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Neue Verordnung weitet Jagdzeiten aus

Jagd auf Gänse kann Gänseschäden nicht verringern

Am 23. Januar 2021 wurde die neue Verordnung zur Durchführung des Niedersächsischen Jagdgesetzes veröffentlicht.

Zwerggänse sind vom Aussterben bedroht. - Foto: Karin Heilig/www.naturgucker.de

Zwerggänse sind vom Aussterben bedroht. - Foto: Karin Heilig/www.naturgucker.de

28. Januar 2021- Der NABU Niedersachsen begrüßt, dass Blässgänse entgegen dem Verordnungsentwurf keine neuen Jagdzeiten bekommen. Kritik übt der Verband dahingehend, dass gefährdete und zurückgehende Arten wie die Krickente weiterhin bejagt werden dürfen und andere wie die Nonnengans eine neue Jagdzeit bekommen haben. Die Chance einer Ökologisierung der Jagd, wie die Bevölkerung dies wünscht, wurde damit leider verpasst.

Wildgänse prägen heute im Winter wieder die Flussniederungen und Küstenregionen Niedersachsens. Nach dem Krieg waren ihre Bestände hochgradig bedroht und es wurden international weitreichende Schutzmaßnahmen ergriffen. Viele Gänsearten haben sich seitdem im Bestand erfreulich erholen können, andere sind aber nach wie vor im Rückgang begriffen. „Wir begrüßen es, dass die Blässgans, dessen Bestand sich durch strengen Schutz erholt hat, keine neue Jagdzeit bekommt, sondern weiterhin geschützt bleibt. Denn durch ihren Schutz kann auch die vom Aussterben bedrohte Zwerggans geschützt werden“, erklärt Dr. Holger Buschmann, Landesvorsitzender des NABU Niedersachsen.

Bläss- und Zwerggans sehen sich zum Verwechseln ähnlich. Daher kommt es immer wieder zu Verwechslungen bei der Jagd. „Es gibt EU-weit nur noch rund hundert Zwerggänse, die ihre Winterquartiere in den Niederlanden und Nordrhein-Westfalen haben und somit beim Zug Niedersachsen queren und dort gemeinsam mit den Blässgänsen rasten. In Dänemark sind gerade erst versehentlich Zwerggänse abgeschossen worden. Jeder Eingriff in diese in Schweden brütende Population kann dazu führen, dass sie unwiederbringlich verschwindet. Die schwedischen Naturschutz- und Jagdverbände kümmern sich intensiv um die letzten Brutgebiete, so dass es gut ist, wenn wir hier diese Bemühungen nicht zunichte machen“, mahnt Dr. Buschmann.

Kritik an der Jagdzeitenverordnung

Kritik übt der NABU an der neuen Jagdzeitenverordnung dahingehend, dass Jagdzeiten ausgeweitet, weiterhin gefährdete Arten jagdbar sind und weitere Arten eine Jagdzeit bekommen haben. „Damit entfernt sich die Jagdzeitenverordnung von einer von der Bevölkerung geforderten Ökologisierung des Jagdgesetzes“, erklärt Dr. Buschmann. Der NABU führte bereits in 2015 eine repräsentative forsa-Umfrage zur Jagd durch. Darin kam deutlich zum Ausdruck, dass eine klare Mehrheit (84 Prozent) der 1.000 Befragten es für sehr wichtig oder wichtig hielt, dass die Aspekte des Natur- und Tierschutzes durch die Jagdgesetze gestärkt werden.

Vor allem die Jagdzeiten auf Gänse wurden in der neuen Jagdzeitenverordnung zum Nachteil der Gänse angepasst. Dabei zeigen aktuelle wissenschaftliche Untersuchungen des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz, die im Rahmen des Arbeitskreises Gänsemanagement vorgenommen wurden, dass die Jagd auf Gänse Gänseschäden nicht verringern kann. Die Untersuchungsergebnisse bestätigen die Ergebnisse vorangegangener Untersuchungen und sollten nach Ansicht des NABU eigentlich die Grundlage für politische Entscheidungen sein.


Keine Fördergelder für die Gänsejagd

CDU Leer will Schonzeit für Wildgänse-Arten einschränken

Blessgänse - Foto: Frank Derer

Blessgänse - Foto: Frank Derer

20. November 2019 - Die CDU im Kreistag Leer möchte nach Medienberichten die Schonzeit für einige Wildgänse-Arten einschränken. Begründet wird dies unter anderem mit einer „unkontrollierten Vermehrung“ und der Verdrängung anderer Bodenbrüter. Zu Recht wurden im Ausschuss für Kreisentwicklung, Umwelt und Natur am 12. November 2019 Einwände hervorgebracht, die gegen eine Ausweitung von Jagdzeiten sprechen, vor allem der Schutzstatus vieler Rastgebiete. Aus diesem Grund empfahl der Ausschuss dem Landkreis Leer, sich dazu an das Land Niedersachsen zu wenden.

Dr. Holger Buschmann, Landesvorsitzender des NABU Niedersachsen, kritisiert die Überlegungen: „Die bestehenden, sogenannten Gänseschutzverträge beinhalten in der Regel als Leistung der Landwirte, dass die Gänse ungestört auf ihren Flächen rasten dürfen. Für diesen Gänseschutz fließen über die Fördermaßnahmen der Agrarumweltmaßnahmen (AUM) etwa eine Million Euro pro Jahr in den Landkreis Leer, seit Beginn des Vertragsnaturschutzes haben Leeraner Landwirte bereits mehr als 20 Millionen Euro für rastende Gänse bekommen. Eine Ausweitung der Jagd würde das ganze, seit Jahren etablierte und funktionierende Schutzkonzept in Niedersachsen ad absurdum führen.“

Landesweit wurden 2018 knapp 7 Millionen Euro für die Gänseschutzverträge zur Verfügung gestellt, Landwirte in Ostfriesland erhielten 3,5 Millionen Euro, Landwirte aus dem Rheiderland fast eine Million Euro. Seit dem Jahr 2000 flossen so in den vertraglich vereinbarten Gänseschutz mehr als 40 Millionen Euro. Im Übrigen ist es wissenschaftlich nachgewiesen, dass weder rastende noch brütende Gänse einen negativen Einfluss auf Wiesenvögel haben.

Bei einer möglichen Freigabe der Jagd in den Gänsegebieten wird der NABU sich nicht mehr dafür einsetzen, dass die Gänseschutzverträge fortgesetzt werden. Eine ausgeweitete Jagd auf Gänse und die Zahlungen aus Steuergeld an die Landwirte speziell zum Schutz von Wildgänsen lassen sich nach Ansicht des NABU nicht vereinbaren.


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