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EU-Entscheidung zu Brachflächenregelungen

Aussetzen der Brachflächenregelungen forciert Artensterben

Bundeslandwirtschaftsminister Özdemir ist vor den protestierenden Landwirtinnen und Landwirten eingeknickt und hat eine Aussetzung der Brachflächenregelungen genehmigt.

Traktor-Demo in Berlin - Foto: NABU

Traktor-Demo in Berlin - Foto: NABU

29. Februar 2024- Erst kürzlich appellierte der NABU Niedersachsen an Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (s.u.), unbedingt an den 4%-Stilllegungsflächen für Natur- und Artenschutz festzuhalten. Den Vorschlag der EU-Kommission vom 13. Februar, die Brachflächenregelung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) den Mitgliedstaaten selbst zu überlassen, wurde nun aber leider doch im Sinne von protestierenden Landwirtinnen und Landwirten beantwortet.


Wir hätten zumindest erwartet, dass von der Bundesregierung ein Konzept vorgelegt wird, wie man diesen Verlust von wertvollem Lebensraum kompensieren möchte.

Dr. Holger Buschmann

NABU-Landesvorsitzender

Demnach soll die 4%-Pflicht fallen, ohne dass es – wie zuvor von Özdemir vorgeschlagen – einen ökologischen Ausgleich geben soll. Diese Entscheidung bewertet der NABU Niedersachsen angesichts der Artenkrise als erneuten Rückschlag für den Naturschutz. Dr. Holger Buschmann, NABU-Landesvorsitzender, reagiert mit völligem Unverständnis:

„Wir haben es bereits befürchtet, nun ist es eingetreten: Bundeslandwirtschaftsminister Özdemir ist vor den protestierenden Landwirtinnen und Landwirten eingeknickt und hat eine Aussetzung der Brachflächenregelungen genehmigt. Wieder einmal ist die Natur die Verliererin und muss vor wirtschaftlichem Ertrag zurückstecken. Dabei ist mit dieser rückwärtsgewandten Entscheidung langfristig niemandem geholfen, denn es benötigt einen grundlegendenden Strukturwandel der Landwirtschaft.

Mit einem Wegfall dieser wichtigen Flächen werden wir dem voranschreitenden Artensterben von Wiesenbrütern wie Kiebitz, Rebhuhn und Braunkehlchen sowie bestäubungsleistenden Insekten, die maßgeblich sind für unsere Ernährungssicherheit, nicht entgegenwirken. Im Gegenteil: es wird die Naturkrise weiter vorantreiben. Wir hätten zumindest erwartet, dass von der Bundesregierung ein Konzept vorgelegt wird, wie man diesen Verlust von wertvollem Lebensraum kompensieren möchte.“


Bundeslandwirtschaftsminister muss jetzt standhaft bleiben

Ackerbrache mit Klatschmohn und Windhalm - Foto: Helge May

Ackerbrache mit Klatschmohn und Windhalm - Foto: Helge May

14. Februar 2024- Der NABU appelliert an die politischen Entscheidungsträger auf Bundesebene, im Sinne des Natur- und Artenschutzes an den 4%-Stilllegungsflächen festzuhalten. Anfang Februar hatte die EU-Kommission vorgeschlagen, die Brachflächenregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) für das Jahr 2024 auszusetzen (s.u.). Nach Protesten hat die EU-Kommission den Mitgliedstaaten die Aussetzung der Brachflächenregelungen nun freigestellt. Der NABU appelliert jetzt an die politischen Entscheidungsträger auf Bundesebene, im Sinne des Natur- und Artenschutzes an den 4%-Stilllegungsflächen festzuhalten.

Dr. Holger Buschmann, NABU-Landesvorsitzender kommentiert die Entscheidung: „Bundeslandwirtschaftsminister Özdemir muss jetzt standhaft bleiben und darf vor Treckerprotesten nicht einknicken. Um die Naturkrise nicht weiter voranzutreiben, darf der Bund die Aussetzung der Brachflächenregelungen nicht umsetzen. Brachflächen sind enorm wichtige Lebensräume für viele Tier- und Pflanzenarten und vor allem in einem landwirtschaftlich geprägten Land wie Niedersachsen dringend notwendig, um dem Artensterben im Offenland entgegenzuwirken.

Es sollte unbedingt bedacht werden, dass die Probleme in der Landwirtschaft nicht mit kurzfristigen Maßnahmen behoben werden können. Es müssen zukunftsweisende Antworten gefunden werden, damit Landwirtinnen und Landwirte Planungssicherheit haben und der langfristige Erhalt unserer Lebensgrundlagen gewährleistet ist. Denn nur wenn der Naturschutz als unverzichtbares Puzzleteil der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung anerkannt wird, können unsere Agrarökosysteme überleben und funktionieren. Für die Betriebe muss es sich selbstverständlich lohnen, etwas für die Natur zu tun – dies ist nicht nur Aufgabe der Politik in Bund und Land, sondern ein gesamtgesellschaftlicher Auftrag.“


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NABU kritisiert EU-Vorschlag zur Brachflächen-Ausnahmeregelung

Rückschrittliche Politik treibt das Artensterben voran

1. Februar 2024- Der NABU Niedersachsen ist entsetzt über den gestrigen Vorschlag der EU-Kommission, die Brachflächenregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) für das Jahr 2024 auszusetzen. Dies ist ein herber Rückschlag für die Natur. „Das Aussetzen der Brachflächenregelungen wird das Artensterben in der Agrarlandschaft weiter befeuern. Dies unter der Prämisse durchzusetzen, den Landwirtinnen und Landwirten damit Sicherheit und wirtschaftliche Stabilität zu bieten, wird sich für die Betriebe und auch für die Gesellschaft zum Boomerang entwickeln“, kommentiert Dr. Holger Buschmann, NABU-Landesvorsitzender, den Vorschlag.

NABU Niedersachsen fordert grundsätzlichen Strukturwandel in der Landwirtschaft

„Wir erleben einen immer weiter voranschreitenden Verlust der Artenvielfalt in unseren Agrarlandschaften. Die vier Prozent Stilllegungsflächen sind ein wertvoller Lebensraum für viele Pflanzen und Tiere, der insbesondere in Niedersachsen als Agrarland Nummer eins dringend benötigt wird, um dem Artensterben entgegenzuwirken“, so Buschmann.

Brachflächen tragen auch dazu bei, dass sich unsere Böden von der intensiven landwirtschaftlichen Bewirtschaftung erholen können, weshalb ein Verzicht einen höheren Schaden als Nutzen bringen würde. Bei den wenigsten Brachflächen handelt es sich zudem um landwirtschaftliche Gunststandorte. Alle Betriebe werden Brachflächen immer dort anlegen, wo der Ertrag sowieso am geringsten ist. „Die Ausnahmeregelung also unter dem Deckmantel der Nahrungsmittelsicherheit zu verkaufen, schafft falsche Tatsachen“, so Buschmann. „Mit dem Vorschlag der EU-Kommission wird leider wieder einmal ignoriert, dass es einen grundsätzlichen Strukturwandel der Landwirtschaft benötigt.“

Stärkung der Biodiversität erhält Lebensgrundlagen

Der Naturschutz darf nicht länger als unangenehme Begleiterscheinung gesehen werden, sondern als unabdingbare Maßnahme, um die Funktionsfähigkeit unserer Agrarökosysteme zu erhalten. Die Betriebe müssen künftig dafür belohnt werden, wenn sie etwas für die Natur tun. Hier steht nicht nur die EU, den Bund und das Land in der Pflicht, sondern die gesamte Gesellschaft.

„Nur die Stärkung der Biodiversität und der sorgsame Umgang mit der Ressource Boden helfen uns beim langfristigen Erhalt unserer Lebensgrundlagen. Anderenfalls werden wir erleben dürfen, dass wir immer weniger eigene Nahrungsmittel auf unseren Feldern anbauen können – dann wird unsere Ernährungssicherheit wirklich gefährdet sein", so Buschmann abschließend.


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