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Gewässerrandstreifen im Wassergesetz stärken

Trinkwasserreserven vor Verseuchung schützen

Anlässlich der Diskussion zum Entwurf des neuen Landeswassergesetzes fordert der NABU Niedersachsen die Landesregierung auf, den angedachten Umfang der Gewässerrandstreifen auszuweiten.

Gewässer spielen bei der umweltfreundlichen Agrarwende des Landes eine wichtige Rolle.

Niedersachsens Gewässer spielen bei der umweltfreundlichen Agrarwende des Landes eine wichtige Rolle. - Foto: Mike Jessat

Der NABU Niedersachsen macht die Dringlichkeit einer umweltfreundlichen Agrarwende des Landes erneut deutlich. Anlässlich der Einlassung der CDU zum Entwurf des neuen Landeswassergesetzes fordert der NABU Niedersachsen die Landesregierung auf, nicht nur bei dem angedachten Umfang der Gewässerrandstreifen zu bleiben, sondern sie noch auszuweiten. Dies sei notwendig, um die Flüsse und Seen, aber auch das Grundwasser – und damit die Trinkwasserreserven der Bürgerinnen und Bürger – vor einer Verseuchung zu schützen.

Nach aktuellsten Untersuchungen wurden in 20 Prozent der Messstellen und 40 % Prozent der Wasserleiter zu viele Nährstoffe und Pestizide festgestellt. Niedersachsen wartet somit mit den schlechtesten Werten deutschlandweit auf. Besonders der Nordwesten mit intensiver landwirtschaftlicher Nutzung sei betroffen. „Es muss dringend in der Landwirtschaftspolitik umgesteuert werden, damit wir nicht die Lebensgrundlagen für unsere Tiere und Pflanzen und ganz besonders für uns Menschen zerstören“, fordert Dr. Holger Buschmann, Landesvorsitzender des NABU Niedersachsen. „Die Landesregierung muss daher unbedingt daran festhalten, den Schutz der Gewässerrandstreifen an Gewässern 3. Ordnung wieder einzuführen, um die Bürgerinnen und Bürger vor der Verseuchung der Trinkwasserreserven in Niedersachsen zu schützen.“


Der NABU Niedersachsen fordert daher nicht nur einen fünf Meter breiten Randstreifen an Gewässern 3. Ordnung, wie es im Gesetzesentwurf steht, sondern auch zehn Meter breite Randstreifen an Gewässern 1. und 2. Ordnung. Zu den Gewässern 3. Ordnung zählen knapp 80 Prozent des niedersächsischen Gewässernetzes. Dem viel propagierten Niedergang der niedersächsischen Landwirtschaft, der durch diese Maßnahmen eintreten würde, hält der NABU Niedersachsen entgegen, dass die Randstreifen weiterhin bewirtschaftet werden dürfen, allerdings ohne Gülle und Pestizide zu verwenden. Die Nährstoffe und Gifte würden ansonsten leicht in die Flüsse und Seen ausgespült werden.

Ein prominentes Beispiel, das den Steuerzahler bereits heute hohe Summen für die Sanierung kostet, ist der Dümmer. Aufgrund zu hoher Nährstoffbelastungen treten dort fast jährlich Fischsterben und hohe Blaualgendichten auf – mit Badeverboten als Folge. „Randstreifen leisten dagegen einen wichtigen Beitrag, um unsere Flüsse und Seen wieder sauberer zu machen“, betont Dr. Holger Buschmann.


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