und Projekte erfolgreich sind. Auf dieses demokratische und überparteiliche Fundament des NABU sind wir stolz“, hebt Dr. Buschmann hervor. „Diese Mitglieder erwarten allerdings auch, dass die Positionen des NABU immer auf einer fachlichen, wissenschaftlichen Grundlage basieren. So dass auf dieser Basis Naturschutz für den Menschen umgesetzt werden kann.“
Ist der "Niedersächsische Weg" nur ein Versuch, das Volksbegehren zu verhindern?
Entlarvend sei ein Teil der Äußerungen der Abgeordneten gewesen, da versucht wurde, von den tatsächlichen Problemen mit einem dramatischen Artenverlust und einem bevorstehenden Kollaps der Ökosysteme abzulenken. Der NABU stelle sich nun ernsthaft die Frage, inwieweit die Regierungsfraktionen als diejenigen, die über Gesetze und Finanzmittel beschließen, überhaupt an einer Lösung der Probleme interessiert sind. „Es entsteht vielmehr der Eindruck, dass der Niedersächsische Weg, den der NABU im Übrigen sehr begrüßt und mit viel Engagement begleitet, nur ein Vorwand ist, um den NABU vom Volksbegehren abzubringen, aber keine wirklich wirksamen Maßnahmen umsetzen zu müssen. Solche politischen Spielchen dürfen nicht auf dem Rücken der Bevölkerung und deren Kindern und Kindeskinder, die die Folgen des Artensterbens auszubaden haben, geführt werden“, so Dr. Buschmann.
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