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EuGH-Urteil gegen Deutschland

NABU fordert: Artenreiches Grünland vollumfänglich sichern!

Es ist bereits das zweite EuGH-Urteil gegen Deutschland innerhalb kurzer Zeit: Der Zustand des artenreichen Grünlands im Natura-2000-Schutzgebietsnetz verschlechtert sich bundesweit immer weiter – und Niedersachsen trägt erheblich dazu bei.

Grünland - Foto: Volker Gehrmann

Die Landwirtschaft kann und muss ihren Teil zum Schutz von Grünland beitragen. - Foto: Volker Gehrmann

14. November 2024 - Wegen des Zustandsverschlechterung artenreichen Grünlands im Natura-2000-Schutzgebietsnetz wurde Deutschland heute vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verurteilt. Ihr Urteil begründen die Richter*innen damit, dass hierzulande keine effektiven Schutzmaßnahmen getroffen werden, um diese Verschlechterung abzuwenden.

Durch die Umwandlung von Grünland in Acker sowie zu starke Düngung und häufiges Mähen sind seit 2006 etliche Flachland- und Berg-Mähwiesen verloren gegangen. Sollte Deutschland seinen Verpflichtungen jetzt nicht nachkommen, drohen empfindliche Geldstrafen. Bereits im September vergangenen Jahres wurde Deutschland vom EuGH verurteilt, da es in seinen Fauna-Flora-Habitat-Schutzgebieten gegen EU-Naturschutzrecht verstoßen hat. >>Mehr Infos

Niedersachsen in der Pflicht

Dr. Holger Buschmann, Landesvorsitzender NABU Niedersachsen sieht Niedersachsen in der Pflicht: „Als Agrarland Nr. 1 hat Niedersachsen eine besondere Verantwortung für den Schutz und Erhalt des artenreichen Grünlands – nicht nur in Schutzgebieten. Seit Jahren verzeichnen wir nicht nur einen dramatische Artenverlust im Offenland, sondern auch den Verlust wichtiger Biotop- und FFH-Lebensraumtypen.“

Während die wenigen Bergmähwiesen im Harz gut gesichert sind, sieht es bei den Flachlandmähwiesen dramatisch aus. Sie sind überall in Niedersachsen erheblich zurückgegangen und haben sich in ihrem Zustand deutlich verschlechtert. Durch den Niedersächsischen Weg gibt es zwar eine gemeinsame Vereinbarung für mehr Naturschutz auf landwirtschaftlich genutzten Flächen, allerdings reichen die Maßnahmen nicht aus, um das Fortschreiten der Naturkrise aufzuhalten.

„Das Land muss jetzt handeln, um die Mängel in der Umsetzung schnellstmöglich zu beseitigen und weitere Konsequenzen aus dem Urteil zu verhindern. Dazu zählen vor allem, dass die vorhandenen Schutzgebiete vollumfänglich gesichert und das Erreichen der Erhaltungsziele durch effektive Managementpläne sichergestellt werden müssen“, fordert Buschmann.

Das sind die Forderungen des NABU:

Der NABU fordert Bund und Länder auf, dem Artenverlust in Schutzgebieten in Deutschland entschieden entgegenzutreten. Es braucht einen durch den Bund koordinierten 'Aktionsplan Schutzgebiete' mit verbindlichen und spezifischen Zielen und Maßnahmen für alle Natura-2000-Gebiete. Hierfür müssen Bund und Länder die notwendigen Finanzmittel bereitstellen. Für die Agrarlandschaft ist deswegen auch in der EU-Agrarpolitik eine attraktive Förderung von gesellschaftlichen Leistungen wie dem Schutz von artenreichen Wiesen dringend nötig.


Zum Hintergrund

Natura 2000
Natura 2000 ist international das größte Schutzgebietsnetzwerk und ein wichtiges Instrument, um den voranschreitenden Artenschwund zu stoppen. Von der nordischen Tundra bis zu den Stränden des Mittelmeers, von den Alpengipfeln bis ins Wattenmeer umfasst Natura 2000 die wertvollsten noch erhaltenen Naturschätze der EU. Über 27.000 Flächen zählen europaweit zum Schutzgebietsnetzwerk – auch artenreiches Grünland, für das Deutschland auch eine europäische Verantwortung trägt. Es ist mit seiner Vielzahl an Kräutern und blühenden Pflanzen ein wichtiger Lebensraum bedrohter Tierarten, wie zum Beispiel den Schmetterlingen Großer Feuerfalter und Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling. >>Mehr Infos
Natura 2000 bildet außerdem ein wichtiges Gerüst, um die globalen Schutzgebietsverpflichtungen zu erfüllen, wie die kürzlich vom NABU >>veröffentlichte Schutzgebietsstudie zeigt.

Vertragsverletzungsverfahren
Durch die EU-Naturschutzrichtlinien sind die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, die Natura-2000-Schutzgebiete aufzubauen und zu sichern. Diesen Verpflichtungen ist Deutschland bei seinem artenreichen Grünland systematisch nicht nachgekommen, weshalb der NABU 2014 eine Beschwerde bei der Europäischen Kommission eingereicht hat. In Folge hat die Europäische Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet, das nun zu dem EuGH-Urteil führte (>>Rechtssache C-47/23).

Dort wird bemängelt, dass Deutschland trotz kontinuierlicher Verschlechterung seines Zustands und dem Verschwinden von Wiesen nur unzureichende Erhaltungs- und Widerherstellungsmaßnahmen durchführt. Beispielsweise gibt es in vielen Schutzgebieten keine Gebote oder Regelungen zur Mahd oder Düngung, um die Mähwiesen zu schützen. Darüber hinaus werden Landwirtinnen und Landwirte nicht ausreichend für ihre Pflege entlohnt und beratend begleitet.


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NABU zur Klage der EU-Kommission

Deutschland muss Naturschutz endlich ernst nehmen

Obwohl rechtlich ein Verschlechterungsverbot gilt, sind in den deutschen FFH-Gebieten rund 18.000 Hektar Mähwiesen verschwunden. - Foto: Helge May

Obwohl rechtlich ein Verschlechterungsverbot gilt, sind in den deutschen FFH-Gebieten rund 18.000 Hektar Mähwiesen verschwunden. - Foto: Helge May

2. Dezember 2021 -Deutschland wird erneut vor dem Europäischen Gerichtshof angeklagt. Dies hat die EU-Kommission bekanntgegeben. Es geht um den unzureichenden Erhalt von artenreichen Mähwiesen in FFH-Gebieten. Fauna-Flora-Habitat-Gebiete sind Teil des EU-Schutzgebietsnetzes Natura 2000. Nach EU-Recht darf sich der Zustand der geschützten Arten und Lebensräume, wie z.B. artenreiche Mähwiesen, in diesen Gebieten nicht verschlechtern. In den deutschen FFH-Gebieten sind jedoch rund 18.000 Hektar Mähwiese verschwunden. Schuld daran sind die intensive Nutzung, die Umwandlung von Grünland in Acker, Überdüngung und Pestizideinsatz.

Bereits im Februar hatte die EU-Kommission Deutschland wegen unzureichendem Schutz der Natura-2000-Gebiete verklagt. Die heute angekündigte Klage geht auf eine NABU-Beschwerde aus dem Jahr 2014 zurück.

„Bund und Länder haben dem Verschwinden von artenreichen Wiesen in den vergangenen Jahren tatenlos zugesehen, obwohl diese mit ihrer Artenvielfalt besonders von der EU geschützt sind", sagt NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger. Die heutige Ankündigung der EU-Kommission ist ein klarer Appell an die künftige Regierung und an die Länder, das Thema Naturschutz ernst zu nehmen. Deutschland ist nun in der Pflicht, endlich ausreichend Mittel zur Naturschutzfinanzierung zur Verfügung zu stellen und Landwirtinnen und Landwirte bei der angepassten Bewirtschaftung und Pflege der Schutzgebiete zu unterstützen. „Die neue Bundesregierung muss endlich einen Aktionsplan Schutzgebiete aufsetzen, damit der Bund zusammen mit den Ländern das Management der Schutzgebiete verbessern und EU-Recht konsequent umsetzen kann”, so Krüger.

Es muss auch ein Umdenken in der Landwirtschaft geben

Für den NABU liegt ein wichtiger Hebel zur Verbesserung in einer neuen Agrarpolitik. „Bund und Länder müssen Landwirtinnen und Landwirte, die Mähwiesen und andere geschützte Lebensräume bewirtschaften und pflegen, ausreichend honorieren", fordert NABU-Agrar-Expertin Christine Tölle-Nolting. „Dafür braucht es eine am gesellschaftlichen Nutzen orientierte EU-Agrarförderung und speziell angepasste Agrarumweltmaßnahmen in allen Bundesländern. Die Ankündigung der Ampel-Koalition, den nationalen GAP-Strategieplan zu überarbeiten, begrüßen wir deswegen. Die Anpassung der „Grünen Architektur“ der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) erst zur Mitte der nächsten Legislatur kommt jedoch zu spät, denn der Verlust an biologischer Vielfalt geht ungebremst weiter. Bund und Länder müssen sofort mehr Naturschutzleistungen fördern, auch um den Landwirtinnen und Landwirten Planungssicherheit zu geben.“

Raphael Weyland, EU-Umweltrechtsexperte des NABU, ergänzt: „Auch wir hätten uns gewünscht, dass es gar nicht erst so weit kommt. Aber offenbar haben die Koalition von Union und SPD und die Landesregierungen zu wenig unternommen, um den Schutz der Mähwiesen in FFH-Gebieten sicherzustellen. Neben Flächenverlust und der fehlenden Überwachung der Gebiete kritisiert die EU-Kommission vor allem, dass keine verbindlichen Schutzmaßnahmen wie Mahd- oder Düngebeschränkungen festlegt worden sind.“


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