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Volksbegehren Artenvielfalt


Das größte Artensterben seit dem Aussterben der Dinosaurier ist aktuell in vollem Gang. Zunächst kaum wahrgenommen verschwanden innerhalb der vergangenen 27 Jahre etwa 75 Prozent der Biomasse der Fluginsekten in Schutzgebieten. Eine Gruppe von ehrenamtlich engagierten Entomologen aus Krefeld hat wissenschaftliche Daten zwischen 1989 und 2015 an über 60 Standorten in Deutschland gesammelt. Das erschreckende Ergebnis wurde im Oktober 2017 in einer eindrucksvollen Studie in dem renommierten Wissenschaftsjournal PLOS ONE veröffentlicht und gelangte so in den Blickpunkt der Öffentlichkeit. Seither ist das Thema in aller Munde.

Doch nicht nur den Fluginsekten geht es schlecht. Auch die Lage der Feld- und Wiesenvögel in Niedersachsen ist katastrophal. So hat der Bestand der Uferschnepfe, für die Niedersachsen eine besondere nationale und internationale Verantwortung trägt, seit 1985 um 66 Prozent abgenommen. Anderen Wiesenvogelarten wie der Bekassine, dem Großen Brachvogel oder dem Rotschenkel geht es nicht viel besser, wie ein Blick in den niedersächsischen Brutvogelatlas bezeugt. Viele ehrenamtlich engagierte Ornithologen berichten von ähnlichen Beobachtungen.

Keine Subventionen für umweltschädigende Landwirtschaft!

Nach Angaben des Landwirtschaftsministeriums fließen derzeit pro Jahr mehr als 900 Millionen Euro EU-Mittel in die landwirtschaftlichen Betriebe in Niedersachsen. Während der größte Anteil der Mittel umweltschädliche Auswirkungen entfaltet, stehen für Naturschutzleistungen der Landwirte nur rund 57 Millionen Euro an EU-Mitteln zur Verfügung. Das zeigt deutlich: Weitere und wirksamere Maßnahmen sind notwendig!


Novellierung der Umweltgesetzgebung in Niedersachsen

Naturschutz ist in Deutschland Ländersache. Die einzelnen Bundesländer gestalten ihre jeweiligen Ausführungsgesetze des Bundesnaturschutzgesetzes. Aktuell wird dieses Ausführungsgesetz in Niedersachsen überarbeitet. Es wird voraussichtlich keine weitere Verschlechterung, aber auch keine wirkliche Verbesserung geben. Ein mageres Stück Papier, das der dramatischen Situation des Artensterbens in Niedersachsen keinesfalls gerecht wird. Ein Insektenprogramm ist zudem in Bearbeitung, das aber lediglich auf Kleinstmaßnahmen setzt und die tatsächlichen Ursachen des Artensterbens außer Acht lässt. Eine Veränderung ist so auf längere Sicht nicht absehbar.

Aus diesem Grund und weil die Artenvielfalt notwendig ist, um unsere Lebensgrundlagen aufrechtzuerhalten, sieht sich der NABU Niedersachsen in seiner satzungsgemäßen Pflicht, noch stärker für Mensch und Natur in Niedersachsen einzutreten. Ein "weiter so" kann und darf es nicht geben! Wir möchten, dass auch kommende Generationen die Schönheit und Einzigartigkeit unserer Landschaft erleben können. Vom Harz bis an die Küste, von der Ems bis zur Elbe sind Lebensräume und Arten in ihren Vorkommen gefährdet. Die Bürgerinnen und Bürger des Landes Niedersachsen haben es selbst in der Hand, wie sie mit ihrer Natur, ihrer Lebensgrundlage, ihrer Heimat umgehen.

Es muss jetzt gehandelt werden!

Deshalb initiiert der NABU Niedersachsen gemeinsam mit einem breiten Bündnis an Partnern aus Naturschutz, Politik, Zivilgesellschaft, Industrie und Landwirtschaft das Volksbegehren "Artenvielfalt in Niedersachsen". Aus Sicht der Initiatoren müssen das Niedersächsische Naturschutzgesetz, das Niedersächsische Wassergesetz und das Niedersächsische Waldgesetz dringend geändert werden, um den rasanten Rückgang der Artenvielfalt in Niedersachsen zu stoppen und um unsere Landschaft wieder zu beleben.

Wir haben für Sie die wichtigsten Punkte zusammengefasst, die durch das Volksbegehren Artenvielfalt in Niedersachsen geändert werden. Unterstützen Sie uns in diesem Vorhaben mit Ihrer Stimme. Wirklich jede Stimme zählt! Die Natur und vor allem unsere Kinder und Enkelkinder werden es Ihnen danken.


Das sind die konkreten Forderungen des Volksbegehrens:


Unsere Gewässer schützen

Mittels des Volksbegehrens fordern wir, dass das Land Niedersachsen ein Netz räumlich oder funktional verbundener Biotope unter Einbeziehung von Randstreifen an Gewässern, Feld- und Wegrainen, Blühstreifen, Hecken und Kleingewässern schafft. Dieses bietet neben dem Schutz der Gewässer auch unterschiedliche Lebensräume und Wanderkorridore für eine Vielzahl von Pflanzen- und Tierarten. Libellen und Amphibien können somit wieder eine Heimat finden.

Mehr Lebensraum für Bienen und andere Insekten

Mittels des Volksbegehrens fordern wir einen Umwandlungsverbot für Dauergrünland und Dauergrünlandbrachen. Denn mit dem Rückgang blühender Wiesen mit Kuckuckslichtnelken oder Großem Wiesenknopf geht auch ein Verlust von Bienen und Schmetterlingen sowie Vogelarten wie Uferschnepfe und Braunkelchen einher. Aus diesem Grund ist es von fundamentaler Bedeutung, extensives Grünland sowohl als Wiesen wie auch als Weiden in all seinen unterschiedlichen Ausprägungen zu erhalten und wieder zu fördern.

Ökolandwirtschaft fördern

Ziel des Volksbegehrens ist es, landwirtschaftlich genutzte Flächen im Land Niedersachsen bis zum Jahr 2025 zu mindestens 15 Prozent und bis zum Jahr 2030 zu mindestens 30 Prozent gemäß den Grundsätzen des ökologischen Landbaus zu bewirtschaften.

Lebendige Wälder erhalten

Etwa 30 Prozent des Waldes in Niedersachsen gehören dem Land und damit den Bürgerinnen und Bürgern. Durch das Volksbegehren möchten wir erreichen, dass der landeseigene Wald zukünftig im Sinne des Natur- und Artenschutzes genutzt wird. Wirtschaftliche Interessen dürfen auf landeseigenen Flächen nicht länger im Vordergrund stehen. Dies bedeutet nicht, dass der Wald nicht mehr genutzt werden darf, sondern vielmehr, dass Schwerpunkt von der Nutzung zu mehr Schutz verlagert werden muss.

Neben diesen Hauptforderungen gibt es noch weitere Ziele, die wir durch das Volksbegehren für die Natur und Artenvielfalt in Niedersachsen erreichen möchten.


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Volksbegehren Artenvielfalt

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