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Infoveranstaltung zur EU-Vogelschutzrichtlinie

Experten informierten über naturschutzrechtliche Grundlagen und aktuelle Entwicklungen

Das Thema „faktische EU-Vogelschutzgebiete“ wird seit Jahren in der Region Ostfriesland diskutiert. Dazu veranstaltete der NABU Niedersachsen am Freitag, den 14. Februar 2025, eine Informationsveranstaltung in Leer.

Sumpfohreule - Foto: Frank Derer

Sumpfohreule - Foto: Frank Derer

14. Februar 2025- Zahlreiche Vertreter*innen aus Politik, Verwaltung, Landwirtschaft und Naturschutz verfolgten die Fachvorträge von Alexander Just von der EU-Kommission, Prof. Dr. Martin Gellermann, Fachanwalt für Umwelt- und Europarecht und Dr. Helmut Kruckenberg, freiberuflicher Vogelexperte und -forscher.

„Wir freuen uns, dass diese ausgewiesenen Experten den Weg nach Leer gefunden haben, um über die rechtlichen Grundlagen von faktischen Vogelschutzgebieten zu informieren“, erklärt Dr. Holger Buschmann, Vorsitzender des NABU Niedersachsen. Das Umweltministerium ist der Einladung, die Sicht der Landesregierung und die dortigen fachlichen Erkenntnisse zu präsentieren, leider nicht gefolgt.

Die Veranstaltung begann mit einem Vortrag von Alexander Just, in dem er die Sicht der EU-Kommission auf das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen des Verstoßes gegen die Vogelschutzrichtlinie darstellte. Prof. Gellermann beleuchtete anschließend die rechtlichen Hintergründe zu faktischen EU-Vogelschutzgebieten. Dr. Kruckenberg rundete die Vortragsreihe mit Vogelbeobachtungsdaten und seinen wissenschaftlichen Auswertungen zur Leda-Jümme-Niederung ab. Der Status der Leda-Jümme-Niederung als faktisches EU-Vogelschutzgebiet und vor allem die Abgrenzung war dann auch ein wichtiger Bestandteil in der abschließenden Podiumsdiskussion.

Hintergrund

Die EU-Vogelschutzrichtlinie trat 1979 in Kraft und dient dem Schutz der in Europa heimischen Vogelarten. Ein wichtiger Bestandteil der Richtlinie sind Vogelschutzgebiete, in denen seltene oder bedrohte europäische Vogelarten geschützt und gefördert werden. Die EU-Vogelschutzrichtlinie ist ein erfolgreiches Instrument für den Naturschutz. So wurden im Rahmen der Richtlinie zum Beispiel Schutzgebiete ausgewiesen und die Jagd auf viele Vogelarten eingeschränkt. Davon profitieren zahlreiche Vögel wie Störche, Kraniche und Rotmilane. Immer wieder gibt es jedoch Versuche – auf nationaler wie internationaler Ebene – die Regelungen zu umgehen, Ausnahmen zu erwirken oder die Richtlinien aufzuweichen.


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