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Erfolg für mehr Transparenz bei Pestizideinsatz

Nach NABU-Klage: Niedersachsen muss Pestiziddaten speichern

Das Land Niedersachsen muss vom NABU beantragte Einsatzdaten zu Pflanzenschutzmitteln nahe Kleingewässern sichern – so hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg entschieden.

Pestizideinsatz in der Landwirtschaft - Foto: Helge May

Pestizideinsatz in der Landwirtschaft - Foto: Helge May

18. Januar 2023- Der NABU hatte geklagt, weil das Land sich bislang weigerte, diese Daten herauszugeben. Bis entschieden ist, ob das Land zur Herausgabe verpflichtet ist, müssen die Daten von der Landwirtschaftskammer gesichert werden. Damit können die Aufzeichnungen nicht, wie sonst üblich, nach drei Jahren gelöscht werden. Für den NABU ist dieses Urteil ein wichtiger Schritt hin zu mehr Transparenz und zum Schutz von Kleingewässern. Niedersachsen ist das einzige deutsche Bundesland, das sich einer Herausgabe der Daten verweigert. 

„Der Einsatz von Pestiziden belastet die Natur und ist ein Haupttreiber für den Verlust unserer Insekten. Das aktuelle Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg ist ein großer Erfolg und ein Appell an die Bundesregierung, die im Koalitionsvertrag versprochene bundeseinheitliche, digitale Einsatzdatenbank von Pflanzenschutzmitteln vorzulegen“, kommentiert NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger die Entscheidung. „Nur mit Transparenz ist ein sachlicher Diskurs über die Umweltbelastung und die Risiken durch Pestizide möglich.“ 

Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg bestätigt mit seiner Entscheidung den vorherigen Beschluss der Verwaltungsgerichts Oldenburg vom 29. Dezember 2021 und weist eine Beschwerde der Landwirtschaftskammer unanfechtbar zurück. Konkret geht es um die Einsatzdaten im Einzugsgebiet von Messstellen im Rahmen eines Kleingewässermonitorings, die der NABU im September 2021 angefragt hatte. Doch noch ist der Rechtsstreit nicht abgeschlossen: Denn Niedersachsen ist zwar verpflichtet, die Einsatzdaten zu speichern, bleibt aber weiterhin das einzige Bundesland, das die Daten nicht herausgeben möchte. Ein Hauptverfahren vor dem Verwaltungsgericht Oldenburg ist hierzu anhängig.

Dr. Verena Riedl, Teamleiterin Biodiversität beim NABU, ist zuversichtlich, dass das Verwaltungsgericht auch im Hauptverfahren im Sinne des NABU entscheiden wird: „Im Dezember hat sich die Weltgemeinschaft, darunter auch Deutschland, bei der Weltnaturkonferenz geeinigt, die Risiken von Pestiziden bis 2030 zu halbieren. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen wir wissen, wie viele Pestizide wo eingesetzt werden. Die Einsatzdaten liefern hier wichtige Einblicke. Sie zeigen einerseits, wo die Risiken von Pestiziden besonders hoch sind und können andererseits zur Verbesserung von Risikobewertung und Minderungsmaßnahmen beitragen.“

Pestizid-Grenzwerte werden teilweise um das 100-fache überschritten

Der NABU fordert seit langem, dass Einsatzdaten von Pflanzenschutzmitteln bundesweit dauerhaft gesichert, ausgewertet und für Umweltverträglichkeitsprüfungen für Gesellschaft und Wissenschaft verfügbar gemacht werden. Nach jahrelangem Pestizidstreit, hat bereits der Verwaltungsgerichtshof Mannheim im Juni 2021 in zweiter Instanz den Informationsanspruch von NABU Baden-Württemberg und Landeswasserversorgung auf Herausgabe der Pestizid-Einsatzdaten bestätigt. Es besteht somit ein klares Informationsrecht, das nicht nur in Baden-Württemberg sondern bundesweit gilt.

Mitte September 2021 hat der Verband in insgesamt zwölf deutschen Flächenländern Einsicht in die Aufzeichnungen zu Pestizidanwendungen beantragt. Ausschlaggebend dafür war eine im Juni 2021 vom Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ) veröffentlichte Studie, die bundesweit viel zu hohe Pestizidbelastungen von Kleingewässern belegt. Die festgelegten Grenzwerte werden in 81 Prozent der untersuchten Bäche überschritten, teils sogar um mehr als das 100-fache. Besonders gefährdet sind empfindliche Insekten wie Köcherfliegen und Libellen, die deutlich niedrigere Grenzwerte bräuchten. 

>>Pilotstudie zur Ermittlung der Belastung von Kleingewässern in der Agrarlandschaft mit Pflanzenschutzmittel-Rückständen


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