EU verklagt Deutschland
NABU fordert verbesserten Vogelschutz in Ostfriesland
Als Reaktion auf das von der EU-Kommission eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren „Vogelschutz“ fordert der Naturschutzbund NABU sofortige Verbesserungen. Mehr →
Sumpfohreule - Foto: Frank Derer
14. Februar 2025- Zahlreiche Vertreter*innen aus Politik, Verwaltung, Landwirtschaft und Naturschutz verfolgten die Fachvorträge von Alexander Just von der EU-Kommission, Prof. Dr. Martin Gellermann, Fachanwalt für Umwelt- und Europarecht und Dr. Helmut Kruckenberg, freiberuflicher Vogelexperte und -forscher.
„Wir freuen uns, dass diese ausgewiesenen Experten den Weg nach Leer gefunden haben, um über die rechtlichen Grundlagen von faktischen Vogelschutzgebieten zu informieren“, erklärt Dr. Holger Buschmann, Vorsitzender des NABU Niedersachsen. Das Umweltministerium ist der Einladung, die Sicht der Landesregierung und die dortigen fachlichen Erkenntnisse zu präsentieren, leider nicht gefolgt.
Die Veranstaltung begann mit einem Vortrag von Alexander Just, in dem er die Sicht der EU-Kommission auf das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen des Verstoßes gegen die Vogelschutzrichtlinie darstellte. Prof. Gellermann beleuchtete anschließend die rechtlichen Hintergründe zu faktischen EU-Vogelschutzgebieten. Dr. Kruckenberg rundete die Vortragsreihe mit Vogelbeobachtungsdaten und seinen wissenschaftlichen Auswertungen zur Leda-Jümme-Niederung ab. Der Status der Leda-Jümme-Niederung als faktisches EU-Vogelschutzgebiet und vor allem die Abgrenzung war dann auch ein wichtiger Bestandteil in der abschließenden Podiumsdiskussion.
Hintergrund
Die EU-Vogelschutzrichtlinie trat 1979 in Kraft und dient dem Schutz der in Europa heimischen Vogelarten. Ein wichtiger Bestandteil der Richtlinie sind Vogelschutzgebiete, in denen seltene oder bedrohte europäische Vogelarten geschützt und gefördert werden. Die EU-Vogelschutzrichtlinie ist ein erfolgreiches Instrument für den Naturschutz. So wurden im Rahmen der Richtlinie zum Beispiel Schutzgebiete ausgewiesen und die Jagd auf viele Vogelarten eingeschränkt. Davon profitieren zahlreiche Vögel wie Störche, Kraniche und Rotmilane. Immer wieder gibt es jedoch Versuche – auf nationaler wie internationaler Ebene – die Regelungen zu umgehen, Ausnahmen zu erwirken oder die Richtlinien aufzuweichen.
Als Reaktion auf das von der EU-Kommission eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren „Vogelschutz“ fordert der Naturschutzbund NABU sofortige Verbesserungen. Mehr →