Der Luchs in Niedersachsen
Zuhause im Harz
Der Luchs ist die größte europäische Katze. Bis vor wenigen Jahrzehnten war der Luchs in Deutschland ausgerottet durch die intensive Verfolgung durch den Menschen. Anfang 2000 wurde im Harz der erste deutsche Wiederansiedlungsversuch für den Luchs gestartet.
Dabei wurden von 2000 bis 2006 insgesamt 24 Luchse (9 Männchen und 15 Weibchen) in die Freiheit entlassen. Alle ausgewilderten Tiere sind Gehegenachzuchten aus europäischen Wildparks, die vor der Freilassung in einem vier Hektar großen Auswilderungsgehege im Nationalpark Harz in den neuen Lebensraum eingewöhnt wurden.
Inzwischen liegen aus nahezu allen Teilen des Mittelgebirges Luchsbeobachtungen vor. Im Sommer 2002 gelang erstmals der Nachweis von wildgeborenen Jungtieren im Harz. Seither gab es in jedem Jahr Nachwuchs bei den niedersächsischen Luchsen. Aktuell geht man von 50 - 80 Luchsen aus, die im Harz leben. Die Population hat sich mittlerweile bis nach Hessen ausgebreitet.
Erfahren Sie mehr über das Luchsprojekt im Harz
Artenporträt Luchs
Lebensraum:
Der Luchs braucht große und naturnahe sowie wald- und wildreiche Gebiete. Er ist nicht an besondere Waldtypen gebunden. Die Reviergröße hängt davon ab, wie viel Nahrung in seinem Revier vorhanden ist: die des Weibchens (Katze) beträgt zwischen 10.000 und 15.000 Hektar, die des Männchens (Kuder) zwischen 12.000 und 40.000 Hektar.
Verwandtschaft:
Der Eurasische Luchs (Lynx lynx) gehört wie Tiger und Hauskatze zur Familie der katzenartigen Raubtiere (Felidae). In Deutschland gibt es nur eine weitere wildlebende Katzenart, die Europäische Wildkatze (Felis silvestris).
Beschreibung:
Der Luchs gehört zur Familie der Katzen und ist die größte europäische Katzenart. Er hat eine Länge von 80 bis 120 cm und eine Schulterhöhe von etwa 65 cm. Der Schwanz ist auffallend kurz und der Kopf rundlich. Das Fell ist gelblich braun mit je nach Region unterschiedlich ausgeprägten dunklen Flecken. Kennzeichnend sind auch die Pinselohren. Luchse können ausgesprochen gut hören und sehen. Ihrer Beutetiere können sie auch aus weiter Entfernung entdecken. Luchse werden in der Regel 10 bis 12 Jahre alt, können aber auch erheblich älter werden.
Der Luchs ist hauptsächlich nacht- und dämmerungsaktiv. Die Katzen sind ausgesprochene Einzelgänger und streifen alleine durch ihr Revier. Lediglich zur Paarungszeit im Februar und im März suchen sie sich einen Partner. Im Mai oder im Juni bringt das Weibchen 1 bis 4 Junge zur Welt, die bis zum nächsten Frühjahr bei der Mutter bleiben. Die Überlebensrate der Jungtiere ist klein, nur die Hälfte der Luchse überleben das erste Lebensjahr.
Nahrung:
Als Großraubtier sind seine Beute vor allem Rehe und Rotwild, selten auch Frischlinge, Hasen, Marder, Vögel oder Füchse. Der Luchs lauert seiner Beute auf, pirscht sich an sie heran und nutzt den Überraschungseffekt. Als Räuber übernimmt er eine wichtige Funktion in unserem Ökosystem. Nur in äußerst seltenen Fällen stehen Nutztiere wie Schafe oder Ziegen auf seiner Speisekarte. Ein Luchs frisst pro Tag durchschnittlich ein bis 2,5 Kilogramm Fleisch.
Gefahren für den Luchs:
Der Luchs ist ein Waldbewohner. Zur Jagd braucht er Lebensraum, in dem er sich gut verstecken kann, um seiner Beute aufzulauern, also waldreiche Gebiete von ausreichender Größe. Als Fernwanderer benötigt er sehr ausgedehnte Streifgebiete. Aber großflächige, zusammenhängende Naturräume sind selten geworden. Zunehmender Flächenverbrauch und die Zersplitterung der Landschaft durch Autobahnen, Städte und intensiv genutzte landwirtschaftliche Flächen erschweren seine Wanderungen, auf viel befahrenen Fernstraßen kann er leicht zum Verkehrsopfer werden.
Schutzstatus:
In der letzte Fassung der Roten Liste der gefährdeten Tiere Deutschlands (BfN, 1998) wird der Luchs in der Kategorie 2, "stark gefährdet", geführt. Bundesnaturschutzgesetz und Bundesartenschutzverordnung stufen ihn als "besonders geschützte Art" auf. Dennoch wird der Luchs bis heute als jagdbare Art im Bundesjagdgesetz geführt, hat aber eine ganzjährige Schonzeit. Nach EU-Recht (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie 92/43/EWG) gehört der Luchs zu den Arten (Anhang II), für die Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen, sowie zu den streng zu schützender Arten von gemeinschaftlichem Interesse (Anhang IV), deren Lebensräume nicht beeinträchtigt werden dürfen.
Auf den Spuren der Luchse im Harz:
Die Geopark-Infostelle bietet ein Erlebniskino und eine abwechslungsreiche Ausstellung. Ein Highlight ist die Dauerausstellung zum Thema Fledermäuse.
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