Keine Jagdfreigabe der streng geschützten Nonnengans
BUND und NABU bemängeln Missachtung des Parlaments
09. Februar 2016 - Obwohl es einen vom Niedersächsischen Landtag eingerichteten Arbeitskreis zur gemeinsamen Suche nach Lösungen im Gänsestreit an der Küste gibt, waren Vertreter des Umweltministeriums mit Landwirtschaftsvertretern nach Brüssel gefahren, um über die streng geschützten Weißwangengans (= Nonnengans) im niedersächsischen Küstengebiet zu sprechen. In einer Pressemitteilung des Niedersächsischen Umweltministeriums vom 5. Februar hieß es dazu, man wolle für den gesamten Küstenbereich einen Managementplan erarbeiten, der den guten Erhaltungszustand der betroffenen Arten auf Dauer sichert und in dem auch die Möglichkeiten zur nachhaltigen Kontrolle und Begrenzung der Population der Nonnengänse geprüft werden, so dass in dem Gebiet eine für die Landwirtschaft tragfähige Produktion weiter ermöglicht werden kann.
BUND und NABU Niedersachsen sehen in diesem an dem Arbeitskreis Gänsemanagement in Niedersachsen vorbei erzieltem Ergebnis eine deutliche Missachtung des Parlamentes.
Im Jahr 2014 hat der niedersächsische Landtag die Einrichtung eines Arbeitskreises aus Landwirtschaft, Jägern, Naturschützern sowie Landwirtschafts- und Umweltministerium beschlossen (LT-Drs 17/2223 vom 22.10.14). Ziel war eine allgemeine Information über Ziele und Umgang mit den weitwandernden Zugvögeln, die nach europäischem Recht besonders streng geschützt sind, sowie die Suche nach gemeinsamen Lösungen für betroffene Landwirte. Das Parlament hatte dem Arbeitskreis „Gänsemanagement in Niedersachsen“ konkrete Arbeitsaufträge erteilt, die derzeit in einem Forschungsprojekt bearbeitet werden. Für die Bearbeitung dieser Aufgaben gibt das Land in den kommenden Jahren rund 2,2 Mio. Euro aus.
Dass bei dem Gespräch in Brüssel im Ergebnis über Möglichkeiten einer Jagdfreigabe für die besonders streng geschützte Nonnengans gesprochen wurde, halten BUND und NABU für ausgesprochen befremdlich. „Das Umweltministerium unterläuft hier eindeutig einen Beschluss des Niedersächsischen Landtags“, so Dr. Holger Buschmann, Landesvorsitzender des NABU Niedersachsen Buschmann. „Im Grunde kann der Arbeitskreis seine Tätigkeit einstellen, weil ein gemeinsames Lösungskonzept wohl kaum mehr zur Debatte steht“.
Der NABU-Landesvorsitzende sieht sich in seiner Haltung auch vom Europäischen Parlament bestätigt. Nur zwei Tage vor dem Besuch der Staatssekretärin in Brüssel, hat sich das Europäische Parlament mit großer Mehrheit für eine Beibehaltung und sogar einer besseren Umsetzung der EU-Naturschutzrichtlinien (Vogel- und Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) ausgesprochen. Bereits im Sommer hatten sich bei einer öffentlichen Online-Konsultation der EU-Kommission über 520.000 Bürgerinnen und Bürger aus allen EU-Staaten und damit 94 Prozent aller Teilnehmer im gleichen Sinn geäußert. Anstatt die Schutzbemühungen für die heimische Flora und Fauna voranzutreiben, wird nun vom Umweltministerium in Betracht gezogen, Artikel 9 der Vogelschutzrichtlinie anzuwenden. Dies bedeutet unter anderem eine Jagdfreigabe für die geschützten Gänsearten.
Bereits 75 Staaten, darunter auch Deutschland, haben einen Vertrag zum Schutz wandernder Wasservögel, kurz AEWA-Abkommen, unterzeichnet. Eine wichtige Aufgabe des Abkommens ist es, Staaten außerhalb der EU bei der Umsetzung nachhaltiger Jagdregeln und beim Schutz bedrohter Arten zu helfen. „Man kann nicht anderen Staaten helfen wollen und dabei selbst die Schutzkriterien für wandernde Wasservögel lockern“ so Dr. Holger Buschmann weiter.
Niedersächsische Landwirte erhalten landesweit durch den Vertragsnaturschutz von den Gänsen am Großen Meer bis hin zum Rheiderland oder auch in Kehdingen (Landkreis Stade) bedeutende Zahlungen. Denn auf nicht weniger als 21.000 Hektar werden in Niedersachsen jährlich mehr als 5,7 Millionen Euro an die Landwirte für den Gänseschutz ausgezahlt. „Sollte die Jagdfreigabe erfolgen, müssten im Gegenzug diese Subventionen gestrichen werden“, so BUND und NABU.
Änderungen der Jagdzeiten für Gänse
Ein guter Ansatz mit unzureichender Umsetzung
4. September 2014 - Der NABU Niedersachsen begrüßt die vom Niedersächsischen Landwirtschaftsministerium vorgesehene Änderung der Durchführungsverordnung zum Jagdgesetz, in der das Ministerium die in Niedersachsen gültigen Jagd- und Schonzeiten regelt.
Begründet wird die Änderung der Jagdzeiten für Gänse mit einer Zunahme der Rast- und Überwinterungsbestände von Wildgänsen in Deutschland und anderen europäischen Ländern in den letzten 20 Jahren, sowie einer größer werdenden Brutpopulation von Grau- und Kanadagänsen.
„Mit der gleichen Begründung in Bezug auf Zug- und Rastvögel wurde 2008, aufgrund der Forderung der Jägerschaft, die Jagd auf Bläss- und Saatgans außerhalb von Vogelschutzgebieten zugelassen.“ erklärte Dr. Buschmann, NABU Landesvorsitzender. „Wir sind erfreut darüber, dass dies nun wieder rückgängig gemacht werden soll. Es hat sich gezeigt, dass die Jagd als Gänsemanagement nicht zielführend ist.“, so Dr. Buschmann weiter. „Die Einschätzung und Beurteilung von Bestandszahlen von nordischen Zug- und Rastvögeln, die mehrere europäische Länder betreffen und für die Deutschland und im besonderen Maße Niedersachsen Verantwortung trägt, darf und kann nicht auf Reviergröße heruntergebrochen werden, da die lokale Wahrnehmung eines Bestands oft von der europäischen Gesamtentwicklung einer Art abweicht. Hier ist auch die Landesjägerschaft als anerkannter Naturschutzverband in der Pflicht, europäische Anforderungen zum Artenschutz anzuerkennen und umzusetzen.“, fordert Dr. Buschmann.
„Wir unterstützen den angestrebten Ansatz, des Ministeriums die Jagd in den Vogelschutzgebieten stärker auf die Schutznotwendigkeit der wertbestimmenden Rastvögel auszurichten und dafür die Schonzeiten in diesen Gebieten früher beginnen zu lassen. Die nun vorgesehene Umsetzung durch eine „Intervalljagd“, die eine zumindest in Teilgebieten konstante Bejagung von August bis Januar ermöglicht, halten wir für halbherzig. Wenn die Landesregierung den Schutz nordischer Rastvögel ernst nimmt, muss die Jagd auf Gänse in Vogelschutzgebieten, die für diese Arten ausgewiesen wurden, vollständig eingestellt werden.“, erklärte Dr. Buschmann.
Heimische Brutgänse und deren Nachkommen sollen nach Angabe des Landwirtschaftsministeriums frühzeitig intensiv bejagt werden können. Grau- und Kanadagänse sollen deshalb im September und Oktober nicht mehr wie bisher nur zur Schadensabwehr geschossen werden dürfen, wenn sie in größeren Trupps auf Äcker rasten, sondern es soll eine grundsätzliche Freigabe der Jagd in dieser Zeit erfolgen. „Der NABU befürchtet erhebliche negative Auswirkungen auf nordische Rastvögel, da Saat-, Ringel-, Nonnen-, Zwerg- und Blässgans meist gemeinsam mit Grau- und Kanadagänsen in den Trupps unterwegs sind. In der Vergangenheit kam es bereits des Öfteren zu Verwechslungen und versehentlichen Verletzungen durch Fehlschüsse. Es muss daher sichergestellt werden, dass durch die Jagd auf heimische Brutgänse und Enten, wie auch bei der Jagd auf die Nilgans, keine nordischen Rast- und Zugvögel gestört oder gefährdet werden. Außerdem muss aus Gründen des Tierschutzes und auf Grund europäischer Naturschutzrichtlinien die Brut – und Aufzuchtzeit der heimischen Gänse und Enten beachtet werden. Der Zeitraum zur Jagd auf heimische Brutgänse und Enten muss daher zwischen dem 1. August und dem 15. September gesucht werden.“ erklärte Dr. Buschmann.
„Der NABU setzt sich für eine nachhaltige und zeitgemäße Jagd ein. Dies beinhaltet unter anderem, dass nur Tiere gejagt werden dürfen, die eine stabile Population aufweisen und die nach der Jagd sinnvoll verwertet werden können. Ein sinnvolles Wildtiermanagement kann die Jagd als ein Instrument nutzen, stellt jedoch weit mehr Anforderungen an die Entwicklung einer zukunftsorientierten Entwicklung und Sicherung der Artenvielfalt. Wir hoffen, dass das Land Niedersachsen bereit ist, ein solches zukunftsorientiertes Wildtiermanagement zu erstellen und umzusetzen", schloss Dr. Holger Buschmann.
Gänsejagd in Niedersachsen
Jagdzeitenverordnung ist ein erster guter Schritt, greift aber zu kurz
14. Juli 2014 - Der NABU Niedersachsen hat die am 11. Juli vorgelegte Jagdzeitenverordnung auf Wasserfederwild mit den Regelungen für die Bejagung arktischer und nordischer Gänse als einen ersten Schritt in die richtige Richtung begrüßt, unterstrich aber, dass sie noch zu kurz greift. Der NABU fordert seit langem naturschutzfachliche Ergänzungen und Verbesserungen zur Einschränkung der Gänsejagd in Niedersachsen. Seine Forderungen werden in der Verordnung allerdings nur teilweise aufgegriffen.
Besonders hervorzuheben ist, dass nun die ziehenden Gänsearten Bläss- und Saatgans ganzjährig geschont werden. Dadurch wird die Gefahr des versehentlichen Abschusses von sehr ähnlich aussehenden und vom Aussterben bedrohten Gänsearten wie der Zwerggans verringert.
Für nach wie vor fragwürdig hält der NABU Niedersachsen die Wasservogeljagd allerdings in den niedersächsischen Vogelschutzgebieten. „Gerade in diesen Gebieten sollen die Zugvögel ausdrücklich geschützt werden und dürfte nur eine Jagderlaubnis auf Gänse bestehen, wenn die ziehenden Gänsearten nicht im Land sind und weder ein versehentlicher Abschuss noch eine indirekte Störung durch die Jagd erfolgen kann“, erklärte NABU-Landesvorsitzender Dr. Holger Buschmann. „Darüber hinaus müsste die Gänsejagd eigentlich auch außerhalb der Schutzgebiete auf die Zeit außerhalb der Zugzeit von Gänsearten beschränkt werden.“
Inwieweit die geplante Intervallbejagung mit rotierenden Ruhezonen in den Vogelschutzgebieten tatsächlich funktioniert und sich die Jägerschaft daran hält, muss abgewartet werden. Hier ist der NABU allerdings aufgrund bisheriger Erfahrungen äußerst skeptisch.
Etwaige Schäden auf landwirtschaftlichen Flächen lassen sich durch eine Gänsejagd ohnehin nicht reduzieren. Etwaige Ertragsminderungen konnten nach Informationen des NABU bei Untersuchungen des Niedersächsischen Landesbetriebes für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) und der Landwirtschaftskammer nur dort festgestellt werden, wo Nonnengänse in größerer Anzahl auftreten. Die geschützte Art steht im Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie. Sie ist europaweit nicht jagdbar. „Hier sieht das europäische Recht ganz klar vor, dass nach einem Einzelfallnachweis eines Schadens zunächst nicht tödliche Methoden angewandt werden müssen“, sagt Dr. Holger Buschmann, NABU-Landesvorsitzender Niedersachsen.
Nicht zuletzt erhalten niedersächsische Landwirte landesweit durch den Vertragsnaturschutz von den Gänsen am Großen Meer bis hin zum Rheiderland oder auch in Kehdingen (Landkreis Stade) bedeutende Zahlungen. Denn auf nicht weniger als 21.000 Hektar werden in Niedersachsen jährlich 5,7 Millionen Euro an die Landwirte für den Gänseschutz ausgezahlt.
Tag der biologischen Vielfalt
Die letzten Weißwangengänse verlassen das Wattenmeer
22. Mai 2014 - In der Nacht zum 20. Mai hat der Abzug der letzten Weißwangengänse in die arktischen Brutgebiete eingesetzt. Binnen einer Nacht zogen zehntausende Gänse nach Osten. Mitte der kommenden Woche erreichen sie ihre Brutplätze.
Die Weißwangen- oder Nonnengans war in den 1960er Jahren vom Aussterben bedroht und konnte sich aufgrund internationaler Schutzbemühungen wieder erfreulich gut erholen. Anlässlich des heutigen Tages der biologischen Vielfalt macht der NABU Niedersachsen darauf aufmerksam, dass die Weißwangengans noch immer eine vergleichsweise kleine Population darstellt, die allerdings regional rund um das Wattenmeer konzentriert auftritt. Die Nonnengans ist nach deutschem und europäischem Recht streng geschützt und nicht jagdbar.
Der NABU Niedersachsen unterstreicht in diesem Zusammenhang seine Forderung, dass die Landesregierung die Gänsejagd in Niedersachsen einschränken muss. Die Jagd auf Zugvögel widerspricht dem EU-Recht, so dass maximal außerhalb der Brut- und Zugzeiten gejagt werden darf. Diesem rechtlichen Erfordernis kommt das Land bisher nicht nach.
Den Rückenwind der Tiefdruckgebiete nutzend sind die letzten rastenden Weißwangengänse zu ihren arktischen Brutgebieten in der Barentssee-Region aufgebrochen. Den Winter haben die Weißwangengänse im Wattenmeer und den angrenzenden Flussniederungen Norddeutschlands und der Niederlande verbracht, während ihre arktische Heimat unter einem dicken Panzer aus Eis und Schnee lag. Schon kommende Woche werden die Gänse dort eintreffen und sogleich mit dem Nestbau beginnen, denn der arktische Sommer ist kurz. Mitte August brechen die Weißwangengänse erneut zu ihrem großen Flug auf und werden Ende September wieder in Norddeutschland zu beobachten sein.
Durch verschiedene Umweltveränderungen hat sich das Zugverhalten der Weißwangengänse in den letzten 30 Jahren stark verändert. Änderungen der Landwirtschaft im Ostseeraum wie auch Konkurrenz mit anderen Grasfressern in der Region zwingen die Gänse heute, soviel Fettreserven aufzubauen, dass sie die 2.600 bis 3.000 Kilometer in die Brutgebiete nonstop fliegen können. Noch vor 30 Jahren dagegen legten die Gänse einen zweiwöchigen Zwischenstopp auf Gotland, Öland und in den Baltischen Staaten ein.
Gänsejagd in Niedersachsen
NABU Niedersachsen hält Abschaffung für überfällig
21. Oktober 2013 - Der NABU Niedersachsen begrüßt Bestrebungen des Landwirtschaftsministers Christian Meyer, die Gänsejagd in Niedersachsen einzuschränken. Die Jagd auf Zugvögel ist nach Ansicht des NABU nicht mehr zeitgemäß. Geschützte Arten werden immer wieder erlegt. Zur Minderung von landwirtschaftlichen Schäden ist Jagd wirkungslos, bewirkt oftmals sogar das Gegenteil. Gerade Niedersachsen als Drehscheibe des internationalen Gänsezugs müsse seiner Verantwortung nachkommen. Die jetzigen Jagdzeiten sind mit dem EU Recht nicht zu vereinbaren.
Das Erlebnis rastender arktischer und nordischer Wildgänse prägen die winterlichen Landschaften Niedersachsens. Knapp 15.000 von ihnen wurden im letzten Jahr allein in Niedersachsen von Jägern erschossen. Die Strecken von Grau-, Kanada- und Wildgänsen sind im Berichtsjahr ausnahmslos angestiegen. Immer wieder werden bei der Wasservogeljagd auch geschützte Arten - Gänse, Enten und Schwäne - erlegt. Aus diesem Grund begrüßt der NABU Niedersachsen ausdrücklich die Bestrebungen von Landwirtschaftsminister Christian Meyer, die Jagd auf Gänse einzuschränken.
„Angesichts der Zahl an Fehlschüssen auf geschützte Arten, die in den vergangenen Jahren beobachtet wurden, ist dies unumgänglich“, erklärte Dr. Holger Buschmann, NABU-Landesvorsitzender Niedersachsen. Zum Schutz bedrohter Arten wie der Zwerggans, dem Zwergschwan oder der Moorente müssen die Jagdzeiten so geregelt werden, dass Verwechslungen bereits im Vorfeld ausgeschlossen sind, so der NABU-Landesvorsitzende. Daher fordert der NABU Niedersachsen Minister Meyer auf, die Jagdzeiten kurzfristig so zu regeln, dass Verwechslungen von streng geschützten Wasservogelarten weitgehend ausgeschlossen sind.
Für besonders fragwürdig hält der NABU die Wasservogeljagd in den niedersächsischen Vogelschutzgebieten, so zum Beispiel im Rheiderland, in der Emsmarsch von Leer bis Emden, Krummhörn, Rheiderland, Ostfriesische Meere und Niedersächsisches Wattenmeer, denn in diesen Gebieten ist nach der geltenden Jagdzeitenverordnung derzeit schon eine Jagd auf Bläss- und Saatgänse untersagt. In diesen Gebieten sollen die Zugvögel ausdrücklich geschützt werden, dennoch ist in vielen die Jagd auf die Zugvögel erlaubt. „Es ist geradezu widersinnig: da müssen Landwirte, Vogelfreunde und Spaziergänger mit Einschränkungen für den Vogelschutz leben, während gleichzeitig die Schutzobjekte im Gebiet erschossen werden“, so Dr. Holger Buschmann, „das kann doch keiner mehr verstehen!“
Etwaige Schäden auf landwirtschaftlichen Flächen lassen sich durch die Jagd ohnehin nicht erfolgreich reduzieren. „Zunächst sieht das europäische Recht hier ganz klar vor, dass nach einem Einzelfallnachweis eines Schadens zunächst nicht tödliche Methoden angewandt werden müssen. Schießen ist die allerletzte Möglichkeit“, so der NABU Niedersachsen. Doch auch dann bezweifelt NABU-Landesvorsitzender Dr. Holger Buschmann die Wirksamkeit. Ein Großteil der 'Gänseschäden' im Küstenraum werden durch die Weißwangengans verursacht. Zudem: „Die Gänsejäger sind überwiegend am Wochenende und in den Tagen vor Weihnachten aktiv. In dieser Zeit entstehen Schäden auf Äckern aber nicht“, so Buschmann. Nicht zuletzt würden niedersächsische Landwirte durch den Vertragsnaturschutz von den Gänsen sogar finanziell profitieren. „Bezahlt werden und trotzdem die Gänse schießen, das geht nicht zusammen“, betonte Dr. Holger Buschmann.
„Dass die Jagdlobby derzeit massiven Druck auf Minister Meyer ausübt, um eine Einschränkung ihres geliebten Hobbys zu vereiteln, und dies mit äußerst fragwürdigen Argumenten, die wissenschaftlich längst widerlegt sind, ist für den NABU zwar nachzuvollziehen. Aber dies entspricht weder der Verantwortung der Landesjägerschaft als anerkannter Naturschutzverband noch den Ansprüchen, den die Gesellschaft an eine nachhaltige und zukunftsorientierte Jagd hat,“ so Buschmann.
Keine Gänsejagd in Schutzgebieten
NABU kritisiert Mängel im Umgang mit Schutzgebieten in Niedersachsen
12. Januar 2012 - Der NABU Niedersachsen hat am 6. Januar anlässlich einer auf Einladung der Emder Grünen durchgeführten Erörterung der Jagd im Naturschutzgebiet (NSG) Petkumer Deichvorland (Landkreis Leer / Stadt Emden) die Mängel im Umgang mit den Schutzgebieten in Niedersachsen kritisiert. In der Überführung der Vogelschutzgebiete in Landesrecht sowie in der Aufstellung und Umsetzung der Managementpläne sei Niedersachsen bundesweit mit Abstand das Schlusslicht. Obwohl durch die Jagd mitunter Schutzgüter erheblich beeinträchtigt würden, gebe es bislang kaum Einschränkungen der Jagd in Form von Jagdruhezonen, betonte der NABU Niedersachsen.
Am Beispiel des Vogelschutzgebiet „Emsmarsch zwischen Emden und Leer“ hat der NABU Niedersachsen gefordert, dass die durch Jagd verursachten Beeinträchtigungen für die Schutzgüter im Zuge der Aufstellung und Neufassung der Schutzgebietsverordnungen sowie der Managementpläne abgestellt werden müssen. Michael Steven, Leiter NABU-Regionalgeschäftsstelle Ostfriesland, NABU-Woldenhof, erklärte: „Verschiedene Rast- und Brutvogelarten wie die Bläss-, Nonnen- und Graugänse gehören zu den wertbestimmenden Vogelarten dieses und anderer EU-Vogelschutzgebiete im Nordwesten Niedersachsens. Deren Bejagung ist grundsätzlich nicht mit den Zielen der Schutzgebietsausweisung vereinbar. Grundsätzlich dürfen zudem Blässgänse nach der Niedersächsischen Jagdzeitenverordnung in dem NSG und Vogelschutzgebiet 'Emsmarschen von Leer bis Emden', wie auch in sieben weiteren niedersächsischen Vogelschutzgebieten, nicht bejagt werden.“
Ein zentrales durch die Jagd verursachtes Problem sei außer der unmittelbaren Tötung der zu schützenden Arten aber vor allem die Störung der mitunter riesigen Vogelrastbestände in den Vogelschutzgebieten durch die Jagd auf Wildgänse. Wenn zum Beispiel im NSG Petkumer Deichvorland während der Jagdzeit auf Gänse täglich bis zu zwei Mal gejagt werde, sei dies mit erheblichen Störungen verbunden, die zu einem Vitalitätsverlust der dort rastenden Vögel führten, betonte Michael Steven.
Daher fordert der NABU Niedersachsen, dass unter anderem im Rahmen der Schutzgebietsausweisungen sowie im Zuge der Umsetzung von Managementplänen in den empfindlichen Bereichen der Vogelschutzgebiete Jagdruhezonen ausgewiesen werden. Michael Steven weiter: „Die Möglichkeit hierzu hat die Jagdbehörde nach dem Landesjagdgesetz durch Verordnung und das Land durch Ausweisung von jagdberuhigten Eigenjagden. Wie in kaum einem anderen Gebiet sei das Ausmaß von Störung und Jagdvergehen im Petkumer Deichvorland gut dokumentiert.“ Das Land Niedersachsen sei daher vorrangig hier gefordert, diesen zentralen Rastplatz in eine Jagdruhezone umzuwandeln, um seinen aus der EU-Vogelschutzrichtlinie erwachsenden Pflichten gerecht zu werden. Da das Gebiet nahezu vollständig im Besitz der öffentlichen Hand ist, könnte umgehend eine Eigenjagd eingerichtet werden.
Betont wurde vom NABU Niedersachsen aber auch, dass trotz der von Eilert Voß dokumentierten Jagdverstöße die Jägerschaft nicht unter einen Generalverdacht gestellt werden dürfe. Der NABU Niedersachsen habe gegen eine nachhaltige, auf Nutzung ausgerichtete Jagd außerhalb der Schutzgebiete nichts einzuwenden, wenn schutzbedürftige Arten und Zugvögel davon ausgenommen würden, die Jagdpraxis jede Verwechslungsgefahr mit geschützten Arten ausschließt und auf Bleischrot verzichtet wird. Insbesondere in Schutzgebieten muss die Jagd zu einem lediglich den Schutzzielen dienenden Managementinstrument weiter entwickelt werden.
Keine Gänsejagd in Niedersachsen
NABU Niedersachsen fordert erneut Abschaffung
24. November 2011 - Anlässlich des vorgestellten Landesjagdberichtes hat der NABU Niedersachsen nochmals seine langjährige Forderung unterstrichen, nordischen Wildgänsen auch künftig sichere Rastgebiete zu garantieren und fordert das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung auf, die Gänsejagd in Niedersachsen landesweit abzuschaffen. Zudem fordert der NABU das Jagdministerium in einem 'öffentlichen Brief' auf, gegen die ordnungswidrige Jagdausübung im Naturschutzgebiet Petkumer Deichvorland (Landkreis Leer / Stadt Emden) vorzugehen. Nachweislich war in dem Schutzgebiet eine dort nicht jagdbare Blässgans mit Schrotkugeln getötet worden, obwohl dies nach der Niedersächsischen Jagdzeitenverordnung in dem Vogelschutzgebiet 'Emsmarschen von Leer bis Emden', wie auch in sieben weiteren niedersächsischen Vogelschutzgebieten, unzulässig ist.
„Es kann doch nicht sein, dass ziehende Arten dem enormen Jagddruck ausgesetzt werden, die sie auf ständig neue Flächen treibt“, sagte Dr. Holger Buschmann, NABU-Landesvorsitzender Niedersachsen. „Es ist geradezu grotesk, wenn hierzulande von hoher moralischer Warte gegen den Vogelfang in südlichen Ländern gewettert wird und man selbst das Halali gegen die Gänse als Zugvögel bläst!“ Gerade Niedersachsen als Drehscheibe des internationalen Gänsezugs müsse seiner Verantwortung nachkommen.
„Wer die Jagdzeiten für Arten wie Bläss- und Saatgänse auch und gerade in Naturschutzgebieten sowie in vielen nach der Europäischen Vogelschutzrichtlinie und Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie eingestuften Landschaftsräumen weiterhin zulässt, handelt nicht nur kurzsichtig, sondern gefährdet Tiere, die nicht nur Teil unseres niedersächsischen, sondern auch europaweiten Naturerbes sind“, betonte Dr. Holger Buschmann.
Eine Jagd auf alle nordischen und arktischen Gänsearten dürfe es weder im Naturschutzgebiet Petkumer Deichvorland und dem Vogelschutzgebiet Emsmarschen von Leer bis Emden noch in anderen geschützten Rast- und Brutgebieten in Niedersachsen geben.
Keine Gänsejagd in Niedersachsen
Dr. Buschmann: „Gänsejagd widerspricht Artenschutz!“
7. März 2011 - Der NABU Niedersachsen unterstreicht nochmals seine langjährige Forderung, nordischen Wildgänsen auch künftig sichere Rastgebiete zu garantieren und fordert das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung auf, die Gänsejagd in Niedersachsen landesweit abzuschaffen. „Wer die Jagdzeiten für Arten wie Bläss-, Saat- und Ringelgänse auch und gerade in Naturschutzgebieten sowie nach der Europäischen Vogelschutzrichtlinie und Fauna-Flora Habitat-Richtlinie eingestuften Landschaftsräumen weiterhin zulässt, handelt nicht nur kurzsichtig, sondern gefährdet Tiere, die nicht nur Teil unseres niedersächsischen, sondern auch europaweiten Naturerbes sind. Eine Jagd auf nordische und arktische Gänsearten darf weder im Naturschutzgebiet Petkumer Deichvorland, im Vogelschutzgebiet Emsmarschen von Leer bis Emden und im FFH-Gebiet Unter- und Aussenems wie auch in anderen Rast- und Brutgebieten nicht geben“, erklärte Dr. Holger Buschmann, NABU-Landesvorsitzender Niedersachsen.
Die Niedersächsische Landesregierung hatte mit einer Änderung ihrer Jagdzeitenverordnung die Jagd auf rastende Wildgänse ausgeweitet. Da Gänse Grasfresser sind, kann es, wo sie lange und in großer Zahl rasten, zu Fraßschäden auf landwirtschaftlichen Nutzflächen kommen. „Jagd taugt nicht zur Schadensverminderung. Doch leider wird schnell übersehen, dass mit einer Bejagung und Störung der Gänse letztlich das Gegenteil erreicht wird. Es ist zudem zu befürchten, dass sie infolge der Klimaerwärmung große Teile ihrer bisherigen Brutgebiete verlieren werden. Umso mehr kommt es darauf an, dass sie entlang ihrer Zugwege sichere und störungsarme Gebiete vorfinden, wo sie ihren Energiebedarf ausreichend decken können“, so Dr. Holger Buschmann weiter.
Bejagte Gänse werden scheu, flüchten bereits auf große Distanzen, und benötigen durch häufiges Umherfliegen letztlich mehr Energie - und damit auch mehr Futter. Abgesehen davon lässt sich die Jagd auf Wildgänse nicht tierschutzgerecht durchführen: Oftmals werden die Gänse durch Schrotpartikel nur verletzt und verenden später qualvoll, Familienverbände werden auseinander gerissen und Jungvögel verlieren den für sie überlebenswichtigen Anschluss an ihre Eltern.
Ein erhebliches Problem stellt die Verwechslungsgefahr zwischen den einzelnen Arten dar. Obwohl das Jagdgesetz klar die Artenkenntnis als Grundbedingung voraussetzt, sind viele Jäger nicht in der Lage, die geschützte Nonnengans zu erkennen. Die hoch bedrohte Zwerggans ist ohne spezielle Optik ohnehin nicht von der Blässgans zu unterscheiden. „Insbesondere bei der traditionellen Jagdausübung bei Sonnenaufgang oder am späten Abend beim Einflug der Gänse können selbst Fachleute einzelne Gänse nicht sicher auseinanderhalten.“ Der NABU ist entsetzt, dass bei der Jagd auf fliegende Wildgänse durch die breit streuende Schrotmunition immer neben den angezielten Gänsen auch die sogenannten 'byflyer' verletzt werden. „Eine Jagdausübung während Nebelwetterlagen widerspricht zudem dem Jagdgesetz“, unterstrich NABU-Landesvorsitzender Dr. Holger Buschmann.
Um den Nahrungsbedarf der Vögel zu sichern, gleichzeitig aber auch Schäden für die Landwirtschaft zu minimieren, plädierte der NABU für eine flexible Handhabung von Ausgleichszahlungen an betroffene Landwirte. Zum Schutz der Gänse dürfe es keine Alternative geben.
Wie Bestandszählungen zeigen, haben Bless-, Saat- und Ringelgänse in ihren arktischen Brutgebieten keineswegs zugenommen, sondern lediglich einen Teil ihrer Zugwege verlagert. „Die nordischen Gänse sind hilfsbedürftiger denn je. Hinsichtlich der Schadensproblematik macht uns die Nonnengans die meisten Sorgen. Denn diese ist nach europäischem Recht streng geschützt und darf sowieso nicht gejagt werden“, mahnte NABU-Landesvorsitzender Dr. Holger Buschmann.
NABU Niedersachsen und Vogelschutz-Komitee übergeben Petition gegen Gänsejagd
Gänsefreunde wenden sich an niedersächsischen Landtag
21. Mai 2008: Schon mehr als 8.300 Bürger haben in den letzten drei Monaten über eine Internetplattform gegen die Ausweitung der Jagd auf Wildgänse in Niedersachsen protestiert. Unter dem Vorzeichen der Forderung nach Erhaltung der Biologischen Vielfalt wurde am Montag die Petition und zugehörige Unterschriften vom hamburgischen Vogelschutz-Komitee gemeinsam mit dem NABU Niedersachsen an den Vorsitzenden des niedersächsischen Umweltausschusses Stefan Wenzel im Landtag in Hannover übergeben.
Seit Dezember sammelten die Gänseschützer Unterschriften gegen die Gänsejagd in Niedersachsen. Das niedersächsische Landwirtschaftsministerium plant eine drastische Ausweitung der Jagdzeitendauer und zusätzlich die Einführung der Jagd auf bisher geschützte Arten wie die Bläss- und Saatgans. Das wollen die Vogelschützer nicht hinnehmen. "Artenschutz beginnt vor unserer eigenen Haustür", stellte der Präsident des Vogelschutz-Komitees, Dr. Eberhard Schneider, Göttingen, mit Blick auf die zum selben Zeitpunkt beginnende UNO-Biodiversitäts-Konferenz in Bonn fest.
Hans-Jörg Helm, NABU-Landesvorsitzender Niedersachsen, erinnerte daran, dass Wildgänse eine besondere Attraktion Niedersachsens seien: "Das Land hat daher eine besonders hohe Verantwortung für den Erhalt der Zugvögel. Die Pläne des Landwirtschaftsministeriums gefährden nicht nur den Artenschutz, sondern auch die Umsetzung von Vertragsnaturschutzprogrammen und in vielen Orten bereits heute den regionalen Naturtourismus."
Dr. Eberhard Schneider: "Deutschland muss endlich mit gutem Beispiel vorangehen und sachgerecht handeln". Dem grassierenden Artenschwund könne man aber nicht mit Schusswaffen Einhalt gebieten. Töten sei keine Lösung, hinschauen und zuhören sind angesagt, um Tiere und die Biologische Vielfalt zu erhalten. "Deshalb verbietet sich die Ausweitung der Gänsejagd in Niedersachsen", so Dr. Schneider weiter. Die Freizeitjagd auf Gänse gefährde zudem auch andere seltene Vogelarten durch Fehlabschüsse und vor allem die Beunruhigung. Der Gebrauch von Bleischrot vergifte Gewässer und verletze auch viele Vögel, die dann elend zugrunde gehen.
Der Vorsitzende des Umweltausschusses MdL Stefan Wenzel zeigte sich beeindruckt von der Zahl der Unterschriften. Gerade in diesen Tagen, so führte er aus, wenn sich Experten aus der ganzen Welt in Deutschland treffe, um Wege zu suchen, dem Artenschwund Einhalt zu gebieten, sei es besonders wichtig, den Blick auch auf Deutschland selbst zu richten. Gerade die Nachhaltigkeit im Umgang mit den natürlichen Ressourcen müsse dabei beachtet werden. Dabei stellt das Naturerlebnis vieler begeisterter Menschen eine schonende Form der "Nutzung" von Naturgütern dar.
NABU gegen "Abschussliste" der Jägerschaft
Keine Ausdehnung der Jagd auf Gänse in Niedersachsen!
16. April 2008 Der NABU Niedersachsen hat sich in seiner Stellungnahme entschieden gegen die geplante Erweiterung der "Abschussliste" der Landesjägerschaft sowie die geplante Verlängerung der Jagdzeiten ausgesprochen. Das Landwirtschaftsministerium plant, in enger Zusammenarbeit mit der niedersächsischen Landesjägerschaft, die Liste der Arten, die zukünftig in Niedersachsen geschossen werden dürfen zu erweitern. Zukünftig sollen auch Nil-, Bläss-, Saat-, Grau- und Kanadagänse geschossen und eine Verlängerung der Jagdzeit u.a. auf Höckerschwäne, Dachse sowie Baum- und Steinmarder zugelassen werden.
Der NABU empfindet es als ausgesprochen zynisch, dass diese Änderungen mit der Umsetzung von Naturschutzzielen begründet werden. Angeblich diene die Zulassung bzw. die Erweiterung des Abschusses einer Reduzierung gebietsfremder Tiere und der Schaffung eines ausgewogenen Gleichgewichts zwischen den Arten. Eine fachlich nachvollziehbare Begründung dazu wird nicht vorgelegt.
Niedersachsen hat in Europa eine hervorgehobene Stellung zum Schutz bestimmter Zugvogelarten, insbesondere der Nordischen Gänse und Schwäne. Anstatt stolz darauf zu sein, dass die Anstrengungen der letzten beiden Jahrzehnte nun endlich Früchte tragen und die Populationen sich erholen, wird die höhere Anzahl der Zugvögel zum Anlass genommen, hier eine intensive Bejagung zu ermöglichen. Eine Folge dieser nun geplanten Jagd führt zu einer erheblichen Verschlechterung des Schutzregimes in Niedersachsen, so dass dies eine umfassende Kohärenzprüfung, d.h. eine Überprüfung der Vollständigkeit der Gebietskulisse der gemeldeten Vogelschutzgebiete nach sich ziehen muss. Schließlich hat das Land Niedersachsen für verschiedene Zugvögel keine Schutzgebiete gemeldet, und dies mit der Begründung, dass diese Vögel aufgrund der bestehenden Vollschonung (also keine Jagderlaubnis) auf der gesamten Landesfläche sicher wären.
Darüber hinaus sieht der NABU Niedersachsen eine erhebliche Gefährdung besonders geschützter Arten durch die Gefahr der Verwechslung beim Abschuss sowie durch die Störung durch die Jagdausübung. Bereits heute kommt es immer wieder zu Verwechslungen, denen gefährdete Arten wie z.B. Sing- und Zwergschwäne zum Opfer fallen, weil Zugvögel meist in gemischten Trupps rasten und äsen. Eine Jagd unter den in Niedersachsen üblichen Bedingungen stellt nach unserer Einschätzung daher einen Verstoß gegen §1 Abs. 3 JagdzeitV dar, da landesweit überall von der "Gefahr einer Verwechslung" auszugehen ist. Die Missachtung des Tierschutzes, durch aktives in-Kauf-nehmen von einer zukünftigen großen Anzahl von Tieren mit Schroteinschüssen, die trotz ihren Verletzungen versuchen den anderen zu folgen und langsam zugrunde gehen, ist außerdem ein Verstoß gegen das Grundgesetz.
Zugvogeljagd und Gänseabschüsse
NABU Niedersachsen: Diktierte Jägerschaft Regelungen zum Abschuss?
14. März 2008: Angesichts der anhaltenden Proteste gegen eine Zugvogeljagd in Niedersachsen und dem geplanten Abschuss von nordischen und arktischen Gänsen fordert der NABU Niedersachsen das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung (ML) auf, den Verordnungsentwurf sofort zurückzuziehen. Die Verordnung über die Jagdzeiten wurde gemeinsam vom Landwirtschaftsministerium und der Landesjägerschaft, die selbst immer wieder betont anerkannter Naturschutzverband zu sein, erarbeitet. "Zugvogeljagd und Gänseabschüsse dürfen sich die Beteiligten nicht untereinander in die Feder diktieren. Im Jahr der Artenvielfalt kann dieses Vorgehen nur als Skandal bezeichnet werden. Die Landesjägerschaft Niedersachsen stellt sich damit selbst als ein "anerkannter Naturschutzverband" in Frage", erklärte Hans-Jörg Helm, NABU-Landesvorsitzender.
Hans-Jörg Helm, NABU-Landesvorsitzender, weiter: "Wer sich als anerkannter Naturschutzverband zur biologischen Vielfalt bekennt, muss auch ja zu deren konsequenten Schutz sagen. Der Gänseabschuss wird mit ökonomischen Problemen bei hoher Dichte begründet. Hätte das Landwirtschaftsministerium behördliche Gänseexperten, das Umweltministerium oder seine eigenen Landwirte gefragt, so hätten sie erfahren können, dass es Ausgleichszahlungen für Fraßschäden gibt. Beide Ministerien liegen nur 50 Meter auseinander. Warum gibt es keine Abstimmung bei gemeinsam zu bearbeitenden Themen? Wer Gänse in Niedersachsen abschießen will, gefährdet den Vertragsnaturschutz zum Gänsemanagement in Niedersachsen. Es scheint nur um die Jagd und das Abschießen schlechthin zu gehen."
Eine besonders groteske Begründung für eine jagdliche Veränderung wird auf Seite vier des Verordnungstextes geliefert: "Die Verlängerung von Jagdzeiten flexibilisiert die jagdlichen Einsätze und kommt damit den Familien entgegen". Hans-Jörg Helm: "Eine Regelung auf einem derartigen Niveau muss das Landwirtschaftsministerium zurückziehen."
NABU kritisiert geplante Jagd auf Zugvögel
Helm: "Ministerpräsident muss der Gänsejagd ein Ende bereiten!"
6. März 2008: Der NABU Niedersachsen kritisiert scharf die vom Landwirtschaftsministerium geplante Jagd auf Zugvögel. Die Unterlagen zur Gänsejagd mit der Änderung der Jagdzeitenverordnung liegen seit heute vor und werden vom NABU aus fachlichen und wissenschaftlichen Gründen abgelehnt.
Hans-Jörg Helm, NABU-Landesvorsitzender, erklärte: "Wir fordern Ministerpräsident Christian Wulff auf, dem Tun ein Ende zu bereiten. Zugvögel dürfen in Niedersachsen nicht abgeschossen werden. Ehlens geplante Abschüsse auf geschützte und gefährdete Gänse gefährden Sanders Vertragsnaturschutz. Beide Ministerien müssen hier an einem Strang zu ziehen und die Änderung der Jagdzeitenverordnung zurückziehen. In vielen Regionen Niedersachsens sind die Scharen der Gänse und Schwäne im Herbst, im Winter und im Frühjahr heute so landschaftsprägend, dass sie die Entwicklung eines naturerlebnisorientierten Tourismus und die Stärkung der regionalen Wirtschaftskraft ermöglichten. "
Helm weiter: "Wer Gänse in Niedersachsen abschießen will, gefährdet den Vertragsnaturschutz zum Gänsemanagement in Niedersachsen. Es ist zudem fraglich, ob der derzeit in Niedersachsen sehr erfolgreich praktizierte Vertragsnaturschutz mit Landwirten, der in den Schwerpunktrastgebieten des Landes ja gerade zum Schutz der Gänse angeboten wird, bei einer Bejagung noch eine EU-Kofinanzierung erfahren würde."
NABU Niedersachsen gegen Jagd auf Zugvögel
Helm: "Vogelfreunde sagen Nein zur Gänsejagd in Niedersachsen"
6. März 2008 Der NABU Niedersachsen befürchtet eine Einführung der Jagd auf Zugvögel, insbesondere auf geschützte und gefährdete Gänsearten, in Niedersachsen. Dieses Vorhaben hat bereits in der Öffentlichkeit für eine breite Empörung gesorgt. Der NABU Niedersachsen und weitere Organisationen rufen alle Naturfreunde dazu auf, gegen die Jagd auf Zugvögel wie Bless-, Saat- und Nonnengänse zu protestieren.
Hans-Jörg Helm, NABU-Landesvorsitzender, erklärte: "Wir rufen alle Vogelfreunde dazu auf, Nein zur Gänsejagd in Niedersachsen zu sagen. Bitte unterstützen Sie die Protestaktion. Es ist selbstverständlich, dass wir uns über einen Vogelfang und -jagd in Südeuropa aufregen. Nun sollen in Niedersachsen geschützte, gefährdete Gänse aus arktischen und nordischen Brutgebieten abgeschossen werden. Eine Jagd auf arktische und nordische Wildgänse darf es in Niedersachsen nicht geben. Es gibt nicht einen Gänseexperten, der eine fachliche oder wissenschaftliche Begründung für das Vorhaben sieht."
Helm fordert, die Aussage aus der Koalitionsvereinbarung vom Februar 2008 - 'Die biologische Vielfalt in Niedersachsen ist zu erhalten und weiterzuentwickeln' - ernst zu nehmen. Hans-Jörg Helm, weiter: "Niedersachsen trägt eine hohe Verantwortung zum Schutz ziehender und rastender Gänse-Populationen, die aus Brutgebieten zu uns kommen, die Tausende von Kilometern entfernt sind. Die Vögel sind von intakten und störungsarmen, ausreichend großen Rast- und Nahrungsgebieten abhängig. Sie stellen in Niedersachsen in vielen Rastgebieten wertbestimmende Vogelarten dar und sind nach den Vorgaben internationaler Richtlinien (EU-Vogelschutzrichtlinie) und Konventionen (Ramsar-Konvention, Bonner Konvention, Konvention zur Erhaltung der biologischen Vielfalt) zu schützen. Eine Gänsejagd führt zu massiven Störungen. Wir fordern die Niedersächsische Landesregierung auf, dass Niedersachsen weiterhin im internationalen Gänseschutz als 'Gastgeberland für Zugvögel' seine vorbildliche Rolle behauptet und entsprechende Ausgleichszahlungen zur Verfügung stellt."
Bejagte Gänse werden scheu, flüchten bereits auf große Distanzen und benötigen durch häufiges Herumfliegen mehr Energie, was durch erhöhte Nahrungsaufnahme kompensiert werden muss. Sie konzentrieren sich dann auf ungestörte Nutzflächen und fressen dort länger und häufiger, so dass dann im Endeffekt höhere Schäden auftreten, die ohne Beschuss hätten vermieden werden können.
NABU Niedersachsen gegen neues Jagdgesetz
Helm: "Zurück ins tiefste Mittelalter"
12. Dezember 2007: Im Niedersächsischen Landtag wurde heute die Änderung des Niedersächsischen Jagdgesetzes beschlossen. Dazu erklärte Hans-Jörg Helm, NABU-Landesvorsitzender:
"Das neue Jagdgesetz wirft uns in das tiefste Mittelalter zurück. Das Fangen mit Rabenmassenfallen und auch die Gänsejagd sind jetzt in Niedersachsen möglich. Einen zweiten Rabenfallenfang darf es in Niedersachsen nicht geben. Ebenso auch keine Jagd auf arktische und nordische Wildgänse. Daher rufen wir alle Naturfreunde auf, sich gegen eine Gänsejagd auszusprechen."
Der NABU Niedersachsen zeigte sich erfreut über die große Resonanz: Aktuell haben knapp 4.500 Gänsefreunde ein klares "Nein zur Gänsejagd" ausgesprochen.
Informationen: Änderung Niedersächsisches Jagdgesetz in LT-Drs. 15/4137 und Beschlussempfehlung in LT-Drs. 15/4276.
Keine Gänsejagd in Niedersachsen
NABU Niedersachsen lehnt geplante Änderung der Jagdzeiten-Verordnung ab
25. Oktober 2007: Der NABU Niedersachsen spricht sich gegen eine Gänsejagd in Niedersachsen aus und lehnt aus fachlichen und wissenschaftlichen Gründen die geplante Änderung der Jagdzeiten-Verordnung ab. Eine Jagd auf arktische und nordische Wildgänse darf es in Niedersachsen nicht geben. Die Niedersächsische Landesregierung wurde aufgefordert, dass Niedersachsen weiterhin im internationalen Gänseschutz als "Gastgeberland für Zugvögel" seine vorbildliche Rolle behauptet.
Die Änderung der Niedersächsischen Jagdzeitenverordnung mit einer starken Zunahme der Gänsezahlen und damit verbundenen Schäden in der Landwirtschaft begründen zu wollen, kann fachlich nur als unhaltbar zurückgewiesen werden und ist zudem auch wissenschaftlich nicht belastbar.
Als Zugvögel, die zwischen den Brutgebieten Nordeuropas und Sibiriens und den Überwinterungsgebieten in Mittel- und Westeuropa jährliche Wanderungen unternehmen, stellen einen Teil des internationalen Naturerbes und auch des Niedersächsischen dar.
Niedersachsen trägt eine hohe Verantwortung zum Schutz ziehender und rastender Gänse-Populationen, die aus Brutgebieten zu uns kommen, die Tausende von Kilometern entfernt sind. Die Vögel sind von intakten und störungsarmen, ausreichend großen Rast- und Nahrungsgebieten abhängig. Eine Bejagung führt zu massiven Störungen.
Bejagte Gänse werden scheu, flüchten bereits auf große Distanzen und benötigen durch häufiges Herumfliegen mehr Energie, was durch erhöhte Nahrungsaufnahme kompensiert werden muss. Sie konzentrieren sich dann auf ungestörte Nutzflächen und fressen dort länger und häufiger, so dass dann im Endeffekt höhere Schäden auftreten, die ohne Beschuss hätten vermieden werden können.
So weist der aktuelle Bericht der international reputierten Organisation "Wetlands International" für die Ringelgans einen deutlichen Bestandsrückgang von 30 Prozent aus. Die Bestände von Saat- und Blessgans werden seit 15 Jahren als stabil eingeschätzt, ein Bestandswachstum ist mithin nicht nachweisbar. Gleichzeitig gilt die Waldsaatgans als bedroht, und die mit der Blessgans leicht zu verwechselnde Zwerggans, die auch in gemischten Trupps mit anderen Gänsearten wandert und rastet, ist sogar unter den weltweit bedrohten Vogelarten gelistet.
Es ist zudem fraglich, ob der derzeit in Niedersachsen sehr erfolgreich praktizierte Vertragsnaturschutz mit Landwirten, der in den Schwerpunktrastgebieten des Landes ja gerade zum Schutz der Gänse angeboten wird, bei einer Umsetzung der Bejagung noch eine EU-Kofinanzierung erfahren würde.
Wildgänse aus arktischen Brutgebieten überwintern in großer Zahl in Westeuropa. Sie stellen in Niedersachsen in vielen Rastgebieten wertbestimmende Vogelarten dar und sind nach den Vorgaben internationaler Richtlinien (EU-Vogelschutzrichtlinie) und Konventionen (Ramsar-Konvention, Bonner Konvention, Konvention zur Erhaltung der biologischen Vielfalt) zu schützen.
In vielen Regionen Niedersachsens sind die Scharen der Gänse und Schwäne im Herbst, im Winter und im Frühjahr heute so landschaftsprägend, dass sie die Entwicklung eines naturerlebnisorientierten Tourismus und die Stärkung der regionalen Wirtschaftskraft ermöglichten.