NABU bittet um Rücksicht in Naturschutzgebieten
Erholung ja - aber bitte nicht auf Kosten der Natur



In Gebieten, die mit diesem Schild versehen sind, gelten besondere Regeln zum Schutz von Flora und Fauna. – Foto: Helge May
29. April 2020 - Spielplätze, Cafés, Museen und andere Attraktionen sind aufgrund der Corona-Pandemie geschlossen. Die Ausgangsbeschränkungen und das sonnige Wetter machen Natur- und Landschaftsschutzschutzgebiete daher in diesen Tagen zu einem beliebten Ausflugsziel. Aufgrund der attraktiven Erholungsmöglichkeiten strömen deutlich mehr Menschen als sonst in die Schutzgebiete.
Für den Natur- und Artenschutz sind die Besuchermassen in manchen Gebieten problematisch. Menschen, die auf geschützten Flächen picknicken, im Wald mit ihren Kindern Verstecken spielen oder ihre Hunde nicht anleinen, sind in den letzten Wochen leider immer wieder zu sehen.
„Viele Besucher wissen einfach nicht, dass man in Naturschutzgebieten die Wege nicht verlassen darf“, sagt Jörg Grützmann von der Ornithologischen Arbeitsgemeinschaft Oldenburg (OAO), einer Fachgruppe des NABU im Oldenburger Land. Grützmann, der auch Landschaftswart im Naturschutzgebiet Moorhauser Polder ist, ergänzt: „Gerade jetzt brüten in den Schutzgebieten viele Vögel. Jetzt ist die Zeit, die für die Bruten von entscheidender Bedeutung ist. Bodenbrüter wie Feldlerche oder Kiebitz geben ihre Nester auf, wenn sie aufgescheucht werden. Die Brut ist dann verloren.“ Zudem kommen derzeit viele Pflanzen unter dem Schutz der Laubdecke aus der Erde. In den Naturschutzgebieten sind darunter zahlreiche seltene Arten, die nun drohen, zertrampelt zu werden.
Der NABU betont, dass Spaziergänger in den Naturschutzgebieten willkommen sind, bittet aber darum, die geltenden Regeln einzuhalten, damit die Natur keinen Schaden nimmt. „Das heißt vor allem, die Wege nicht zu verlassen und Hunde anzuleinen. Besucher sollten sich diesbezüglich vor ihrem Ausflug informieren“, rät der Vogelkundler Grützmann. Über die jeweils geltenden Ver- und Gebote informieren Schilder, die in der Regel an den Eingängen der Schutzgebiete aufgestellt sind.
Zehn Verhaltensregeln im Naturschutzgebiet:
Ich bleibe auf den gekennzeichneten Wegen.
Ich lasse meinen Hund an der Leine. Den Hundekot sammele ich auf und entsorge ihn außerhalb des Schutzgebiets.
Ich pflücke keine Pflanzen oder Pilze.
Ich raste auf keiner Wiese, auch nicht für ein Picknick.
Ich mache mich vorher kundig, ob und wo ich in einem bestimmten Naturschutzgebiet reiten darf.
Ich nehme meinen Müll wieder mit nach Hause.
Ich störe keine Tiere.
Ich verhalte mich rücksichtsvoll gegenüber meinen Mitmenschen.
Ich fahre nicht mit dem Auto, Moped etc. durchs Naturschutzgebiet. (Fahrradfahren ist in der Regel erlaubt, vorher kundig machen.)
Ich achte auch im Naturschutzgebiet auf die Abstandsregeln.