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Kormoran-FAQ

Wissenswertes über den Meistertaucher

Hier finden Sie Antworten auf Fragen zur Verbreitung und Biologie der Kormorane, zur Thematik "Kormoran und Teichwirtschaft" und zum Schutzstatus des Tieres.

Kormoran - Foto: Frank Derer

Kormoran - Foto: Frank Derer


Verbreitung der Kormorane:


Wie viele Kormorane gibt es in Niedersachsen?

Seit dem Jahr 2000 ist der Kormoranbestand  stabil. Der Mittelwert der Jahre 2000-2014 schwankt im Bereich um 1.350 Brutpaare. Gemessen am bisherigen Maximum ist die Entwicklungstendenz leicht rückläufig von 1.495 Brutpaaren (2006) auf 1.228 Brutpaare (2015). Das niedersächsische Vorkommen ist Teil des deutschen  Verbreitungsschwerpunktes im norddeutschen Tiefland, wo ca. 85 Prozent des deutschen Brutbestandes zu finden ist. Der Kormoran besiedelt in Niedersachsen Lebensräume mit fischreichen Süß- und Brackgewässern sowie die Küste (Quelle: NLWKN – Staatl. Vogelschutzwarte).

Überwintern Kormorane in Niedersachsen?

Kormorane aus nördlichen und östlichen Brutgebieten überwintern entlang der Atlantikküste und auch in Deutschland. Sie brüten auf Felsklippen am Meer oder auf Bäumen an Seen und an der Küste, z.B. an Ostsee- und Atlantikküste. Ab Oktober begeben sie sich in ihre Wintergebiete in Großbritannien, Nordafrika und bis in den östlichen Mittelmeerraum. Auch in Niedersachsen überwintern Kormorane.

Woher stammt der Kormoran?

Die Vogelart ist einheimisch. Wegen des lateinischen Namens der Festlandsrasse Phalacrocorax carbo sinensis („aus China“) wird gelegentlich behauptet, der Kormoran sei zugewandert und gehöre nicht zur heimischen Tierwelt. Tatsächlich aber haben Kormorane seit der Eiszeit hier gelebt und im Mittelalter und in der frühen Neuzeit nahezu überall in Mitteleuropa gebrütet. Der Name sinensis beruht auf einer alten Abbildung gezähmter Kormorane, die in China traditionell bis heute für den Fischfang gehalten und abgerichtet werden.

Biologie der Kormorane:


Wovon ernährt sich der Kormoran?

Kormorane fangen bevorzugt Fische, die sie ohne großen Aufwand erbeuten können – sie sind Nahrungsopportunisten. Darum stehen vor allem wirtschaftlich unbedeutende Arten wie Rotauge und Brachsen auf ihrem Speiseplan. Angepasst an das Nahrungsangebot nutzen sie in Niedersachsen zwei unterschiedliche Jagdstrategien: Großen Fischen stellen sie einzeln nach, auf kleine Schwarmfische jagen sie gemeinsam. Nur einzeln jagende Kormorane könnten damit über den Fang von Aalen die Binnenfischerei partiell beeinträchtigen.

Wie viel frisst ein Kormoran?

Kormorane ernähren sich überwiegend von Fisch. Sie sind in der Lage, abhängig von der (an den meisten Seen allerdings meist geringen) Sichttiefe, bis zu 25 Meter tief zu tauchen und Fische mit dem Schnabel zu fangen. Der mittlere tägliche Nahrungsbedarf eines Kormorans liegt bei rund 330 - 350g. (S.H.)

Gibt es für Kormorane in Niedersachsen ausreichend Nahrung?

Niedersachsen als Flächenland bietet unterschiedlichen Vogelarten genügend Lebensraum. So auch dem Kormoran. Dieser findet sein Futter in Fließ- und Standgewässern sowie den Küstenregionen. Aktuelle Gefährdungslagen von Fischarten, welche vom Kormoran verursacht werden, sind nicht bekannt.

Kormoran und Fisch:


Sind einheimische Fischarten von der Ausrottung bedroht?

Nicht der Kormoran ist schuld: Seltene Fischarten leiden vor allem an fehlenden Laichgewässern, mangelhaften Lebensraumstrukturen und Gewässerbaumaßnahmen wie Stauwehren. Gelegentlich wird der Abschusses von Kormoranen an Fließgewässern damit begründet, der Kormoran sei für den Rückgang einiger geschützter Fischarten verantwortlich. Für einen derartigen Zusammenhang gibt es jedoch in Niedersachsen keine Hinweise.

Gibt es Schadensausgleich für Teichwirtschaften?

Im Rahmen der Fischbewirtschaftungsform der intensiven Teichwirtschaft auftretende Schäden sind jedoch aus den herrschenden, besonderen Bedingungen zu erklären: Ein hoher Fischbesatz bei gleichzeitig geringen Versteckmöglichkeiten für die dort unter wenig natürlichen Bedingungen gehaltenen Fische macht diese Gewässer für Kormorane besonders attraktiv.

An intensiven Teichwirtschaften und Fischzuchtanlagen sind bisweilen erhebliche Schäden von 50-70 Prozent feststellbar. Hier finden Kormorane Nahrung in hoher Dichte, die Beutefische aber meist keine oder kaum Deckung, um sich zu schützen. Problematisch wird es vor allem, wenn zu kleine Satzfische eingebracht werden. Dagegen werden große Karpfen nicht vom Kormoran erbeutet.

Grundsätzlich keinen Rechtsanspruch auf Schadensersatz gibt es für Wildschäden von Tierarten, die – wie der Kormoran – dem Naturschutzrecht unterliegen. Die mit steigender Dichte zunehmenden wirtschaftlichen Schäden durch geschützte Arten müssen vom Eigentümer der betroffenen Flächen selbst getragen werden. Doch mittels der Richtlinie „Fischprädatoren“ können Vergrämungsmaßnahmen gefördert werden.

Müssen Teichwirtschaften wegen des Kormorans ihren Betrieb aufgeben?

Vereinzelt können Schäden durch Kormorane verursacht werden, da diese Gewässer für die fischliebenden Vögel sehr attraktiv sind. Da Teichwirtschaften sich durch die neue Richtlinie „Fischprädatoren“ des Landes Niedersachsen aber geeignete Schutzmaßnahmen fördern lassen können, darf der Kormoran kein Grund sein, die Teichwirtschaft aufzugeben.

Schutz und Gefährdung:


Warum wurde der Kormoran nahezu ausgerottet?

Im 19. Jahrhundert begann eine systematische Verfolgung des Kormorans, als man den "Fischräuber" zunehmend als Konkurrenz für das wachsende Fischereiwesen wahrnahm. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts waren selbst im seenreichen Mecklenburg-Vorpommern nahezu alle Kolonien verschwunden. Der Kormoran war damit in Deutschland nahezu ausgerottet.

Warum kommen Kormorane zurück?

Jahrzehntelang war der Kormoran (Phalacrocorax carbo) aus Deutschland so gut wie verschwunden – das Ergebnis intensiver Verfolgung durch Fischer und Angler. Erst nach konsequentem Schutz durch die EG-Vogelschutzrichtlinie (1979) leben in Deutschland heute wieder rund 24.000 Brutpaare, davon mehr als die Hälfte in großen Kolonien nahe der Küste. Ihre Zahl hat sich in den letzten Jahren stabilisiert.

Welchen gesetzlichen Schutzstatus genießt der Kormoran?

1) EU-Vogelschutzrichtlinie
Die Vogelschutzrichtlinie der EU (EU-VRL) stellt den Kormoran seit 1979 europaweit unter Schutz. Heute unterliegt er dem Schutz als heimische Vogelart gemäß den Artikeln 2, 5 und 6 der Vogelschutz-Richtlinie. Als regelmäßig auftretender Zugvogel ist der Kormoran zudem in seinen Brut-, Rast- und Überwinterungsgebieten auch nach Art 4 Abs. 2 geschützt, insbesondere in den Feuchtgebieten internationaler Bedeutung nach der Ramsar-Konvention.
 

2) Bundesnaturschutzgesetz
Nach §52 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist der Kormoran eine besonders geschützte Art. Nach §42 BNatSchG ist es verboten, Kormorane zu töten oder in irgendeiner Art zu beeinträchtigen. §43 Abs.8 BNatSchG ermöglicht es allerdings den nach Landesrecht zuständigen Behörden (in Niedersachsen das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz), Einzelausnahmen bei erheblichen gemeinwirtschaftlichen (z. B. fischereiwirtschaftlichen) Schäden oder zum Schutz von heimischen Tier- und Pflanzenarten zu genehmigen. Da der Kormoran keine "streng geschützte" Art der EU-VRL ist, können Ausnahmen auch per Rechtsverordnung geregelt werden.

Warum zählt der Kormoranabschuss nicht als Jagd?

Der Kormoran steht weder im NJagdG noch im DVO-NJagdG, aber laut der NKormoranVO darf ein niedersächsischer Jäger trotzdem den Kormoran bejagen. In dieser ist detailliert geregelt, unter welchen Voraussetzungen es in Niedersachsen erlaubt ist, einen Kormoran zu erlegen.


mehr über den Kormoran erfahren:

Kormoran - Foto: Frank Derer

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