Gemeinsam für mehr Natur-, Arten- und Gewässerschutz
Schritt für Schritt zu einem artenreichen Niedersachsen
Am 10. November 2020 hat der Niedersächsische Landtag aufgrund des vom NABU Niedersachsen initiierten Volksbegehrens Artenvielfalt.Jetzt! Gesetzesänderungen für mehr Arten- und Naturschutz festgelegt.
Der sogenannte Niedersächsische Weg ist eine bundesweit einmalige Vereinbarung zwischen Landwirtschaft, Naturschutz und Politik.
Diese Vereinbarung ist vor allem der Verdienst der NABU-Aktiven und aller Unterschriftensammler*innen in ganz Niedersachsen: Zum Ende der offiziellen Phase am 13. November 2020 kamen 162.530 Unterschriften zusammen. Ohne die Ankündigung des Volksbegehrens gäbe es vermutlich bis heute keinen Niedersächsischen Weg.
Bereits seit dem 25. Mai 2020 besteht der Vertrag zwischen dem NABU, dem Land Niedersachsen, der Landwirtschaftskammer, dem Landvolk und dem BUND. Seit über drei Jahren wird der Niedersächsische Weg in Verhandlungen stetig ausgebaut.
Ein Beispiel:
Im Februar diesen Jahres wurde die Pflanzenschutzmittelreduktionsstrategie beschlossen. Sie sagt den von Pflanzenschutzmitteln ausgehenden Gefahren für unsere Ökosysteme den Kampf an, indem die eingesetzte Menge von Pestiziden deutlich verringert wird. Die Strategie ist seit Start des Niedersächsischen Weges nun Ergebnis intensiver Verhandlungen zwischen den Vertragspartnern.
Nicht nur die Reduzierung chemischer Pflanzenschutzmittel ist Bestandteil des Niedersächsischen Weges. Insgesamt 15 Maßnahmen sollen Biodiversität und Artenvielfalt fördern, um unsere Lebensgrundlagen zu erhalten. Landwirtschaftliche Betriebe, die ihre Flächen entsprechend den Maßnahmen des Niedersächsischen Weges bewirtschaften, erhalten als Anreiz einen fairen Ausgleich.
Der NABU wird der Regierung auch weiterhin sehr genau auf die Finger schauen, damit die finanziellen Zusagen eingehalten und wirksame Programme zum Beispiel für den Wiesenvogel- und Insektenschutz tatsächlich umgesetzt werden.
Obwohl es ein harter Weg mit vielen Herausforderungen und Kompromissen ist, bleiben wir dran: Für Mensch und Natur!
Das sind die 15 Maßnahmen des Niedersächsischen Wegs:
1. Gesetzlich geschützte Biotope sichern und Verbot des Grünlandumbruchs2. Vor-Ort-Gebietsbetreuung durch Ökologische Stationen in Natura-2000-Gebieten und Wiesenvogelschutz
3. Biotopverbund einrichten
4. Mehr Gewässerrandstreifen
5. Aktionsprogramm Insektenvielfalt
6. Rote Listen in Niedersachsen aktualisieren
7. Kompensationskataster für die Bauleitplanung
8. Beratung der Landwirt*innen für einen verbesserten Biotop- und Artenschutz
9. Wald als Lebensraum sichern
10. Umgestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP)
11. Mehr ökologischer Landbau
12. Klimaschonende Bewirtschaftung
13. Reduktion von Pflanzenschutzmitteln (PSM-Reduktionsstrategie)
14. Reduzierung des Flächenverbrauchs
15. Dialog zur Wertschätzung von Lebensmitteln
Welchen Kompromissen und Herausforderungen sich die Partner*innen des Niedersächsischen Wegs stellen müssen, weiß Gisela Wicke. Sie ist Diplombiologin und bringt als Mitglied im erweiterten Landesvorstand die Interessen des NABU Niedersachsen in den Niedersächsischen Weg ein. Mehr →
NACHRICHTEN zum Niedersächsischen Weg:
Neue Maßnahmen für mehr Natur- und Artenschutz
14. Februar 2023- Verbindliche Ziele für weniger Pflanzenschutzmittel: Die Partnerinnen und Partner des Niedersächsischen Wegs aus Landesregierung, Umweltverbänden und Landwirtschaft haben heute gemeinsam die Pflanzenschutzmittel-Reduktionsstrategie in Hannover vorgestellt. Sowohl die Fläche, auf der Pflanzenschutzmittel verwendet werden, als auch die eingesetzte Menge sollen deutlich verringert werden. Die Reduzierung dient dem Schutz der Biodiversität, dem Natur-, Arten- und Gewässerschutz und soll zudem die Gefahren, die von Pflanzenschutzmitteln für Menschen und Tiere ausgehen, abwenden.
Die Strategie beinhaltet ein Bündel an Maßnahmen, wie etwa Anreize und Förderungen. Außerdem betreffen die Maßnahmen auch das Ordnungsrecht. Die Reduzierung der Flächen, auf denen Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden, wird unter anderem durch die Ausweisung von Gewässerschutzstreifen sowie durch spezifische Auflagen in Naturschutz- und FFH-Gebieten umgesetzt. So gilt in Niedersachsen auf Dauergrünlandflächen in Naturschutzgebieten und in Landschaftsschutzgebieten, die ein Natura-2000-Gebiet sichern, das Verbot der Anwendung chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel. Natura-2000 meint ein zusammenhängendes Netz aus Schutzgebieten, die von gemeinschaftlicher Bedeutung oder als europäische Vogelschutzgebiete ausgewiesen sind. Über die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union werden ab diesem Jahr außerdem im Rahmen der Ökoregelungen freiwillige Maßnahmen angeboten: Landwirtinnen und Landwirte erhalten zum Beispiel eine Förderung, wenn sie auf Blühstreifen von Ackerland auf Pflanzenschutzmittel verzichten.
Bei der Reduzierung der Menge der Pflanzenschutzmittel spielen der technische Fortschritt und die Digitalisierung eine zentrale Rolle. Große Einsparungspotentiale bieten beispielsweise Weiterentwicklungen im Zusammenhang mit digitalen und sensorbasierten Aufbringungsverfahren. Diese und weitere Technologien werden von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen im Praxis-Labor Digitaler Ackerbau auf dem Praxisbetrieb der Domäne Schickelsheim (Landkreis Helmstedt) erprobt und weiterentwickelt. Das Land Niedersachsen wird sich außerdem beim Bund dafür einsetzen, dass die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, die Anwendung chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel in Haus- und Kleingärten zügig zu beenden.
Reduktionsziel: 25 Prozent weniger Pflanzenschutzmittel bis 2030
Im Ergebnis sollen in Niedersachsen bis 2030 mindestens 25 Prozent weniger Pflanzenschutzmittel ausgebracht werden. Der Wert bezieht sich auf den Durchschnitt der eingesetzten Pflanzenschutzmittel der Wirtschaftsjahre 2015/16 bis 2020/21. Um die Fortschritte innerhalb der Strategie zu kontrollieren - und gegebenenfalls nachzusteuern - haben die Partnerinnen und Partner eine erste Evaluation bis Mitte 2024 vereinbart.
Dr. Holger Buschmann, Vorsitzender des NABU Niedersachsen, begrüßt die Reduktionsstrategie: „Ein weiterer Schritt in die richtige Richtung. Die Reduktion ist notwendig, um unsere Ressourcen und Lebensgrundlagen für die Zukunft zu schützen. Allerdings wird es natürlich auf die Umsetzung ankommen, inwieweit tatsächlich eine Reduktion insbesondere der Stoffe geschieht, die besonders wirksam sind und gleichzeitig die Insektenvielfalt massiv bedrohen."
Eine intensive Begleitung des Reduktionsprozesses wird in den kommenden Jahren also absolut notwendig sein. Ein ‚Weiter so' in der Landwirtschaft darf es nicht geben - es würde die Ökosysteme weiter zerstören, sodass bald kaum mehr Landwirtschaft auf unseren Agrarflächen möglich sein würde. Das bedeutet auch, dass die Gesellschaft die Transformation der Landwirtschaft, die aus Sicht des NABU alternativlos ist, mittragen muss. „Es ist daher angebracht, Initiativen auf EU-Ebene positiv zu begleiten und gemäß des Niedersächsischen Weges gemeinsam Vorschläge zu entwickeln, die sowohl dem Umwelt- und Ressourcenschutz als auch der zukünftigen landwirtschaftlichen Nutzung und den Betrieben gerecht werden", so Buschmann.
Weitere Eckpunkte für mehr Natur-, Arten- und Gewässerschutz verabschiedet
26. Februar 2021- Die Vertragspartner des Niedersächsischen Weges haben heute in ihrem Lenkungsgremium weitere Eckpunkte für mehr Natur-, Arten- und Gewässerschutz verabschiedet. In der Vereinbarung zur „Bilanzierung und Umsetzung des landesweiten Biotopverbunds“ werden viele Landschaftselemente benannt, die zur Vernetzung der Biotope beitragen können. Es wurden Kriterien erarbeitet, um ein Biotop zum Verbund zählen zu können. Zudem werden Maßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung des Biotopverbunds zukünftig gefördert.
Das Papier zur „Vor-Ort Gebietsbetreuung“ legt die Aufgaben und Anforderungen für die bereits angekündigten 15 neuen Ökologischen Stationen in Natura 2000-Gebieten fest. Ein erweitertes Beratungsangebot zum Biotop- und Artenschutz für Landwirte wurde ebenfalls entwickelt.
Gemeinsam für mehr Artenschutz
„Ich freue mich, dass wir weiter auf diesem guten Niedersächsischen Weg sind", sagt Umweltminister Olaf Lies. „Nur gemeinsam mit Landwirtschaft und Naturschutz kann Politik wirklich etwas für mehr Artenschutz erreichen. Dies will ich auch noch einmal deutlich in Richtung der Bundesministerinnen formulieren: Wir wollen den Weg weiterhin gemeinsam gehen, der Bund darf uns hier keine Steine in den Weg legen. Gleichwohl darf die Bundesgesetzgebung nicht dazu führen, dass sich andere Bundesländer vor ihrer Verantwortung drücken.“
Gesetzliche Regelungen seien schon im August 2020 im Lenkungskreis erarbeitet worden. Zusätzlich sei im Oktober 2020 eine konsequente Verringerung des Einsatzes chemischer Pflanzenschutzmittel seitens der Allianz beschlossen worden. „Wir arbeiten gerade mit Hochdruck an der Umsetzung unserer vielfältigen Maßnahmen. Davon sollten wir uns gerade jetzt nicht abbringen lassen,“ so Lies.
Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast zeigte sich zufrieden mit dem Arbeitsfortschritt: „Nach der Einigung der Partner im vergangenen Jahr sind wir in einen intensiven Umsetzungsprozess eingetreten. Wichtige Meilensteine haben wir bereits erreicht, so zum Beispiel die verstärkte Umstellung der landeseigenen Domänen auf ökologischen Landbau und die Einrichtung eines Wildnisgebiets im Solling. Andere Maßnahmen, etwa die Konzipierung von Agrarumweltmaßnahmen zum Moorbodenschutz, befinden sich auf einem guten Weg.“
Dr. Holger Buschmann, Landesvorsitzender des NABU Niedersachsen, zum Stand der Verhandlungen: „Es ist noch ein weiter Weg, bis das Artensterben gestoppt werden kann, aber der Niedersächsische Weg zeigt in die richtige Richtung. Nach den beschlossenen Gesetzen im letzten Jahr kommen wir nun Zug um Zug in die Umsetzung und machen wichtige Fortschritte.“
Worum geht es beim Niedersächsischen Weg?
Unterzeichner des Niedersächsischen Weges sind neben dem Land Niedersachsen das Landvolk, die Landwirtschaftskammer, der BUND und der NABU Niedersachsen. Der Niedersächsische Weg als breite Allianz aus Naturschutz, Landwirtschaft und Politik hat sich verpflichtet, konkrete Maßnahmen für einen verbesserten Natur-, Arten- und Gewässerschutz umzusetzen. Die hierfür notwendigen Schritte und Maßnahmen werden auch weiterhin gemeinsam diskutiert und beschlossen. Dabei sollen ein fairer Ausgleich zwischen Naturschutz und Landwirtschaft gefunden und die Leistungen der Landwirte angemessen ausgeglichen werden. Der Niedersächsische Weg ist eine in dieser Form bundesweit einmalige Vereinbarung zwischen Landwirtschaft, Naturschutz und Politik.
Alle Materialen zu Maßnahmen und Beschlüssen finden Sie hier.
NABU Niedersachsen unterzeichnet den Niedersächsischen Weg
Absichtserklärungen reichen nicht
12. Mai 2020 - Der NABU wird die gemeinsame Absichtserklärung zeichnen, verweist jedoch gleichzeitig darauf, dass diese nun verbindlich in ein Gesetz gegossen werden muss. „Solange die Landesregierung keine weitreichenden, neue Verbindlichkeiten im Naturschutz schafft, solange bleibt ein Volksbegehren unerlässlich“, verweist Dr. Holger Buschmann, NABU-Landesvorsitzender und Verhandlungsteilnehmer auf das kürzlich bei der Landeswahlleiterin angemeldete Volksbegehren Artenvielfalt.
„Diese gemeinsamen Bemühungen zeigen, dass wir uns inhaltlich annähern können – wenn alle Seiten gewillt sind,“ ergänzt Dr. Buschmann, „Für uns stimmt die Stoßrichtung, daher zeichnen wir als NABU diese Absichtserklärung. Damit tragen wir auch dem konstruktiven Austausch Rechnung.“
Auf die Ausnahmeformulierung kommt es an
Es gibt allerdings auch noch einige Punkte, bei denen die Einigung interpretationsfähig ist. So soll es zwar ein Verbot von Pestiziden in Schutzgebieten für Grünland geben, aber entscheidend werden die Ausnahmeformulierungen sein, ob tatsächlich weniger Pestizide verwendet werden. „Gerade in den letzten vermeintlichen Refugien innerhalb einer intensiv genutzten Landschaft muss es doch möglich sein, einen Rückzugsraum für unsere stark bedrohten Wiesenvögel und Insekten zu schaffen. Nicht nur weil wir von der Artenvielfalt profitieren, haben wir die Pflicht, sie zu schützen. Stirbt eine Art aus, so ist sie für immer verloren“, so Dr. Buschmann.
„Mit dem Gesetzestext des Volksbegehren Artenvielfalt könnte die Landesregierung ad hoc alle gemeinsam erarbeiteten Positionen gesetzlich umsetzen und somit für mehr Artenvielfalt in Niedersachsen sorgen“, sagt Dr. Buschmann. Auch die Landwirte werden, entgegen anders lautenden Meldungen, im Gesetzestext des Volksbegehrens mit finanziellen Ausgleichszahlungen bedacht - dort wo durch Auflagen die Bewirtschaftung erschwert wird.