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Neue Verordnung weitet Jagdzeiten aus

Jagd auf Gänse kann Gänseschäden nicht verringern

Am 23. Januar 2021 wurde die neue Verordnung zur Durchführung des Niedersächsischen Jagdgesetzes veröffentlicht.

Zwerggänse sind vom Aussterben bedroht. - Foto: Karin Heilig/www.naturgucker.de

Zwerggänse sind vom Aussterben bedroht. - Foto: Karin Heilig/www.naturgucker.de

28. Januar 2021- Der NABU Niedersachsen begrüßt, dass Blässgänse entgegen dem Verordnungsentwurf keine neuen Jagdzeiten bekommen. Kritik übt der Verband dahingehend, dass gefährdete und zurückgehende Arten wie die Krickente weiterhin bejagt werden dürfen und andere wie die Nonnengans eine neue Jagdzeit bekommen haben. Die Chance einer Ökologisierung der Jagd, wie die Bevölkerung dies wünscht, wurde damit leider verpasst.

Wildgänse prägen heute im Winter wieder die Flussniederungen und Küstenregionen Niedersachsens. Nach dem Krieg waren ihre Bestände hochgradig bedroht und es wurden international weitreichende Schutzmaßnahmen ergriffen. Viele Gänsearten haben sich seitdem im Bestand erfreulich erholen können, andere sind aber nach wie vor im Rückgang begriffen. „Wir begrüßen es, dass die Blässgans, dessen Bestand sich durch strengen Schutz erholt hat, keine neue Jagdzeit bekommt, sondern weiterhin geschützt bleibt. Denn durch ihren Schutz kann auch die vom Aussterben bedrohte Zwerggans geschützt werden“, erklärt Dr. Holger Buschmann, Landesvorsitzender des NABU Niedersachsen.

Bläss- und Zwerggans sehen sich zum Verwechseln ähnlich. Daher kommt es immer wieder zu Verwechslungen bei der Jagd. „Es gibt EU-weit nur noch rund hundert Zwerggänse, die ihre Winterquartiere in den Niederlanden und Nordrhein-Westfalen haben und somit beim Zug Niedersachsen queren und dort gemeinsam mit den Blässgänsen rasten. In Dänemark sind gerade erst versehentlich Zwerggänse abgeschossen worden. Jeder Eingriff in diese in Schweden brütende Population kann dazu führen, dass sie unwiederbringlich verschwindet. Die schwedischen Naturschutz- und Jagdverbände kümmern sich intensiv um die letzten Brutgebiete, so dass es gut ist, wenn wir hier diese Bemühungen nicht zunichte machen“, mahnt Dr. Buschmann. Gerade Niedersachsen als Drehscheibe des internationalen Gänsezugs müsse seiner Verantwortung nachkommen.

Kritik an der Jagdzeitenverordnung

Kritik übt der NABU an der neuen Jagdzeitenverordnung dahingehend, dass Jagdzeiten ausgeweitet, weiterhin gefährdete Arten jagdbar sind und weitere Arten eine Jagdzeit bekommen haben. „Damit entfernt sich die Jagdzeitenverordnung von einer von der Bevölkerung geforderten Ökologisierung des Jagdgesetzes“, erklärt Dr. Buschmann. Der NABU führte bereits in 2015 eine repräsentative forsa-Umfrage zur Jagd durch. Darin kam deutlich zum Ausdruck, dass eine klare Mehrheit (84 Prozent) der 1.000 Befragten es für sehr wichtig oder wichtig hielt, dass die Aspekte des Natur- und Tierschutzes durch die Jagdgesetze gestärkt werden.

Vor allem die Jagdzeiten auf Gänse wurden in der neuen Jagdzeitenverordnung zum Nachteil der Gänse angepasst. Dabei zeigen aktuelle wissenschaftliche Untersuchungen des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz, die im Rahmen des Arbeitskreises Gänsemanagement vorgenommen wurden, dass die Jagd auf Gänse Gänseschäden nicht verringern kann. Die Untersuchungsergebnisse bestätigen die Ergebnisse vorangegangener Untersuchungen und sollten nach Ansicht des NABU eigentlich die Grundlage für politische Entscheidungen sein.


Blessgänse - Foto: Frank Derer

Blessgänse - Foto: Frank Derer

Die Folgen der jagdlichen Beunruhigung stellen sich folgendermaßen dar:

Wenn Gänse beschossen werden

- fliegen sie mehr, verbrauchen dadurch mehr Energie und müssen diesen Verlust kompensieren. Sie fressen also mehr.
- werden belebte Bereiche gemieden und sie konzentrieren sich auf beruhigte, abgelegene Bereiche.
- sind sie scheuer, halten also mehr Abstand zu menschlichem Einwirken, baulichen und natürlichen Strukturen wie Hecken, Straßen, Windanlagen, Siedlungen ein. Ihr Lebensraum wird dadurch auch unabhängig vom Jagddruck am konkreten Ort kleiner und sie konzentrieren sich weiter auf kleinerer Fläche, was dort Schäden verursacht, da die Dichte über den „physiologischen Schwellenwert“ gehoben wird.


Minderertrag durch Gänse in Getreidesaat und auf Grünland?

Problematisch ist Gänsefraß für gerade aufgelaufene Getreidesaat. Aber auch dabei sind gefressene Sämlinge nicht gleich zu Ernteverlusten hochzurechnen, da bis zu einem gewissen Grad die benachbart stehenden jungen Getreidepflanzen den frei gewordenen Raum nutzen können. Wenn im Spätsommer und Frühherbst die Getreidesaat aufgeht, sind nur Graugänse anwesend, die dann mit regulärer Jagdzeit auf den Äckern geschossen werden dürfen. Der Schutz der jungen Weizen- oder Gerstensaat kann folglich nicht als Begründung für Schonzeitabschüsse herangezogen werden. Wenn sich die Saat in den Herbstmonaten bereits zu mehrblättrigen, rosettenartig gewachsenen Pflanzen entwickelt hat, kann sie durchaus stark befressen werden. Die Blattverluste werden im Frühjahr ersetzt. Auch bei anhaltendem Kahlfrost oder unter längere Zeit matschiger Schneedecke stirbt die Blattmasse ab, um im Frühjahr wieder ersetzt zu werden.

Das trifft im Prinzip gleichermaßen auf Grünland zu. Relevante Verluste entstehen nur bei sehr konzentriertem Gänsefraß im Frühjahr. Zu beachten ist aber, dass der vermehrte Einsatz eiweißreicher Hochleistungsgräser die Attraktivität von Intensivgrünland für Gänse erhöht.

Artenschutzrechtlich bedenklich

Unter Gesichtspunkten des Artenschutzes sind gerade Schonzeitabschüsse kritisch zu sehen, weil diese in die Rast- und Brutzeit fallen. Die jagdlichen Störungen der bei uns rastenden bzw. überwinternden Gänse beeinträchtigen den vor dem Heimflug notwendigen Aufbau von Energiedepots und damit die Kondition der Vögel, die sie nicht nur für den Flug in ihre nordischen Brutgebiete, sondern auch für Brutgeschäft und Mauser in Breitengraden mit nur kurzer Vegetationsperiode benötigen.


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