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„Das ist der falsche Weg!“

NABU-Statement zur Abschwächung von EU-Umweltauflagen

Am 22. Juli entschied die Europäische Kommission, 2023 Ausnahmeregelungen für bestimmte agrarpolitische Vorschriften zuzulassen. Der NABU kritisiert die Überlegungen. Die Ökologisierung der Landwirtschaft darf nicht unterbrochen werden.

Kurzfristige Produktionssteigerungen auf Kosten der Umwelt bedeuten mittel- bis langfristig deutlich weniger Nahrungsmittel. – Foto: Helge May

Kurzfristige Produktionssteigerungen auf Kosten der Umwelt bedeuten mittel- bis langfristig deutlich weniger Nahrungsmittel. – Foto: Helge May

29. Juli 2022 - Nach Freigabe der EU-Kommission von Ausnahmeregelungen für bestimmte agrarpolitische Vorschriften konnten sich Bund und Länder auf dem am Donnerstag stattgefundenen Sondertreffen der Landwirtschaftsministerien nicht auf eine gemeinsame Umsetzung einigen. Damit werden bisherige Stilllegungsflächen vorerst weiterhin nicht für den Anbau landwirtschaftlicher Produkte genutzt.

Über die Einwände des Bundeslandwirtschaftsministers Cem Özdemir und dessen Argumente zeigt sich Dr. Holger Buschmann, Landesvorsitzender des NABU Niedersachsen, vorerst erleichtert: „Es ist absolut notwendig, sich auch trotz der derzeitigen Weltlage und Bedenken bzgl. der Nahrungssicherheit um den Erhalt der Ökosysteme zu kümmern. Brachflächen sind nicht nur wertvoller Lebensraum für eine Vielzahl von Pflanzen und Tieren, sondern tragen auch dazu bei, dass sich unsere Böden von der intensiven landwirtschaftlichen Bewirtschaftung erholen können. Nur die Stärkung der Biodiversität und der sorgsame Umgang mit der Ressource Boden helfen uns beim Erhalt unserer eigenen Lebensgrundlagen. Anderenfalls werden wir schon in wenigen Jahren erleben, dass wir kaum mehr eigene Nahrungsmittel auf unseren Feldern anbauen können.“

Für die Sicherung von Nahrungsmitteln gäbe es zudem deutlich sinnvollere und effektivere Maßnahmen: So könne der Pflanzenanbau für Biosprit eingeschränkt werden und die Tierhaltung sowie damit verbundener Anbau von Futtermitteln für die Fleischproduktion müssten langfristig überdacht und reduziert werden.


26. Juli 2022 - Bereits am 10. März dieses Jahres (s. u.) forderten die unionsgeführten Landwirtschaftsministerien der Länder, darunter Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast, in der „Burg Warberger Erklärung“, die Agrarpolitik auf den „Prüfstand“ zu stellen und die Landwirtschaft im Sinne der Ernährungssicherung auszurichten.

Am 22. Juli entschied nun die Europäische Kommission, 2023 Ausnahmeregelungen für bestimmte agrarpolitische Vorschriften zuzulassen – darunter die bereits verpflichtende Stilllegung von vier Prozent ökologischer Vorrangflächen, welche auch schon Ministerin Otte-Kinast infrage gestellt hatte.

Mehr Schaden als Nutzen für die Gesellschaft

Das Bestreben von Ministerin Otte-Kinast und weiteren Politikern, die Nahrungsproduktion zu sichern, ist selbstverständlich zu begrüßen. Doch ein Verzicht der Stilllegung von vier Prozent Ackerfläche sei der falsche Weg, warnt Dr. Buschmann: „Wohl bemerkt sind in den vier Prozent auch schon bestehende Brachflächen integriert, die dann zusätzlich wegfallen würden und das Artensterben in der Feldflur noch mal anheizen. Schon jetzt erleben wir einen enormen Verlust von Feldvögeln und einen dramatischen Zusammenbruch der Insekten und Bodenlebewesen in unseren Ackerlandschaften. Brachflächen führen zur zwischenzeitlichen Gesundung der Böden, so würde der Verzicht einen höheren Schaden als Nutzen für die Gesellschaft bringen.“

Der NABU widerspricht zudem den Berechnungen des Landwirtschaftsministeriums, nachdem bei einem Verzicht auf die Stilllegung ein Getreideertrag von bis zu 420.000 Tonnen allein in Niedersachsen zu erwarten sei. Dieser Betrag ist deswegen bei weitem überschätzt, da es sich bei den wenigsten Brachflächen um landwirtschaftliche Gunststandorte handelt. Betriebe legen Brachflächen immer dort an, wo der Ertrag am geringsten ist.

Zudem beständen deutlich effektivere Maßnahmen: So könne der Pflanzenanbau für Biosprit eingeschränkt werden. Auch die Tierhaltung sowie der damit verbundene Anbau von Futtermitteln für die Fleischproduktion müssten langfristig überdacht und reduziert werden. „Natur- und Klimaschutz sowie Ernährungssicherheit können nur gemeinsam gedacht und angegangen werden. Sie gegegeneinander auszuspielen gefährdet langfristig nur unser aller Lebensgrundlagen“, betont Dr. Buschmann. Über die Umsetzung der möglichen Lockerungen entscheiden die einzelnen Länder. Der NABU Niedersachsen appelliert daher an Ministerin Otte-Kinast und die weiteren Landwirtschaftsministerien der Länder, sich am 28. Juli auf dem geplanten Sondertreffen für nachhaltigere Schritte zu entscheiden.


NABU Niedersachsen zur „Burg Warberger Erklärung“

Keine Senkung der Umweltstandards!

11. März 2022 - Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast stellte gar „die gesamte Agrarpolitik“ auf den „Prüfstand“ und forderte, es müsse „sofort im Sinne der Landwirtschaft und der Ernährungssicherung zu handeln“ sein.

Der NABU Niedersachsen weiß um die Sorgen der Landwirtinnen und Landwirte und der Bevölkerung um mögliche Einkommens- und Lebensmitteleinbußen, fordert aber auch, dass ökologische Aspekte dadurch nicht unter den Tisch fallen dürfen. „Die Äußerungen von Ministerin Otte-Kinast kommen einer Aufkündigung des Niedersächsischen Weges gleich“, warnt der Landesvorsitzende des NABU Niedersachsen, Dr. Holger Buschmann.

NABU: Der Weg führt in eine Sackgasse

„Wir müssen dringend weiter an einer Ökologisierung festhalten, da ansonsten ein Kollaps der Ökosysteme droht und in deren Folge bei gleichzeitig massiv steigenden Energiepreisen und einer Verknappung der Düngemittel auch unsere eigene Versorgung künftig infrage gestellt ist.“ Dr. Buschmann weiter: „Kurzfristige Produktionssteigerungen auf Kosten der Umwelt bedeuten mittel- bis langfristig deutlich weniger Nahrungsmittel. Dies wäre ein sehr gefährlicher Weg in eine Sackgasse.“


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