NABU zur Klage der EU-Kommission
Deutschland muss Naturschutz endlich ernst nehmen



Obwohl rechtlich ein Verschlechterungsverbot gilt, sind in den deutschen FFH-Gebieten rund 18.000 ha Mähwiese verschwunden. - Foto: Helge May
2. Dezember 2021 - Fauna-Flora-Habitat-Gebiete sind Teil des EU-Schutzgebietsnetzes Natura 2000. Nach EU-Recht darf sich der Zustand der geschützten Arten und Lebensräume, wie z.B. artenreiche Mähwiesen, in diesen Gebieten nicht verschlechtern. In den deutschen FFH-Gebieten sind jedoch rund 18.000 ha Mähwiese verschwunden. Schuld daran sind die intensive Nutzung, die Umwandlung von Grünland in Acker, Überdüngung und Pestizideinsatz.
Bereits im Februar hatte die EU-Kommission Deutschland wegen unzureichendem Schutz der Natura 2000-Gebiete verklagt. Die heute angekündigte Klage geht auf eine NABU-Beschwerde aus dem Jahr 2014 zurück.
„Bund und Länder haben dem Verschwinden von artenreichen Wiesen in den vergangenen Jahren tatenlos zugesehen, obwohl diese mit ihrer Artenvielfalt besonders von der EU geschützt sind", sagt NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger. Die heutige Ankündigung der EU-Kommission ist ein klarer Appell an die künftige Regierung und an die Länder, das Thema Naturschutz ernst zu nehmen. Deutschland ist nun in der Pflicht, endlich ausreichend Mittel zur Naturschutzfinanzierung zur Verfügung zu stellen und Landwirtinnen und Landwirte bei der angepassten Bewirtschaftung und Pflege der Schutzgebiete zu unterstützen. „Die neue Bundesregierung muss endlich einen Aktionsplan Schutzgebiete aufsetzen, damit der Bund zusammen mit den Ländern das Management der Schutzgebiete verbessern und EU-Recht konsequent umsetzen kann”, so Krüger.
Es muss auch ein Umdenken in der Landwirtschaft geben
Für den NABU liegt ein wichtiger Hebel zur Verbesserung in einer neuen Agrarpolitik. „Bund und Länder müssen Landwirtinnen und Landwirte, die Mähwiesen und andere geschützte Lebensräume bewirtschaften und pflegen, ausreichend honorieren", fordert NABU-Agrar-Expertin Christine Tölle-Nolting. „Dafür braucht es eine am gesellschaftlichen Nutzen orientierte EU-Agrarförderung und speziell angepasste Agrarumweltmaßnahmen in allen Bundesländern. Die Ankündigung der Ampel-Koalition, den nationalen GAP-Strategieplan zu überarbeiten, begrüßen wir deswegen. Die Anpassung der „Grünen Architektur“ der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) erst zur Mitte der nächsten Legislatur kommt jedoch zu spät, denn der Verlust an biologischer Vielfalt geht ungebremst weiter. Bund und Länder müssen sofort mehr Naturschutzleistungen fördern, auch um den Landwirtinnen und Landwirten Planungssicherheit zu geben.“
Raphael Weyland, EU-Umweltrechtsexperte des NABU, ergänzt: „Auch wir hätten uns gewünscht, dass es gar nicht erst so weit kommt. Aber offenbar haben die Koalition von Union und SPD und die Landesregierungen zu wenig unternommen, um den Schutz der Mähwiesen in FFH-Gebieten sicherzustellen. Neben Flächenverlust und der fehlenden Überwachung der Gebiete kritisiert die EU-Kommission vor allem, dass keine verbindlichen Schutzmaßnahmen wie Mahd- oder Düngebeschränkungen festlegt worden sind.“
Hintergrund
Mähwiesen sind mit ihrer Vielzahl an Kräutern und blühenden Pflanzen ein wichtiger Lebensraum bedrohter Tierarten, z. B. Großer Feuerfalter und Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling. Der NABU drängt seit Jahren darauf, artenreiches Grünland besser zu schützen und dafür eine ausreichende Honorierung für Landwirtinnen und Landwirte bereitzustellen. In den letzten Jahrzehnten sind viele wertvolle Mähwiesen jedoch komplett verloren gegangen oder ihr Zustand hat sich so stark verschlechtert, dass die typischen Pflanzenarten nicht mehr zu finden sind. >>Mehr Infos
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