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Klage gegen Abschuss von Rabenkrähen
Gericht stoppt Bejagung im Juli



11. Juli 2013 -
Da auch im Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) die Schonzeit bis zum 15. Juli festgelegt ist, sieht das Gericht die Gefahr, dass bei einem Abschuss der Rabenkrähen innerhalb der vom Landkreis aufgehobenen Schonzeit, die Belange des Naturschutzes unwiederbringlich verletzt werden könnten. In der Abwägung muss daher die Erweiterung der bereits gesetzlich bestehenden Jagdzeit (1. August bis zum 20. Februar) um einen Monat zur Schadensabwehr in der Landwirtschaft bei der Entscheidung der Anordnung dahinter zurückstehen. Begründung dafür ist, dass die Schadensreduzierung auch durch intensivere Bejagung in der bestehenden Jagdzeit erfolgen könne oder noch nicht überall mögliche und sinnvolle Maßnahmen zum Schutz vor landwirtschaftlichen Schäden umgesetzt worden seien.
Eine abschließende Klärung wird im Hauptsacheverfahren erfolgen.
NABU klagt gegen Abschuss von Rabenkrähen im Juli
Landkreis Grafschaft Bentheim missachtet Artenschutz
26. Juni 2013 -
Der NABU Niedersachsen hat beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg einen Antrag auf den Erlass einer einstweiligen Anordnung gestellt, um den Abschuss von Rabenkrähen im Juli zu verhindern. Der Landkreis Grafschaft Bentheim hatte durch eine Verordnung die bestehende Schonzeit für Rabenkrähen für den Monat Juli aufgehoben, um angebliche 'übermäßige' Schäden von der Landwirtschaft abzuwenden. Rabenkrähen sind nach dem Niedersächsischen Jagdgesetz aber nur für die Zeit vom 1.August bis zum 20. Februar 'zum Abschuss freigegeben'.
„Es ist nicht zu akzeptieren, dass Rabenkrähen während ihrer Brutzeit geschossen werden. Die Aufzucht von Jungvögeln ist Ende Juni noch nicht abgeschlossen, so dass diese im Nest verhungern, wenn die Altvögel getötet werden“, erklärt Dr. Holger Buschmann, NABU-Landesvorsitzender Niedersachsen.
„Wildlebende Vögel haben ein Recht darauf, bei ihrer Brut und Jungenaufzucht nicht gestört zu werden. Dies gilt auch für Rabenkrähen! Aber selbst der besondere Schutz der Fauna-Flora-Habitat Richtlinie der EU, in der eine Bejagung während der Jungenaufzucht strengstens untersagt wird, scheint weder die Jägerschaft daran zu hindern einen Abschuss für diese Zeit zu fordern, noch den Kreistag, dieser Forderung ungeprüft nachzukommen. Hinzu kommt die Gefährdung der streng geschützten Saatkrähe durch die Verwechslungsgefahr beim Abschuss, die überhaupt nicht berücksichtigt wurde“, betonte Dr. Holger Buschmann.
Der NABU Niedersachsen hofft, dass das Gericht einer Schonzeitenverkürzung Einhalt gebietet und die Missachtung des Artenschutzrechtes ausschließlich nach Vorlage wissenschaftlich fundierter Anträge zulässt. Lapidar vorgebrachte Schadensbehauptungen, die einer genaueren Untersuchung entbehren sind nach Meinung des NABU rechtlich nicht zulässig. Hier wird versucht, den Rabenkrähen 'den schwarzen Peter' zuzuschieben, ohne zu überprüfen, ob es nicht auch andere Ursachen für etwaige Schäden gibt. Im letzten Jahr wurde der angebliche Schaden durch Rabenkrähen in der Landwirtschaft im Landkreis Grafschaft Bentheim von der Kreisjägerschaft mit einer Summe von 235.000 Euro beziffert.
Nach Auffassung des NABU muss durch eine unabhängige Untersuchung geklärt werden, ob und wenn welche Schäden in der Landwirtschaft tatsächlich auftreten und zu welchen Anteilen sie von Krähen verursacht werden. Nach Auskunft des Landkreises wurden in den beiden Jahren mit Schonzeitverkürzung jeweils 4.686 und 4.931 Krähen geschossen, ohne Schonzeitverkürzung 4.523. „Dass durch den Abschuss von ca. 400 zusätzlichen Krähen die angeblich durch Krähen verursachte Schadenssumme wirkungsvoll verringert werden soll, erscheint doch äußerst zweifelhaft“, so Dr. Holger Buschmann weiter.
Einzelne rabenvögel im Porträt:
Mit zahlreichen Unterarten ist der Kolkrabe der am meisten verbreitete Rabenvogel: An bretonischen Klippen und in polnischen Wäldern ist er ebenso zuhause wie in kalifornischen Wüsten und im Hochgebirge. Mehr →
Noch stärker als ihre Zwillingsart, die rein schwarze Rabenkrähe, hat sich die hellgrau-schwarz gefleckte Nebelkrähe zur Stadtbewohnerin entwickelt. In Deutschland brütet die Nebelkrähe vor allem in den östlichen Bundesländern und in Schleswig-Holstein. Mehr →
Das Gefieder der Rabenkrähe ist vollständig schwarz und im Gegensatz zu den Saatkrähen weniger glänzend und auch der Schnabelansatz ist schwarz befiedert. Östlich der Elbe kommt als Zwillingsart die grau-schwarze Nebelkrähe vor. Mehr →
Viele Begegnungen mit dem Eichelhäher beginnen mit einer Überraschung: Hat da nicht ein Mäusebussard gerufen, oder ein Graureiher? Tatsächlich ist der Eichelhäher ein Meister der Imitation, dem selbst Vogelexperten auf den Leim gehen können. Mehr →
Jeder kennt die Elster mit ihrem kontrastreichen Gefieder. Statt einem einfachen schwarz-weiß zeigt ihr Federkleid jedoch metallisch glänzende Farbspiele. Vor allem der lange, gestufte Schwanz und die Flügel schimmern je nach Lichteinfall von grün und blau bis violett. Mehr →
Gesellig ist die Dohle, treu und überaus intelligent - dennoch ist sie, wie die meisten Rabenvögel, nicht besonders beliebt. Im Mittelalter hieß es, der schwarze Vogel mit den silbrig-weißen Augen bringe Pest und Tod. Mehr →