NABU reicht Beschwerde gegen Deutschland ein
Rebhuhn-Bestand um über 90 Prozent eingebrochen
2. Oktober 2020 - Seit 1980 sind die Rebhuhnbestände um 91 Prozent zurückgegangen. Nach Ansicht des NABU verstoßen Bund und Länder damit gegen die in der EU-Vogelschutzrichtlinie festgeschriebene Anforderung, einen guten Erhaltungszustand aller wildlebenden Vogelarten zu erreichen und dafür angemessene Maßnahmen zu treffen.
„Das Schicksal des Rebhuhns ist ein besonders eindrückliches Beispiel für die miserable Umsetzung dieser EU-Verpflichtungen in Deutschland. Wie bei vielen anderen Feldvogelarten und bei den Insekten raubt die durch Subventionen fehlgesteuerte Landwirtschaft der Art Lebensraum und Nahrung", erklärt NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger. „Unzählige wissenschaftliche Studien, Pilotprojekte und Vorschläge der letzten Jahre und Jahrzehnte haben hier keine Veränderung der Agrarpolitik bewirkt. Wir verlangen jetzt rechtliche Schritte der Europäischen Kommission, damit die Regierungen von Bund und Ländern nicht mehr einfach wegsehen können."
Es sei bekannt und erprobt, wie man das Rebhuhn retten könnte, betont der NABU-Präsident mit Verweis auf in der EU-Beschwerde ausführlich zitierte Studien. Es fehle allein am Umsetzungswillen.
Das Rebhuhn in Niedersachsen
Die Bestände des Rebhuhns gehen auch in Niedersachsen dramatisch zurück. Das hier laufende Volksbegehren Artenvielfalt.Jetzt! zum Erhalt der Artenvielfalt sieht einige gesetzliche Änderungen zum Schutz des Rebhuhns vor. „Aber allein das Volksbegehren wird nicht reichen, deswegen brauchen wir auch eine Änderung der EU-Agrarpolitik", so Dr. Holger Buschmann, Landesvorsitzender des NABU Niedersachsen.
Als eine wichtige Maßnahme fordert der NABU, mindestens zehn Prozent der Agrarlandschaft als Lebensraum für das Rebhuhn und die ländliche Artenvielfalt zu reservieren. Dies sollte künftig auch zu einer Grundbedingung für die Auszahlung von Flächenprämien an landwirtschaftliche Betriebe werden. Die im Oktober anstehenden Abstimmungen der Agrarminister und des Europaparlaments über die künftige Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) bieten die Chance, dies EU-weit festzulegen. Gelingt dies nicht, muss Deutschland nationale Regelungen erlassen, ansonsten droht ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs.
Der NABU appelliert an Agrarministerin Julia Klöckner und ihre Kolleginnen und Kollegen in den Ländern, die Landwirtschaft nach dem Desaster im Düngerecht nicht sehenden Auges in ein weiteres Problem mit der EU-Justiz zu führen.