Testament für die Natur
Nachlass mit Weitblick: Ein Erbe für die Natur schützt die Welt von morgen und ist ein bleibendes Geschenk für kommende Generationen.
Die Natur ist Mutter allen Lebens. Ihre Quellen versorgen uns mit sauberem Wasser, ihre Bäume schenken uns frische Luft zum Atmen, ihre lebendigen Böden ernähren uns und sie dient uns als Zufluchtsort, um der Hektik des Alltags zu entfliehen und neue Energie zu tanken. Mit einem Testament für die Natur hinterlassen Sie ein wirkungsvolles Vermächtnis für die nächsten Generationen. Ihr Nachlass an den NABU Niedersachsen schützt einzigartige Naturlandschaften, unsere Artenvielfalt und unser Klima. Lassen Sie Ihre Liebe zur Natur über Ihr Leben hinauswirken und gestalten Sie mit uns aktiv die Welt von morgen.
Letzter Wille Natur: Nur mit rechtsgültigem Testament
Ohne rechtsgültiges Testament greift die gesetzliche Erbfolge. Und sind keine gesetzlichen Erben vorhanden, so fällt der gesamte Nachlass an den Staat. Daher gilt: Wer selbst darüber bestimmen möchte, wie das eigene – zu Lebzeiten oft hart erarbeitete – Vermögen im Todesfall verwendet werden soll, muss seinen letzten Willen in einem rechtsgültigen Testament festhalten. Dies gilt auch, wenn der eigene Nachlass oder ein Teil davon einer gemeinnützigen Organisation wie dem NABU Niedersachsen zugutekommen soll.
Ihr Testament für die Natur ermöglicht:
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Den Erwerb einzigartiger Naturparadiese. Z.B. Flussauen, alte Wald- Moor- und Wiesenlandschaften.
Foto: Natalie Meyer
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Wichtige Schutzmaßnahmen für gefährdete Tiere, Pflanzen und Landschaften.
Foto: Sarina Pils
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Umweltbildungsangebote für die Naturschützer*innen von morgen.
Foto: Sebastian Hennigs
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Sumpfschildkröte im Freilandgehege am Sonnen - Foto: Bernd Breitfeld
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Die Finanzierung unserer Mitarbeitenden und damit die Sicherung der fachlichen Qualität.
Foto: NABU/Eric Neuling
Informationsbroschüre „Ratgeber für Ihr Testament“
Unser „Ratgeber für Ihr Testament“ gibt erste Antworten auf Fragen rund um das Thema Erbe und Vermächtnis. Die kostenlose Broschüre können Sie hier als PDF direkt herunterladen oder über das Bestellformular anfordern. Sie kann selbstverständlich jedoch nicht den fachkundigen, notariellen oder anwaltlichen Rat ersetzen.Jetzt kostenlos bestellen!
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Wir beraten Sie gerne
Sie erwägen den NABU Niedersachsen in Ihrem Testament mit einer Erbschaft oder einem Vermächtnis zu bedenken? Gerne nehmen wir uns die Zeit und sprechen mit Ihnen über Ihre offenen Fragen und überlegen gemeinsam mit Ihnen wie wir Ihre Vorstellung bestmöglich umsetzen können. Wir beraten Sie gerne dazu diskret, unverbindlich und kostenlos. Sprechen Sie uns an!
Ihr Ansprechpartner
Häufig gestellte Fragen:
Wann brauche ich ein Testament?
Wenn Sie Ihren Nachlass nach eigenen Wünschen gestalten möchten, geht das nur mit einem Testament. Damit wird die gesetzliche Erbfolge außer Kraft gesetzt oder verhindert, dass der Staat erbt. Mit Ihrem Testament können Sie zum Beispiel auch Freunde oder gemeinnützige Organisationen wie den NABU Niedersachsen bedenken. Wir begleiten Sie gerne bei den Schritten dorthin. Bei komplizierten Nachlässen oder Familienangelegenheiten empfehlen wir, notariellen oder anwaltlichen Rat zu suchen.
Wie kann ich den NABU Niedersachsen bedenken?
Sie möchten mit Ihrer Testamentsspende Gutes tun und sich dabei für unsere Natur einsetzen? Dann freuen wir uns, wenn Sie den NABU Niedersachsen bedenken möchten. Als gemeinnützige Organisation sind wir von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit, das heißt Ihr Erbe kommt zu 100% dem Umwelt- und Naturschutz zu Gute. Für die Formulierung im Testament reichen der Name und die Adresse aus, beispielsweise NABU Landesverband Niedersachsen e.V., Allestraße 36, 30167 Hannover.
Erbe, Miterbe oder Vermächtnis?
Sie können den NABU Niedersachsen als Erben und alleinigen Rechtsnachfolger oder gemeinsam mit Anderen als Miterben einsetzen. Es ist genauso gut möglich, per Testament ein Vermächtnis auszusprechen. Damit helfen Sie der Natur mittels eines konkreten Vermögenswerts aus Ihrem Nachlass, zum Beispiel mit einem Geldbetrag, einem Prozentbetrag, einem Schmuckstück oder einer Immobilie.
Wann ist ein Testament gültig?
Ein handschriftliches Testament muss vollständig per Hand verfasst werden. Es muss mit Datum und Ort versehen sein und Sie müssen es mit Ihrem vollständigen Namen unterschreiben. Viele Vorteile bietet das notariell geprüfte und im Amtsgericht hinterlegte Testament. Nur dieses ist garantiert fehlerfrei und gültig. Auch ein handschriftliches Testament können Sie im Amtsgericht aufbewahren lassen. Bei einem gemeinsamen Testament muss der Ehepartner/die Ehepartnerin, dies ebenfalls mit dem Zusatz „dies ist auch mein letzter Wille“ datieren und unterschreiben.
Kann ein Testament handschriftlich verfasst werden?
Ja, das ist möglich. In diesem Fall muss jedoch der gesamte Text per Hand geschrieben werden sowie mit Datum, Ort und Unterschrift versehen sein. Damit das handschriftliche Testament nicht verloren geht, sollte es beim Amtsgericht hinterlegt werden. Um Unklarheiten und Erbstreitigkeiten zu vermeiden, raten wir zum öffentlichen Testament, welches nach rechtsanwaltlicher Beratung notariell aufgesetzt wird.
Wie erfährt der NABU Niedersachsen von der Nachlassspende?
Während notarielle Testamente bereits beim Nachlassgericht hinterlegt sind, müssen eigenhändige handschriftliche Testamente im Todesfall beim Nachlassgericht abgeliefert werden. Das Gericht eröffnet anschließend das Testament und benachrichtigt die Erben und die übrigen Beteiligten, etwa Vermächtnisnehmer.
Auch bei einem eigenhändigen Testament empfiehlt sich die persönliche Hinterlegung bei dem zuständigen Nachlassgericht. Mindestens jedoch sollten Sie eine Person des sehr engen Vertrauens oder Ihren Erben über den Verwahrungsort des Dokuments informieren. So können Sie sichergehen, dass Ihr Testament gefunden und Ihr Letzter Wille umgesetzt wird.
Welche Vorteile bietet das notarielle Testament?
Einzig das notarielle Testament bietet Ihnen die Sicherheit, dass Ihr letzter Wille tatsächlich umgesetzt wird. Der Notar oder Rechtsanwalt für Erbrecht berät Sie auch in steuerrechtlichen und familienrechtlichen Fragen. Ein notarielles Testament wird in amtlicher Verwahrung verschlossen aufbewahrt und automatisch im Todesfall eröffnet. Die Kosten sind überschaubar.
Kann ich mein Testament noch ändern?
Ja, ein Testament kann jederzeit widerrufen oder durch ein neues Testament ersetzt werden. Wichtig: Ein von Ehepartnern errichtetes, gemeinsames Testament kann nach Ableben der verstorbenen Person nur bei Änderungvorbehalt abgeändert werden.
Wie steht es mit Immobilien und Sachgegenständen?
Ja, Sie können dem NABU Niedersachsen Sachgegenstände und Immobilien vererben oder vermachen. Wir sind in der Verwaltung routiniert und arbeiten dabei, wenn sinnvoll, mit ausgewiesenen Expert*innen zusammen. Die Erträge kommen so der Natur zugute.
Entfallen Steuern auf meinen Nachlass?
Bei der gesetzlichen Erbfolge fallen Steuern abhängig vom Erbrang an. Wei der NABU Niedersachsen ein gemeinnütziger Verein ist, fallen jedoch keine Steuern an und Ihr Nachlass kommt ungeschmälert der Natur zugute.
Wohin fließt meine Testamentsspende?
Zuwendungen per Testament sind ein sehr wertvoller Beitrag für unsere Naturschutzarbeit.
Zweckungebundene Erbschaften und Vermächtnisse setzen wir dort ein, wo die Natur sie am dringendsten benötigt. Sie helfen uns zudem, auf unerwartete Herausforderungen und Chancen schnell und flexibel zu reagieren. Denn im Gegensatz zu Spenden können wir sie als eine Art „Sparbuch für die Natur“ zurücklegen und zum passenden Zeitpunkt einsetzen. Etwa, wenn uns unverhofft eine ökologisch bedeutsame Fläche zum Kauf angeboten wird.
Sie können aber auch einen konkreten Zweck fördern. Auf Wunsch schlagen wir Ihnen gerne auch Themen und Projekte etwa in der Nähe Ihrer Heimat vor.
Ich möchte die Arbeit des NABU Niedersachsen nicht nur mit einer Testamentsspende, sondern auch zu Lebzeiten unterstützen.
Neben der NABU-Mitgliedschaft können Sie sich auch mit einer (größeren) Spende oder Schenkung von z.B. Immobilien oder Grundstücken für die Natur einsetzen. Wir beraten Sie dazu gerne.
Wo erhalte ich weitere Anregungen und Rat?
Wir sind für Sie da! Unverbindliche und vertrauliche Gesprächstermine vereinbaren Sie mit unserem Nachlass-Team unter 0511 91105 0 oder per Mail an Testament@NABU-Niedersachsen.de. Zudem bieten wir Ihnen in unserer Broschüre „Ratgeber für Ihr Testament“ einen Überblick zu allen Fragen rund um die Testamentserstellung. Auf Wunsch vermitteln wir Kontakte zu Erbrechtsanwält*innen.