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    Schutzstatus des Wolfs
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Vorlesen

Der Ständige Ausschuss der Berner Konvention hat am 3. November dafür gestimmt, den Schutzstatus des Wolfs von „streng geschützt“ auf „geschützt“ herabzusetzen. Der NABU kritisiert die Abstufung des Wolfs als nicht wissenschaftlich basiert und rein politisch motiviert. Dieses Vorgehen ist ein gefährlicher Präzedenzfall für die bisher meist wissensbasierte Naturschutzpolitik der EU. Zu befürchten ist, dass zukünftig auch weitere Regelungen zum Natur- und Artenschutz abgeschwächt werden. Eine Scheinlösung als großen Wurf zu verkaufen wird die Probleme der Weidetierhaltungen nicht lösen. Ein konfliktarmes Zusammenleben mit dem Wolf wäre möglich, wenn flächendeckend standortangepasste Herdenschutzmaßnahmen umgesetzt würden.

Entnahme eines Wolfs

Unter Entnahme versteht man das Fangen, aber auch die Tötung eines bestimmten Wolfes aus besonderen Gründen wie Krankheit des Tieres, Sicherheit des Menschen oder hohen wirtschaftlichen Schaden für Nutztierhalter. Die Entnahme eines Wolfes ist über das Bundesnaturschutzgesetz (§ 45) geregelt. Wenn eine Genehmigung der zuständigen Naturschutzbehörde des entsprechenden Bundeslandes vorliegt, kann die Entnahme in Einzelfällen durch fachkundige Personen angeordnet werden.

Der NABU stimmt in besonderen Einzelfällen grundsätzlich einer Entnahme zu:
1. Aggressives Verhalten eines Wolfes gegenüber Menschen,
2. mehrmalige direkte Annäherung an Personen (nicht an Gebäude, Autos, etc., da Wölfe nicht erkennen können, ob sich Personen darin befinden),
3. wenn 2- bis 3mal der Grundschutz (1,20 m hoher Weidezaun mit Litzenabstand 20 cm und Untergrabeschutz), bei Schafen und Ziegen inkl. Herdenschutzhunden, vom Wolf überschritten und der Wolf in flagranti dabei erwischt wurde.

Dem dritten Einzelfall stimmt der NABU Niedersachsen aktuell allerdings nur bei Erheblichkeit des Schadens für einen landwirtschaftlichen Betrieb zu.

Der NABU spricht sich weiterhin deutlich für einen verbesserten und verstärkten Herdenschutz in Niedersachsen aus und
• gegen eine Regulierung des Wolfsbestandes in Niedersachsen,
• gegen die Einrichtung von wolfsfreien Gebieten,
• gegen die Aufnahme des Wolfes ins Jagdgesetz,
• gegen die Verringerung des Schutzstatus laut FFH-Richtlinie.


Junge Wölfe - Foto: NABU/Michael Hamann

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