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NABU appelliert an Landwirte

Zuckerrüben-Aussaat ohne Neonikotinoid

Das Neonikotinoid Thiamethoxam ist in der EU verboten. Durch eine Notfallzulassung des Bundesamtes für Verbraucherschutz darf es aber noch bis zum 30. April eingesetzt werden. Der NABU appelliert an alle landwirtschaftlichen Betriebe, darauf zu verzichten.

Wildbiene an Wiesenschaumkraut. Es sind vor allem Wildbienen, die unter den Folgen des Einsatzes der Neonikotinoide leiden.- Foto: Helge May

Wildbiene an Wiesenschaumkraut. Es sind vor allem Wildbienen, die unter den Folgen des Einsatzes der Neonikotinoide leiden.- Foto: Helge May

19. März 2021- Im Rahmen der Zuckerrüben-Aussaat kommt prophylaktisch das Neonikotinoid Thiamethoxam zum Einsatz. Durch die Notfallzulassung, erfolgt durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, darf das mit dem Neonikotinoid gebeizte Saatgut auf rund 34.700 Hektar in Niedersachsen ausgebracht werden.

„Im Jahr 2018 wurden von der Europäischen Union einige für Bienen und andere Insekten tödliche Neonikotinoide per Gesetz verboten. Nun kommt eines der giftigsten Insektizide durch die Hintertüre wieder auf den niedersächsischen Acker", kritisiert Dr. Holger Buschmann, Landesvorsitzender des NABU Niedersachsen. „Wir appellieren an alle landwirtschaftlichen Betriebe, dieses Mittel nicht einzusetzen.“

Studien zeigen, dass vor allem Wildbienen unter den Neonikotinoiden leiden. Nicht nur der direkte Kontakt von höheren Dosen der Mittel führt zu Schäden bei den Bienen, sondern auch die chronische Aufnahme nur geringer Mengen. Auch Hummelköniginnen, die mit Neonikotinoiden belastet waren, bekommen deutlich weniger Nachwuchs. Außerdem zeigen Versuche mit Honigbienen, dass diese anfälliger für Krankheiten sind und sich schlechter orientieren können. Den Bienen fällt es also schwerer, zu ihrem Bienenstock zurückzufinden und die Sterblichkeit ist damit höher. Die erhöhte Sterblichkeit ist besonders für Wildbienen dramatisch, da es kein Volk gibt, das Verluste kompensieren kann.


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