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Verordnungen für das „Fehntjer Tief“ unzureichend
12. Februar 2021- Die Umweltverbände berufen sich dabei auch auf die Geschichte dieses Schutzgebietes. Das Fehntjer Tief und die Flumm-Niederung wurden in den 1980er und 1990er-Jahren aufgrund ihrer gesamtstaatlich repräsentativen Bedeutung mit Geldern des Bundes in Millionenhöhe gefördert. Zielsetzungen waren u. a. Schutz und Entwicklung von Grünlandgebieten als Lebensraum für Wiesenvögel und Schutz und Entwicklung der Vegetation feuchter und nasser Grünlandstandorte.
Diese Schutzzwecke finden sich auch in den vorliegenden Verordnungen wieder. Sie sind aber nach allen Erfahrungen nur in einer größeren zusammenhängenden Gebietskulisse umzusetzen. Daher gingen die Bundes-Geldgeber selbstverständlich davon aus, dass das gesamte Gebiet als Naturschutzgebiet ausgewiesen werden würde. Dies sahen auch alle ursprünglichen Planungen vor. Das Gebiet wurde daher auch als EU-Vogelschutzgebiet und als Gebiet nach Fauna-Flora-Habitatrichtline an die Europäische Union gemeldet und muss nun nach bundesdeutschem Recht geschützt werden.Obwohl praktisch das gesamte Gebiet als Vogelschutz- und FFH-Gebiet ausgewiesen ist, sollen aber aktuell auf Druck seitens überwiegender Teile der Landwirtschaft wichtige Bereiche des Schutzgebietes nur über eine Landschaftsschutzgebietsverordnung (LSG) gesichert werden.
Warum die Landschaftsschutzgebiets-Verordnung nicht reicht
In einer LSG-Verordnung dürfen aber im Wesentlichen nur solche Handlungen verboten werden, die den „Charakter des Gebiets verändern“ oder „dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen“. Damit werden aber nach Einschätzung von BUND und NABU wesentliche Grundanforderungen nicht erfüllt. So ermöglicht die LSG-Verordnung eine intensive landwirtschaftliche Nutzung in wesentlichen Teilgebieten. Dies heißt u. a., dass es keine Einschränkungen für die Zeit der Brut (i. d. R. vom 1.3. bis zum 15.6.) gibt und dann eine maschinelle Bodenbearbeitung (wie Walzen) und Mähen erlaubt sind, was zur Zerstörung von Brutgelegen führen würde. Das Vogelschutzgebiet erfordert aber gerade die Sicherung der Brut der wertgebenden (hier also besonders zu schützenden) Wiesenvögel. Mögliche Gelegemarkierungen reichen dazu nicht aus, da dies allein nur einen geringen Bruterfolg sichert.
Auch die Erhaltung und Entwicklung geschützter Pflanzengesellschaften (das Ziel der FFH-Richtlinie) wird nicht gewährleistet, da die dafür notwendigen Beschränkungen z. B. der Düngung und Bewirtschaftung nicht erfolgen. Der für die Nahrungssuche der Wiesenvögel notwendige „stocherfähige“ Boden wird nur über eine extensive Bewirtschaftung bei entsprechend hohem Wasserstand gewährleistet. Eine solche extensive Bewirtschaftung in Form einer artenschutzgerechten Landwirtschaft ist gewünscht und wäre auch zukunftsfähig (gerade für kleinere Betriebe). Erste Ansätze dazu gibt es bereits in Hinblick auf die Entwicklung von „Naturschutzhöfen“.
Die beiden ostfriesischen Naturschutzverbände halten die vorliegenden Verordnungen für nicht ausreichend wesentliche Schutzziele sicherzustellen. Daher bezweifeln sie eine den EU-rechtlichen Anforderungen gemäße Umsetzung.
NABU Ostfriesland trifft Kandidaten zur Europawahl
29. April 2019 - Gemeinsam besichtigten sie das EU-Vogelschutzgebiet „Ostfriesische Meere“ und sprachen über die Anforderungen für einen besseren Naturschutz in der Region. Dr. Holger Buschmann, Vorsitzender des NABU Niedersachsen erklärt: „Besorgniserregend ist, dass die Artenvielfalt in Deutschland stark abnimmt, etwa bei den Wiesenvögeln und Wildbienen aber auch Wildkräutern. Das Netz der Artenvielfalt droht zunehmend aus den Fugen zu geraten. Der Hauptgrund für das Artensterben in Europa ist die zunehmende Intensivierung der Landwirtschaft. Sie bedroht insbesondere die früher typischen, artenreichen Grünländer Ostfrieslands“.
Der NABU erinnerte daran, dass der Naturschutz in Deutschland ganz wesentlich über die Gemeinsame Agrarpolitik der EU (GAP) gesteuert und finanziert wird. Aktuell belohnt die EU-Agrarpolitik vor allem den Besitz von Fläche und nicht, wie umweltverträglich darauf gewirtschaftet wird. Daher gehen immer mehr Rückzugsräume für Tiere, wie Brachen, Wallhecken, Randstreifen und Feldraine verloren. Auch die Qualität des Grundwassers nimmt ab. Der NABU appellierte daher an Tiemo Wölken, sich in Brüssel für einen Kurswechsel und eine deutlich umweltverträglichere Agrarpolitik einzusetzen.
„Ich will, dass bedingungslose Flächenzahlungen weitgehend durch die Vergütung von öffentlichen Leistungen, wie Boden-, Wasser- und Tierschutz ersetzt werden. Mindestens 30 Prozent der Direktzahlungen müssen bei Landwirten ankommen, die Klima-, Umwelt- und Tierschutz betreiben“, fordert der SPD-Europaabgeordnete Tiemo Wölken als Mitglied des Umweltausschusses im Europäischen Parlament.
Bei einer Führung durch die Barsteder Meeden, Teil des EU-Vogelschutzgebiets „Ostfriesische Meere“, erläuterte Michael Steven, Leiter der Ökologischen NABU-Station Ostfriesland, die Bedingungen für einen erfolgreichen Wiesenvogelschutz. „Neben der Feuchtigkeit der Flächen im Frühjahr und der Kurzrasigkeit im Spätherbst ist eine Beweidung im Sommer ein wesentlicher Faktor für den Bruterfolg der Wiesenvögel. Die Beweidung schafft eine Diversität auf der Fläche und bietet den Wiesenvögeln Nahrungs- und Versteckmöglichkeiten auf kleinem Raum.“ Er appellierte daher dringend an die EU-Agrarpolitiker, Weidehaltung zu fördern.
„Was in Brüssel entschieden wird, hat große Auswirkungen auf die Natur vor unserer Haustür. Hier in Barstede leben etwa noch die seltenen Wiesenvögel wie Kiebitz, Uferschnepfe und Austernfischer. Wir wollen, dass auch die nächsten Generationen diese Tiere noch erleben können. Das geht aber nur mit einer naturverträglichen EU-Agrarpolitik“, so Elke Dirks, Vorsitzende des NABU-Regionalverband Ostfriesland.
OLB spendet Naturentdecker-Rucksäcke an ostfriesische NABU-Kindergruppen
11. Oktober 2017 - "Was ich nicht kenne, kann ich nicht schützen" lautet eine Erkenntnis aus der Umweltbildung: Das sinnliche Erfahren und Kennenlernen von Natur ist essentiell, um Menschen für Natur und Umwelt, für Lebensräume und ihre Tiere und Pflanzen zu begeistern. In den Kindergruppen des NABU zwischen Weser und Ems werden sowohl die Vermittlung von Naturkenntnissen als auch der praktische Naturschutz vor Ort groß geschrieben. Die Oldenburgische Landesbank AG (OLB) unterstützt die Arbeit der NABU-Kindergruppen mit 12.000 Euro.
Diese "in die Zukunft gerichtete Arbeit" hat nun auch in Ostfriesland einen enormen Motivationsschub erfahren: Die NABU-Kindergruppen Aurich, Moormerland und Rheiderland bekamen Naturentdecker-Rucksäcke geschenkt. Die 7- bis 12-Jährigen wurden damit durch die OLB mit etwas ganz Besonderem ausgestattet. Überreicht wurden sie von Jan Schürings, Leiter der NABU-Regionalgeschäftsstelle Ostfriesland und Frauke Ottersberg von der OLB: "Die Jugendförderung und der Umweltschutz sind uns wichtig – daher unterstützen wir gerne die NABU-Kindergruppen", betont Ottersberg . “Es ist toll zu sehen, wie die Kinder neugierig die Umwelt erkunden.“
In den ergonomisch hergestellten Rucksäcken, die extra für Kinderschultern designt sind, findet sich eine Grundausstattung, zu der u.a. Becherlupen, ein Kopflicht und eine Trinkflasche gehören. Agnes Ratering vom NABU Rheiderland freut sich über die wetterfeste Ausstattung: "Damit können die Kinder aus unserer Gruppe nun allerlei kleines, spannendes Kribbelkrabbelvolk, von der Ameise bis zur Schnecke, von der Spinne bis zum Käfer, von der Blüte bis zum Blatt, regelrecht unter die Lupe nehmen und sich damit beschäftigen."
Und natürlich können sie auch beim 'Tümpeln' mit eingesetzt werden, um Gelbrandkäfer, Kaulquappe etc. zu bestaunen. Und auch Edzard Boumann von der NABU-Kindergruppe Aurich freut sich: "Mithilfe dieser Rucksäcke können die Kinder aus unserer Gruppe auch im eigenen Umfeld auf Naturentdeckungstour gehen. Die Kinder werden damit zu kleinen Naturforschern." Konzipiert wurde der Naturforscher-Rucksack vom Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V. (LBV).
NABU-Regionalgeschäftsstelle Ostfriesland
Eröffnung der Geschäftsstelle
13. November 2014 - Die anwesenden NABU-Gruppenvorsitzenden sowie der niedersächsische Landesvorsitzende Dr. Holger Buschmann begrüßten den neuen Mitarbeiter der Regionalgeschäftsstelle Ostfriesland, Dipl.-Biol. Jan Schürings. Dieser ist seit Oktober für die Besetzung der Regionalgeschäftsstelle angestellt. Jan Schürings stellte sich den Anwesenden vor: „Ich freue mich auf die Herausforderung, hier im schönen Ostfriesland etwas Neues mit dem NABU aufzubauen. Insbesondere auf die Zusammenarbeit mit den vielen ehrenamtlich aktiven NABU-Mitgliedern freue ich mich sehr.“
Auf der Versammlung wurden anschließend organisatorische Details und Pläne für die zukünftige Arbeit der Regionalgeschäftsstelle diskutiert. Die Erstellung des Veranstaltungskalenders 2015 des Regionalverbands wird die erste Aufgabe sein. Die neue Regionalgeschäftsstelle befindet sich in der Auricher Innenstadt (Osterstrasse 31) und soll künftig den ostfriesischen NABU Gruppen unterstützend zur Seite stehen. Die Mitarbeiter werden auch Ansprechpartner für Bürger und die Belange des Naturschutzes sein.
„Die Möglichkeit, hier in der Auricher Innenstadt eine Regionalgeschäftsstelle zu eröffnen, wird die Präsenz des NABU in Ostfriesland noch einmal deutlich erhöhen“, betonten NABU-Landesvorsitzender Dr. Holger Buschmann und Uwe Schramm, Sprecher des NABU Regionalverbandes.
Während seines Studiums der Biologie in Bonn und in Bayreuth beschäftigte sich Jan Schürings mit verschiedenen Themen der Ökologie sowie Fragen des Klimawandels. Seinen Zugang zum NABU erlangte er bei der NABU Naturschutzstation Kranenburg e.V. am Niederrhein, wo er seinen Zivildienst leistete.