Volksbegehren Artenvielfalt
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Novellierung der Umweltgesetzgebung in Niedersachsen
Naturschutz ist in Deutschland Ländersache. Die einzelnen Bundesländer gestalten ihre jeweiligen Ausführungsgesetze des Bundesnaturschutzgesetzes. Aktuell wird dieses Ausführungsgesetz in Niedersachsen überarbeitet. Es wird voraussichtlich keine weitere Verschlechterung, aber auch keine wirkliche Verbesserung geben. Ein mageres Stück Papier, das der dramatischen Situation des Artensterbens in Niedersachsen keinesfalls gerecht wird. Ein Insektenprogramm ist zudem in Bearbeitung, das aber lediglich auf Kleinstmaßnahmen setzt und die tatsächlichen Ursachen des Artensterbens außer Acht lässt. Eine Veränderung ist so auf längere Sicht nicht absehbar.
Aus diesem Grund und weil die Artenvielfalt notwendig ist, um unsere Lebensgrundlagen aufrechtzuerhalten, sieht sich der NABU Niedersachsen in seiner satzungsgemäßen Pflicht, noch stärker für Mensch und Natur in Niedersachsen einzutreten. Ein "weiter so" kann und darf es nicht geben! Wir möchten, dass auch kommende Generationen die Schönheit und Einzigartigkeit unserer Landschaft erleben können. Vom Harz bis an die Küste, von der Ems bis zur Elbe sind Lebensräume und Arten in ihren Vorkommen gefährdet. Die Bürgerinnen und Bürger des Landes Niedersachsen haben es selbst in der Hand, wie sie mit ihrer Natur, ihrer Lebensgrundlage, ihrer Heimat umgehen.
Es muss jetzt gehandelt werden!
Deshalb initiiert der NABU Niedersachsen gemeinsam mit einem breiten Bündnis an Partnern aus Naturschutz, Politik, Zivilgesellschaft, Industrie und Landwirtschaft das Volksbegehren "Artenvielfalt in Niedersachsen". Aus Sicht der Initiatoren müssen das Niedersächsische Naturschutzgesetz, das Niedersächsische Wassergesetz und das Niedersächsische Waldgesetz dringend geändert werden, um den rasanten Rückgang der Artenvielfalt in Niedersachsen zu stoppen und um unsere Landschaft wieder zu beleben.
Wir haben für Sie die wichtigsten Punkte zusammengefasst, die durch das Volksbegehren Artenvielfalt in Niedersachsen geändert werden. Unterstützen Sie uns in diesem Vorhaben mit Ihrer Stimme. Wirklich jede Stimme zählt! Die Natur und vor allem unsere Kinder und Enkelkinder werden es Ihnen danken.
Mittels des Volksbegehrens fordern wir, dass das Land Niedersachsen ein Netz räumlich oder funktional verbundener Biotope unter Einbeziehung von Randstreifen an Gewässern, Feld- und Wegrainen, Blühstreifen, Hecken und Kleingewässern schafft. Dieses bietet neben dem Schutz der Gewässer auch unterschiedliche Lebensräume und Wanderkorridore für eine Vielzahl von Pflanzen- und Tierarten. Libellen und Amphibien können somit wieder eine Heimat finden.
Mittels des Volksbegehrens fordern wir einen Umwandlungsverbot für Dauergrünland und Dauergrünlandbrachen. Denn mit dem Rückgang blühender Wiesen mit Kuckuckslichtnelken oder Großem Wiesenknopf geht auch ein Verlust von Bienen und Schmetterlingen sowie Vogelarten wie Uferschnepfe und Braunkelchen einher. Aus diesem Grund ist es von fundamentaler Bedeutung, extensives Grünland sowohl als Wiesen wie auch als Weiden in all seinen unterschiedlichen Ausprägungen zu erhalten und wieder zu fördern.
Ziel des Volksbegehrens ist es, landwirtschaftlich genutzte Flächen im Land Niedersachsen bis zum Jahr 2025 zu mindestens 15 Prozent und bis zum Jahr 2030 zu mindestens 30 Prozent gemäß den Grundsätzen des ökologischen Landbaus zu bewirtschaften.
Etwa 30 Prozent des Waldes in Niedersachsen gehören dem Land und damit den Bürgerinnen und Bürgern. Durch das Volksbegehren möchten wir erreichen, dass der landeseigene Wald zukünftig im Sinne des Natur- und Artenschutzes genutzt wird. Wirtschaftliche Interessen dürfen auf landeseigenen Flächen nicht länger im Vordergrund stehen. Dies bedeutet nicht, dass der Wald nicht mehr genutzt werden darf, sondern vielmehr, dass Schwerpunkt von der Nutzung zu mehr Schutz verlagert werden muss.
Neben diesen Hauptforderungen gibt es noch weitere Ziele, die wir durch das Volksbegehren für die Natur und Artenvielfalt in Niedersachsen erreichen möchten.
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