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EU beschließt Schutzstatus-Absenkung des Wolfes

Ein politischer motivierter Rückschritt für den Artenschutz

Das EU-Parlament hat mit seiner Zustimmung zur Änderung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie im Eilverfahren die Umlistung des Wolfs beschlossen. Der NABU kritisiert die Abkehr vom Prinzip des vorausschauenden, wissenschaftsbasierten Naturschutzes.

Der NABU Niedersachsen fordert die Landesregierung auf, trotz der Entscheidung auf EU-Ebene weiterhin konsequent auf Herdenschutz, Beratung und Förderung zu setzen. - Foto: Heiko Anders

Der NABU Niedersachsen fordert die Landesregierung auf, trotz der Entscheidung auf EU-Ebene weiterhin konsequent auf Herdenschutz, Beratung und Förderung zu setzen. - Foto: Heiko Anders

8. Mai 2025 - Künftig wird der Wolf statt in Anhang IV der FFH-Richtlinie als „streng zu schützende“ Art in Anhang V geführt (in Anhang V sind Arten aufgelistet, für die nach Artikel 14 der FFH-Richtlinie die Entnahme und Nutzung zu regeln sind). Diese Entscheidung folgt auf einen Vorschlag der EU-Kommission und orientiert sich an der vorangegangenen Beschlusslage der Berner Konvention.

Politisch motiviert statt wissenschaftlich begründet

Mit diesem Votum verlässt das EU-Parlament den bisherigen, wissenschaftlich begründeten Kurs und schwächt den Schutz einer bisher europaweit streng geschützten Art. Die Anpassung erfolgte im Rahmen eines beschleunigten Verfahrens – ein Vorgehen, das angesichts der Tragweite der Entscheidung nicht nur kritikwürdig, sondern auch alarmierend ist.

„Die Umlistung des Wolfs in der FFH-Richtlinie bleibt auch nach der Zustimmung des EU-Parlaments eine rein politisch motivierte Entscheidung – ohne wissenschaftliche Grundlage und entgegen den Empfehlungen zahlreicher Fachleute“, erklärt Frederik Eggers, Teamleiter Natur- und Umweltschutz beim NABU Niedersachsen. „Sie ist eine Scheinlösung, die weder die Herausforderungen der Weidetierhaltung löst noch die Koexistenz fördert. Ein konfliktarmes Zusammenleben von Mensch und Wolf ist möglich, erfordert jedoch vor allem bessere wirtschaftliche Perspektiven für die Weidetierhaltung. Nicht-selektive Abschüsse werden die Zahl der Nutztierrisse nicht verringern. Nur flächendeckender, standortangepasster Herdenschutz bietet wirksamen Schutz. Zugleich braucht es klare Regelungen für die rechtssichere Entnahme auffälliger Tiere – solche Möglichkeiten sind jedoch bereits in der FFH-Richtlinie und im Bundesnaturschutzgesetz verankert“, erklärt Frederik Eggers, Teamleiter Natur- und Umweltschutz beim NABU Niedersachsen.“

Die Entscheidung markiert eine gefährliche Abkehr vom Prinzip des vorausschauenden, wissenschaftsbasierten Naturschutzes. Statt tragfähige Lösungen durch Herdenschutzmaßnahmen und die Förderung der Weidetierhaltung zu entwickeln, wird nun ein Weg eröffnet, der zu verstärkten Abschüssen und wachsender gesellschaftlicher Polarisierung führen könnte – ohne die Konflikte tatsächlich zu entschärfen.

Der NABU Niedersachsen fordert die Landesregierung auf, trotz der Entscheidung auf EU-Ebene weiterhin konsequent auf Herdenschutz, Beratung und Förderung zu setzen und den Schutzstatus des Wolfs in Deutschland auf nationaler Ebene nicht vorschnell zu lockern.


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