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Natura 2000

Rettungsnetz für Arten und Lebensräume verbessern

FFH- und Vogelschutz-Richtlinien sind die Basis des Schutzgebietsnetzes Natura 2000. Die notwendige Überführung der gemeldeten Gebiete in nationale Schutzkategorien verläuft allerdings schleppend.

Uferschnepfe

Den Wiesenvögeln in Niedersachsen, z.B. der Uferschnepfe, geht es schlecht. - Foto: NABU/Thorsten Krüger

Der 21. Mai ist offizieller "Europäischer Natura-2000 Tag". Damit wird das einzigartige zusammenhängende Netz von Schutzgebieten innerhalb der Europäischen Union gewürdigt. Seit 27 Jahren sind die europäischen Länder dabei, diesen Schutzgebietsverbund nach den Vorgaben der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und der EU-Vogelschutzrichtlinie aufzubauen. Die genannten EU-Richtlinien sind wesentliche Umsetzungsinstrumente der europäischen Biodiversitätsstrategie, die das Ziel hat, den Verlust der Artenvielfalt in Europa einzudämmen. Das Schutzgebietsnetz Natura 2000 nimmt mittlerweile ein Fünftel der EU-Landfläche ein und ist damit das größte ökologische Schutzgebietssystem der Welt.

Die FFH-Richtlinie wurde zusammen mit dem LIFE-Programm, dem einzigen direkten Finanzinstrument der EU für Umwelt- und Naturschutzprojekte, am 21. Mai 1992 von den EU-Mitgliedstaaten zum Schutz der biologischen Vielfalt beschlossen. Seitdem hat es einen bedeutenden Beitrag für den Schutz von Arten und ihren Lebensräumen geleistet. Die FFH- und die Vogelschutzrichtlinie sind das Rückgrat des Naturschutzes in der EU und vor allem in Niedersachsen. Biber, Kranich, Seeadler und viele andere Arten verzeichnen dank ihres EU-weiten Schutzes sogar Bestandszunahmen. Auch für viele Lebensräume, wie Moore und Heidelandschaften seien Schutzgebiete eingerichtet worden.

Jetzt muss es darum gehen, diese Erfolgsgeschichte fortzuschreiben. „Damit die Richtlinien ihre volle Wirkung entfalten können, mussen sie allerdings besser umgesetzt und finanziert werden“, fordert Dr. Holger Buschmann, Landesvorsitzender des NABU Niedersachsen. Er kritisiert, dass Schutzgebiete teilweise noch allein auf dem Papier existieren und für viele weitere immer noch keine Erhaltungsmaßnahmen (beispielsweise in Form von Managementplänen) festgelegt worden sind.


Reform der EU-Agrarpolitik und Einrichtung eines EU-Naturschutzfonds

Neben vielen anderen Tierarten leiden auch Wiesenvögel, wie z.B. die stark gefährdete Uferschnepfe, besonders unter dem stetigen Schwund von geeignetem Lebensraum. Im niedersächsischen Wiesenvogelschutz besteht dringender Handlungsbedarf, damit wir die Charaktervögel der norddeutschen Landschaften nicht verlieren. Ob im Rheiderland, den Marschen am Jadebusen, Butjadingen oder den Raddetälern - überall gehen die Bestände der Uferschnepfe zurück. Der NABU Niedersachsen fordert deshalb eine Umsteuerung in der Agrarpolitik der EU und Niedersachsen zum Erhalt der Biodiversität.

„Auch wenn wir das Comeback einzelner Arten feiern, dürfen wir nicht die Augen vor den Problemen verschließen, die die intensive Landwirtschaft mit sich bringt. Der Rückgang vieler ehemaliger Allerweltsarten der Agrarlandschaft ist dramatisch. Zum Schutz und Erhalt der biologischen Vielfalt in Deutschland ist daher die grundlegende Reform der EU-Agrarpolitik sowie die Einrichtung eines eigenen EU-Naturschutzfonds zwingend erforderlich“, fordert Buschmann.


Vogel des Jahres 2019 und die FFH-Richtlinie

Feldlerche - Foto: Axel Aßmann/www.naturgucker.de

Feldlerche - Foto: Axel Aßmann/www.naturgucker.de

Mit zwischen 1,3 und 2 Millionen Revieren gehört der Vogel des Jahres, die Feldlerche, zwar immer noch zu den häufigen Vögeln Deutschlands. Allerdings befinden sich ihre Bestände in einem deutlichen Sinkflug. Ein Drittel der Feldlerchen sind in den vergangenen 25 Jahren verschwunden. Grund dafür ist v.a. der Rückgang der Lebensräume der Feldlerche. Zwar lebt der größte Teil dieser Vögel in ackerbaulich genutzten Feldern, die größten Bestandsdichten erreicht die Feldlerche jedoch in küstennahen Salzwiesen, Dünenlandschaften, Heidegebieten oder einjährigen landwirtschaftlichen Brachflächen. Viele dieser Lebensräume sind im Anhang I der FFH-Richtlinie aufgelistet und damit natürliche und naturnahe Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse, für deren Erhaltung besondere Schutzgebiete im Netzwerk Natura 2000 ausgewiesen werden sollen.


Ziele des NABU Niedersachsen für die Umsetzung von Natura 2000:

1. Ausreichende finanzielle Ausstattung.

2. Konsequente Umsetzung der Maßnahmen: Erstellung und Umsetzung der Managementpläne, Einführung eines qualifizierten Monitorings der Schutzgebiete bzw. Arten.

3. Förderung der Vernetzung von Natura 2000-Gebieten.

4. Schärfung der Natura 2000-Schutzgebietsverordnungen, wo dies zur Sicherung der Erhaltungsziele erforderlich ist.

5. Verstärkung des Personals in den Naturschutzbehörden und in den Ökologischen Stationen, um Natura 2000 sachgerecht umzusetzen.

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