


Gemeinsam Generationen überdauern –
So können Sie die Natur im Testament bedenken
Geld ist ein heikles Thema über das nicht gerne gesprochen wird. Und über das, was man nach dem Tod hinterlässt, schon gar nicht. Damit vergibt man die Chance, selbst zu bestimmen, was nach dem Tod aus dem eigenen Besitz wird. Sorgen Sie vor für das, was Ihnen am Herzen liegt!
Jeder kann selbst entscheiden, was über den Tod hinaus mit seinem Besitz geschieht. Die Zahl derer, die sich auch über ihr eigenes Leben hinaus für den Erhalt einer vielfältigen und lebenswerten Umwelt engagieren, wächst. Wenn auch Ihnen die Natur am Herzen liegt, ist ein Vermächtnis für die Natur vielleicht genau das Richtige für Sie. Wir beraten Sie dazu gerne, diskret, unverbindlich und kostenlos.
Gerne können Sie auch unseren kostenlosen Erbschaftsratgeber bestellen.
Durch Ihr Vermächtnis oder Ihre Erbschaft an den NABU Niedersachsen können Sie sich auch über Ihr Leben hinaus für Umwelt und Natur stark machen.
Ihr persönlicher Kontakt:
Möchten Sie persönlich mit uns sprechen, wenden Sie sich gerne direkt an Frau Dr. Monika Maintz, Landesgeschäftsführerin:
NABU Niedersachsen
Alleestraße 36
30167 Hannover
0511/91105-0
info@NABU-niedersachsen.de
Ihre Anfrage und Daten werden selbstverständlich streng vertraulich behandelt.
Die häufigsten Fragen zu diesem Thema haben wir für Sie hier zusammengestellt:
Was bewirke ich mit meinem Testament?
Ein Testament für den NABU Niedersachsen ist ein Testament für die Natur in unserem Land. Mit unserer Arbeit sorgen wir dafür, dass bei allen Entwicklungen in Niedersachsen auch die Zukunft für Tiere und Pflanzen gesichert ist.
Was heißt das konkret?
Mit Unterstützung der vielen ehrenamtlichen NABU-Aktiven betreuen wir in ganz Niedersachsen zahlreiche Naturschutzgebiete und Hotspots der Artenvielfalt. Und auch außerhalb von Schutzgebieten machen wir uns vor Ort stark, beispielsweise für Europäische Sumpfschildkröten, Fledermäuse, Rauchschwalben, Schleiereulen oder bedrohte Schmetterlinge.
Was ist ein Erbe? Was ist ein Vermächtnis?
Der Erbe oder die Erbin folgt der verstorbenen Person nach. Als Nachfolger*in erfüllt er bzw. sie die Vermächtnisse, die im Testament zugunsten Dritter gemacht wurden. Dazu gehört beispielsweise auch ein bestimmter Geldbetrag oder ein Grundstück, welches durch den NABU Niedersachsen zugunsten der Natur verwendet werden soll. Nach vorheriger Klärung ist es ggf. auch möglich, den NABU als Erben einzusetzen, der dann diesen letzten Willen umsetzt.
Worauf sollte ich achten, wenn ich den NABU Niedersachsen in meinem Testament berücksichtigen möchte?
Wenn Ihnen die heimische Natur am Herzen liegt und Sie möchten, dass Ihr Nachlass in niedersächsischen Landschaften zum Einsatz kommt, sollten Sie dies auch so forumulieren und den niedersächsischen Landesverband des NABU explizit als Empfänger einsetzen.
Wer hat Pflichtteilansprüche?
Nahe Angehörige, wie Ehepartner*in, Kinder oder Eltern können einen Pflichtteil verlangen, wenn sie nicht als Erben oder Vermächtnisnehmer*innen eingesetzt werden. Bei der Erbeinsetzung von Erben sind die Eltern und entfernte Abkömmlinge, Enkel*innen und Urenkel*innen nur dann pflichtteilsberechtigt, wenn kein Abkömmling oder kein*e Ehepartner*in vorhanden ist, welche*r sie im Falle der gesetzlichen Erbfolge ausschließen würde.
Entfallen Steuern auf meinen Nachlass?
Der NABU Niedersachsen ist ein gemeinnütziger Verein. Das heißt, es fallen keine Steuern an, das Vermögen kommt ungeschmälert der Natur zugute.
Kann ich mein Testament handschriftlich verfassen?
Das ist möglich. In diesem Fall muss jedoch der gesamte Text per Hand geschrieben werden sowie mit Datum, Ort und Unterschrift versehen sein. Damit das handschriftliche Testament nicht verloren geht, sollte es beim Amtsgericht hinterlegt werden. Um Unklarheiten und Erbstreitigkeiten zu vermeiden, raten wir zum öffentlichen Testament, welches nach rechtsanwaltlicher Beratung durch einen Notar aufgesetzt wird.
Kann ich später mein Testament noch ändern?
Ja, ein Testament kann jederzeit widerrufen werden. Ein von Ehepartner*innen errichtetes, gemeinsames Testament kann nach Ableben der verstorbenen Person nur bei Änderungsvorbehalt abgeändert werden.
Wie gehe ich vor?
Fachkundige Beratung erteilen Rechtsanwälte oder Notare. Sofern Sie einer Hilfestellung bedürfen, können wir Ihnen geeignete Berater nennen. Diese Hilfestellung ist kostenfrei. Nachdem alle Fragen geklärt sind, wird das Testament aufgesetzt.