Wiesenvögel in Niedersachsen
Der NABU Niedersachsen sieht die regionale Schutzstrategie nordischer Gast- und Wiesenvögeln in Ostfriesland sehr skeptisch. Mehr →
9. April 2024- Im Mahnschreiben bemängelt die EU insbesondere den ungenügenden Schutz der Wiesenvögel und eine unzureichende Ausweisung von Schutzgebieten. Aus diesem Grund fordert der NABU neben einem effektiven Schutz der Wiesenvögel in den Vogelschutzgebieten „Rheiderland“, „Emsmarsch“ und „Raddetäler“ auch die Nachmeldung der international bedeutsamen Emsmarsch zwischen Papenburg und Leer in Westoverledingen sowie des Leda-Jümme-Gebietes.
Bereits im Jahr 1979 einigten sich die europäischen Staaten auf die Vogelschutzrichtlinie, doch mehr als 40 Jahre später haben die deutschen Bundesländer diese noch immer nicht vollständig umgesetzt. Aus diesem Grund hat die EU-Kommission nun ein Vertragsverletzungsverfahren gestartet. Die Gründe legt die EU in einem 33-seitigen Schreiben dar. Die wichtigsten Punkte sind dabei, dass die Bundesländer nicht ausreichend Gebiete zum Erhalt der einheimischen Vogelwelt ausgewiesen und in den Schutzgebieten selbst keinen ausreichenden Schutz hergestellt haben.
Bestand der Uferschnepfe geht um bis zu 80 Prozent zurück
Insgesamt sind fast 470.000 ha in 98 Schutzgebieten nicht ausreichend von den Ländern geschützt worden. In ihrem Schreiben belegt die Kommission dies anhand einiger besonders eindrücklichen Beispiele: so ist der Bestand der Uferschnepfe in den niedersächsischen Schutzgebieten um 50-80% zurückgegangen, u.a. weil in den Gebieten keine ausreichenden Schutzmaßnahmen umgesetzt wurden. Namentlich benennt die EU-Kommission das „Rheiderland“ sowie die „Emsmarsch zwischen Leer und Emden“, die entweder bis heute keinen gesetzlichen Schutzstatus besitzen oder aber nicht ausreichend gesichert sind. Insgesamt ist der Uferschnepfenbestand seit 2012 um 50% (mindestens 1.346 Brutpaare) zurückgegangen. Als größte Bedrohungen sind die Zerstörung von Feuchtwiesen und Mooren, Eindeichungen, intensive Grünlandbewirtschaftung mit zu frühen Mahdterminen, hohen Weidedichten und schnellem Vegetationswachstum anzusehen.
Landespolitik bleibt untätig
Bereits vor 10 Jahren hatte der NABU Niedersachsen die Nachmeldung der Leda-Jümme-Niederung gefordert. Mittlerweile hat das zuständige NLWKN (Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) dreimal die Notwendigkeit in unterschiedlichen Überprüfungen bestätigt. Die Landespolitik hingegen blieb untätig. Im Herbst 2023 hat der NABU Niedersachsen neuerlich das Niedersächsische Umweltministerium zur Nachmeldung der Ems-Leda-Jümme-Marsch zwischen Papenburg, Leer und Apen aufgefordert. Eine Antwort des Ministeriums steht noch aus.
„Das Vertragsverletzungsverfahren der EU bestätigt uns aber in der Ansicht, dass die Gebietskulisse der Vogelschutzgebiete noch nicht ausreichend ist“, sagt Dr. Holger Buschmann, Landesvorsitzender des NABU Niedersachsen. Die ehemals landschaftsprägenden Wiesenvögel Uferschnepfe, Kiebitz, Brachvogel, Rotschenkel und Bekassine stehen mittlerweile ganz oben auf der Roten Liste. „Dies zeigt eindrücklich, dass nun alle Vorkommen in Niedersachsen effektiv mehr geschützt werden müssen“, betont Buschmann. Gebiete wie die Emsmarsch Westoverledingens, das Leda-Jümme-Gebiet und einige andere wichtige Marschgebiete sind daher zwingend unter strengen Schutz zu stellen, um das Aussterben der Wiesenvögel zu verhindern. Und gleichzeitig muss ermöglicht werden, dass landwirtschaftliche Betriebe, die sich dem Wiesenvogelschutz widmen, in den Genuss von Ausgleichsmöglichkeiten kommen.
Mehr als 40 Jahre verfehlte Naturschutzpolitik
„Das Verfahren der EU zeigt gerade in Niedersachsen, dass mehr als 40 Jahre eine verfehlte Naturschutzpolitik betrieben wurde“, so Dr. Holger Buschmann. Der NABU kritisiert dabei die nicht immer fachlich begründete Abgrenzung von Schutzgebieten und damit das Fehlen wichtiger Gebiete im Natura 2000-Netzwerk. Außerdem sieht der NABU einen erheblichen Mangel an verbindlichen Schutzmaßnahmen und entsprechenden Anreizen für die Bewirtschaftenden. Beispielhaft hatte der NABU für das Vogelschutzgebiet in den Raddetälern bereits vor Jahren alle Daten zusammengetragen und zeigen können, dass trotz starker Bestandsrückgänge keine effektiven Schutzmaßnahmen für Wiesenvögel ergriffen wurden. Mittlerweile bemüht man sich zwar um eine Optimierung der Verhältnisse vor Ort, allerdings nach wie vor ohne erkennbare Erfolge für den Wiesenvogelschutz.
14. März 2024- Die EU-Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet, da der Schutz von unionsrechtlich geschützten Vogelarten als unzureichend angesehen wird. Vor mehr als vier Jahrzehnten haben sich die EU-Mitgliedstaaten auf die EU-Vogelschutzrichtlinie geeinigt. Das nun eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland erfolgt auch als Reaktion auf verschiedene Beschwerden des NABU.
„Deutschland und insbesondere Niedersachsen haben es versäumt, 40 Jahre nach Übernahme der Verpflichtung zum Vogelschutz geeignete Schutzgebiete für Feld- und Wiesenbrüter zu schaffen und zu erhalten. Seit Inkrafttreten der Richtlinie sind die EU-Vogelbestände in der Agrarlandschaft um 56 Prozent zurückgegangen, obwohl zugesagt wurde, Bestände wildlebender Vogelarten wiederherzustellen. Deutschland trägt durch seine Untätigkeit aktiv zum Rückgang gefährdeter Populationen bei und verschärft damit die Artenkrise enorm“, erläutert der NABU-Landesvorsitzende Dr. Holger Buschmann.
Situation in Niedersachsen
Niedersachsen vernachlässigt seit Jahrzehnten seine Verantwortung insbesondere für Wiesenvögel. Darauf hat der NABU Niedersachsen die Europäische Kommission bereits im Jahr 2018 aufmerksam gemacht.
„Der NABU in Niedersachsen fordert seit vielen Jahren die wechselnden Landesregierungen auf, dem Naturschutz endlich genügend finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen, damit das Land zumindest die gesetzlich vorgegebenen Pflichtaufgaben erfüllen kann“, sagt Dr. Buschmann. Auch der Gang nach Brüssel ist bereits erfolgt.
Nicht das einzige Versäumnis Deutschlands
Deutschland wurde bereits aufgrund mangelhafter Managementplanung für FFH-Gebiete schuldig gesprochen. Niedersachsen das einzige Bundesland, das nach wie vor nicht alle FFH-Gebiete in nationale Schutzkategorien überführt hat. Weitere Vertragsverletzungsverfahren laufen bereits, wie zum Beispiel für die sogenannten Flachland-Mähwiesen. Auch um Grünland kümmert sich Niedersachsen also nicht genug. Nun ist der Bund gefordert, hierzu Stellung zu beziehen und endlich weitreichende Konsequenzen einzuleiten.
Der NABU Niedersachsen fordert seit Jahren, die "Leda-Jümme-Niederung" als EU-Vogelschutzgebiet zu sichern. Das Gebiet ist ein Vogelbrutgebiet von nationaler Bedeutung und beherbergt große Brutbestände von Uferschnepfe, Großem Brachvogel, Kiebitz und Weißstorch. „Obwohl die fachlichen Kriterien zur Meldung als EU-Vogelschutzgebiets erfüllt sind, wurden die Gebiete bisher nicht unter wirksamen Schutz gestellt. Das ist völlig unverständlich, gerade weil diese Gebiete aufgrund bedeutender Vorkommen verschiedener Brut- und Gastvogelarten bereits jetzt faktische Vogelschutzgebiete sind“, erklärt Dr. Buschmann.
NABU fordert Politik auf, endlich tätig zu werden
Die EU-Vogelschutzrichtlinie schreibt vor, dass sich der Erhaltungszustand der gemeldeten Brutvogelarten nicht verschlechtern darf. Dieser Verpflichtung kommt Niedersachsen nicht nach. Im Vertragsverletzungsverfahren wird auch darauf hingewiesen, dass die Gebietskulisse nicht vollständig ist. Die Vervollständigung wird daher nicht nur vom NABU, sondern auch von der EU gefordert. „Noch immer sind bedeutende Lebensräume für mehrere wertgebende Vogelarten durch weitere Entwertung gefährdet, die Niederungen der Süd- und Mittelradde auch Jahre nach ihrer Meldung nicht vollständig gesichert und die Brutbestände befinden sich seither auf Talfahrt. Wir fordern Deutschland und das Land Niedersachsen auf endlich die gesetzlich vorgegebenen Pflichtaufgaben zu erfüllen“, so der NABU-Landesvorsitzende.
Die Bundesregierung hat nun drei Monate Zeit, auf das Mahnschreiben zu antworten. Bei unzureichenden Maßnahmen droht die rechtlich begründete Stellungnahme. Erfolgt auch hierauf keine zufriedenstellende Antwort, kann die EU-Kommission Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof verklagen.
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Trotz des 30-jährigen Bestehens des Schutzgebietsnetzwerks Natura 2000 gibt es Niedersachsen noch immer große Defizite bei der Umsetzung. Mehr →
Es ist bereits das zweite EuGH-Urteil gegen Deutschland innerhalb kurzer Zeit: Dieses Mal geht es um den Zustand artenreichen Grünlands. Mehr →