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Keine weitere Weservertiefung!

Gemeinsame Pressemitteilung von BUND, NABU und WWF

Anlässlich des zweiten Dialogforums zur Fahrrinnenanpassung der Unterweser (Nord) am 19. August erklären BUND, NABU und WWF erneut ihre strikte Ablehnung einer weiteren Weservertiefung.

Zwölf Weservertiefungen und massive Ausbaggerungen haben die Weser und seinen angrenzenden Naturraum bereits massiv geschädigt.  - Foto: Rolf Jürgens

Zwölf Weservertiefungen und massive Ausbaggerungen haben die Weser und seinen angrenzenden Naturraum bereits massiv geschädigt. - Foto: Rolf Jürgens

19. August 2024- Die Umweltverbände fordern die Politik angesichts der katastrophalen ökologischen Auswirkungen von Flussvertiefungen auf, endlich umzudenken. „Eine erneute Flussvertiefung wäre mit weiteren massiven ökologischen Folgeschäden verbunden, wie sie an Weser, Elbe und Ems bereits in gravierender Weise festzustellen sind“, warnen die Verbände. Die Flussvertiefung brächte zusätzliches Brackwasser mit hohen Salzgehalten die Weser aufwärts und würde die Tidedynamik auf unvorhersehbare Weise verändern.

Die Umweltverbände kritisieren, dass bei der Planung die Folgen der Klimakrise mit einem beschleunigten Meeresspiegelanstieg und zunehmenden Extremwettereignissen scheinbar vollkommen unberücksichtigt bleiben: „Wie groß die Schäden von schweren Hochwassersituationen sein können, musste Niedersachsen in diesem Jahr leidvoll erleben. Eine erneute Weservertiefung würde die Risiken vergrößern und ist daher unverantwortlich!“

Drastische Folgen für Artenvielfalt und Lebensräume

Zwölf Weservertiefungen und massive Ausbaggerungen haben den Fluss und seinen angrenzenden Naturraum bereits massiv geschädigt. Stetig steigender Tidehub, ein Anstieg der Strömungsgeschwindigkeiten und ein immer weiteres Vorrücken der Brackwasserzone flussaufwärts haben zu dramatischen Verlusten an typischen Lebensräumen und Artenvielfalt geführt. Ökologisch wertvolle Nebenarme, Priele und Flachwasserzonen der Weser und Häfen verschlicken massiv. Wichtige Laich-, Aufwuchs- und Nahrungsgebiete für Fische und Wirbellose gehen verloren. Die dauerhaft notwendigen Baggerungen zum Erhalt der Fahrwassertiefen ist nicht nur ein riesiger Kostenfaktor, sondern auch ein permanenter Eingriff in ein sensibles Ökosystem.

Somit birgt der Eingriff in das Flussökosystem erhebliche Nachteile für den Klima- und Naturschutz sowie für Wasserwirtschaft, Landwirtschaft, Tourismus und ansässige Unternehmen. Dass der Hafen Brake ohne eine Vertiefung einen Wettbewerbsnachteil erleiden würde, ist für die Umweltverbände nicht nachvollziehbar: Bereits heute werden hier enorme Mengen Agrarprodukte umgeschlagen. Seine Position als größter Futtermittelimporthafen Europas konnte Brake auch ohne Weservertiefung behaupten.

Klage schon einmal erfolgreich

Der BUND hatte mit Unterstützung des WWF bereits gegen eine erneute Weservertiefung geklagt und Recht bekommen. Der damalige Planfeststellungsbeschluss wurde 2016 wegen schwerer Mängel bezüglich europäischen und nationalen Naturschutzrechts und Unvereinbarkeit mit dem Verschlechterungsverbot der europäischen Wasserrahmenrichtlinie für nicht vollziehbar erklärt. Dass Bund und Land trotz massiver entgegenstehender Belange erneut auf eine Flussvertiefung setzen, löst bei den Umweltverbänden absolutes Unverständnis aus.


Hintergrund:

Anlass des 2023 begonnenen Dialogforums zur Fahrrinnenanpassung der Unterweser sind Pläne der Bundeswasserstraßenverwaltung, auf Betreiben des Landes Niedersachsen eine erneute Vertiefung vorzunehmen, damit der Hafen Brake tideabhängig mit 12,8 m abgeladenen Seeschiffen erreichbar wird.

Bereits vor über zehn Jahren hatte das Bundesverwaltungsgericht Leipzig im Klageverfahren des BUND gegen die Weservertiefung Verstöße gegen die Vorgaben der Umweltverträglichkeitsprüfung, der europäischen Vogelschutzrichtlinie, der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie und der europäischen Wasserrahmenrichtlinie festgestellt und den Europäischen Gerichtshof zur Klärung grundsätzlicher Fragen des europäischen Gewässerschutzes angerufen. 2015 gab der EuGH der BUND-Klage in weiten Teilen statt und stärkte in seinem Grundsatzurteil das Verschlechterungsverbot und die Verbesserungspflicht des ökologischen Zustands der europäischen Oberflächengewässer. Im Sommer 2016 gewann der BUND seine Klage gegen die Weservertiefung vor dem Bundesverwaltungsgericht.

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