Naturschutzklage der EU gegen Deutschland
Niedersachsen muss in FFH-Schutzgebieten deutlich nachlegen
21. September 2023- Konkret rügt der EuGH drei Missstände: Die unzureichende rechtliche Sicherung der deutschen Natura-2000-Gebiete, unkonkrete und rechtlich unverbindliche Erhaltungsziele für geschützte Arten und Lebensräume je Gebiet sowie unzulängliche Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen, um „günstige Erhaltungszustände“ der geschützten Arten und Lebensräume zu gewährleisten. Geklagt hatte die EU-Kommission im Zuge eines Vertragsverletzungsverfahrens.
Niedersachsen trägt einen bedeutenden Anteil an dem Verstoß gegen das EU-Recht
Der Landesvorsitzende des NABU Niedersachsen Dr. Holger Buschmann kommentiert das EuGH-Urteil: „Das Ergebnis des Verfahrens war mehr als erwartbar. Auch wenn Niedersachsen in den letzten Jahren versucht hat, bei der Ausweisung der Schutzgebiete nachzubessern, ist dies bis heute nicht vollständig gelungen. Die fehlenden konkreten Erhaltungsziele und vor allem verbindliche konkrete Maßnahmen zum Schutz der Arten und Lebensräume sind in den meisten Managementplänen, wenn sie denn überhaupt vorliegen, kaum zu finden. Während andere Länder bereits mit den Umsetzungsfragen beschäftigt sind, ist im Großteil Niedersachsens erst jetzt damit begonnen worden.“
Land muss in den Naturschutz investieren
Dr. Buschmann weiß, dass vor allem die Kosten für die Umsetzung das Land Niedersachsen vor Herausforderungen stellen wird: „Die Umsetzung wird rund 100 Millionen Euro kosten. Über den Niedersächsischen Weg können zwar immerhin 30 Millionen Euro pro Jahr bis Ende des Jahres 2024 zur Verfügung gestellt werden, dies wird jedoch nicht ausreichen. Zudem gibt es Anzeichen, dass sogar die Verstetigung dieser 30 Millionen Euro pro Jahr durch die Landesregierung nicht sichergestellt sein wird. Derweil nimmt das Artensterben weiter seinen Lauf.“
Der NABU Niedersachsen fordert für die Schutzgebiete verbindliche und gebietsspezifische Erhaltungs- sowie Entwicklungsziele, ein aktives Management wie auch ein transparentes Monitoring, damit der Schutz der Lebensräume und Arten zu mindestens regional, messbar wird. So sieht es auch die EU-Biodiversitätsstrategie vor. Darüber hinaus gelte zusätzliche, ökologisch hochwertige Flächen als Schutzgebiete auszuweisen und die Gebiete besser miteinander zu verbinden. Chancen dafür bieten das EU-Gesetz zur Wiederherstellung der Natur (Nature Restoration Law) und das Natur-Flächen-Gesetz.
Hintergrund
Von Beginn an hinkte Deutschland bei der Umsetzung der FFH-Richtlinien und damit dem Schutz von Natura-2000-Gebieten hinterher und verschleppte entsprechende Gebietsmeldungen nach Brüssel. Weil Deutschland viele seiner Natura 2000-Gebiete (2.784 der 4.606 Gebiete) trotz Ablauf der Frist im Jahr 2010 nicht unter Schutz gestellt hatte, leitete die EU-Kommission 2015 schließlich ein Vertragsverletzungsverfahren ein. Das Gericht hat heute festgestellt, dass für 737 Gebiete noch keine Erhaltungsmaßnahmen festgelegt wurden. 88 Gebiete sind nicht einmal rechtlich gesichert und haben keine konkreten Ziele. Im Verlauf des Verfahrens haben viele Bundesländer jedoch erheblich nachgebessert, so dass die heutige Situation sich bereits besser darstellt – jedoch nur aufgrund der Klage der EU-Kommission.
Niedersachsen ist immer noch Schlusslicht
25. Februar 2022- Wenig Grund zum Feiern in Niedersachsen: Zum 30-jährigen Bestehen des europäischen Schutzgebietsnetzwerks Natura 2000 sieht der NABU Niedersachsen noch sehr großen Handlungsbedarf. Am heutigen Freitag äußerte sich Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies zur Klage der EU-Kommission vor dem Gerichtshof der Europäischen Union (EUGH). Hintergrund ist das Vertragsverletzungsverfahren wegen mangelnder Sicherung und Maßnahmenfestsetzung von Fauna-Flora-Habitat-Gebieten (FFH-Gebieten) in Niedersachsen. Die notwendige Überführung der gemeldeten Gebiete in nationale Schutzkategorien verlief im Land über viele Jahre nur schleppend und unzureichend.
In der Klageschrift werden zum Stand 13. Juni 2020 die bis dahin nicht gesicherten 88 Gebiete sowie deren fehlende Feststellung von spezifischen Erhaltungszielen kritisiert. Diese seien laut Umweltminister Lies mittlerweile aber abgeschlossen.
Darüber hinaus bestände in allen Ländern ein allgemeiner und struktureller Verstoß bei der Festlegung von Erhaltungszielen: Die Ziele der jeweiligen Gebiete seien nicht hinreichend quantifiziert und messbar und es werde nicht ausreichend zwischen Erhaltung und Wiederherstellung differenziert. Zudem stellt die EU-Kommission das von Bund und Ländern priorisierte Prozedere der zweistufigen Konkretisierung der Erhaltungsziele, welches zuerst eine Sicherung und erst im zweiten Schritt die Erstellung von Managementplänen vorsieht. Der EUGH müsse nun also entscheiden, ob konkretisierte und quantifizierte Erhaltungsziele, wie von der EU-Kommission gefordert, rechtliche Verbindlichkeit erhalten und somit in einem Vorgang umgesetzt werden müssen.
In der Klageschrift werden außerdem fehlende Festlegungen von Erhaltungs- und Managementmaßnahmen genannt, allein in Niedersachsen wurden im Juni 2020 für über 330 Gebiete noch keine Maßnahmen festgelegt, noch heute bestehen für 48 Teilgebiete keine fertig gestellten Managementpläne.
Die EU-Kommission sieht bundesweit eine fehlenden Quantifizierung und Konkretisierung der Erhaltungsziele und schlussfolgert, dass die Maßnahmen nicht den Anforderungen der FFH-Richtlinie genügten und die Festlegung eine notwendige Voraussetzung für die Umsetzung der Managementmaßnahmen sei.
NABU Niedersachsen sieht auch weiterhin dringenden Handlungsbedarf
Dr. Holger Buschmann, Landesvorsitzender des NABU Niedersachsen, sieht sich bestätigt: „Wir haben uns lange und deutlich dafür eingesetzt, dass auch in Niedersachsen – als eines der letzten Bundesländer – die europarechtlichen Verpflichtungen ernst genommen und entsprechend umgesetzt werden. Dies hätte ursprünglich bis 2014 erfolgen sollen! Die Klageschrift zeigt nun, dass das bisherige Vorgehen Niedersachsens – aber auch des Bundes und der anderen Länder – so nicht richtig war und zu kritisieren ist. Die noch immer ausstehenden Teilgebiete ohne Managementplan machen deutlich, dass auch weiterhin dringend Handlungsbedarf besteht!“
Die Bestätigung, dass die Maßnahmen nicht dem Anspruch der FFH-Richtlinie gerecht werden, sei ein Armutszeugnis für die niedersächsische Landesregierung, so Dr. Buschmann. „Nur die Sicherstellung schützenswerter Gebiete mit Quantifizierung von konkreten Erhaltungszielen und Managementplänen kann dazu beitragen, die entsprechenden Arten und Lebensräume zu erhalten. Der Großteil der Arten und Lebensräume ist mittlerweile in einem ungünstigen oder schlechten Erhaltungszustand mit weiterer Tendenz nach unten – wir befinden uns weltweit in einer für uns Menschen lebensbedrohlichen Artenkrise, gegen die so schnell wie möglich vorgegangen werden muss!“
Der NABU Niedersachsen fordert daher auch weiterhin mehr Einsatz in der Umsetzung von Natura 2000 und sieht folgende Punkte als absolut notwendig an:
- Ausreichende finanzielle Ausstattung.
- Konsequente Umsetzung der Maßnahmen: Erstellung und Umsetzung der Managementpläne, Einführung eines qualifizierten Monitorings der Schutzgebiete bzw. Arten.
- Förderung der Vernetzung von Natura-2000-Gebieten.
- Schärfung der Natura-2000-Schutzgebietsverordnungen, wo dies zur Sicherung der Erhaltungsziele erforderlich ist.
- Verstärkung des Personals in den Naturschutzbehörden und in den Ökologischen Stationen, um Natura 2000 sachgerecht umzusetzen.
Info: Was bedeutet Natura 2000?
Am 25. Februar 2022 feiern die EU-Mitgliedstaaten das 30-jährige Bestehen des Schutzgebietsnetzwerks Natura 2000. Seitdem sind die europäischen Länder dabei, den Schutzgebietsverbund Natura 2000 nach den Vorgaben der FFH-Richtlinie und der EU-Vogelschutzrichtlinie aufzubauen. Die genannten EU-Richtlinien sind wesentliche Umsetzungsinstrumente der europäischen Biodiversitätsstrategie, die das Ziel hat, den Verlust der Artenvielfalt in Europa einzudämmen. Das Schutzgebietsnetz nimmt mittlerweile ein Fünftel der EU-Landfläche ein und ist damit das größte ökologische Schutzgebietssystem der Welt.
Die FFH-Richtlinie wurde zusammen mit dem LIFE-Programm, dem einzigen direkten Finanzinstrument der EU für Umwelt- und Naturschutzprojekte, am 21. Mai 1992 von den EU-Mitgliedstaaten zum Schutz der biologischen Vielfalt beschlossen. Seitdem hat es einen bedeutenden Beitrag für den Schutz von Arten und ihren Lebensräumen geleistet. Die FFH- und die Vogelschutzrichtlinie sind das Rückgrat des Naturschutzes in der EU und vor allem in Niedersachsen. Biber, Kranich, Seeadler und viele andere Arten verzeichnen dank ihres EU-weiten Schutzes sogar Bestandszunahmen. Auch für viele Lebensräume, wie Moore und Heidelandschaften seien Schutzgebiete eingerichtet worden.
Mangelhafte Umsetzung von Natura 2000
25. Februar 2021 - Die EU-Kommission hat am 18. Februar gegen Deutschland wegen unzureichender Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie Klage eingereicht. Das geht auch auf das Konto des Landes Niedersachsen. Die EU-Kommission hat am 18. Februar gegen Deutschland wegen unzureichender Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie Klage eingereicht. Das geht auch auf das Konto des Landes Niedersachsen.
Die EU-Kommission wirft Bund und Ländern vor, die als Natura-2000-Gebiete ausgewiesenen FFH-Flächen unzureichend rechtlich zu sichern und keine ausreichend konkreten Schutzziele zu formulieren. Niedersachsen spielt mit 33 noch nicht gesicherten Gebieten eine unrühmliche Rolle in der Klageschrift.
FFH- und Vogelschutz-Richtlinien sind die Basis des Schutzgebietsnetzes Natura 2000. Die notwendige Überführung der gemeldeten Gebiete in nationale Schutzkategorien verläuft allerdings schleppend. In Niedersachsen ist die langsame Umsetzung von Natura 2000 auf das Zögern aller Landesregierungen seit Bestehen der Richtlinien zurückzuführen. Immerhin besteht die Vogelschutzrichtlinie seit 1979 und die FFH-Richtlinie seit 1992 - genügend Zeit wäre gewesen, um sie umzusetzen.
Verschärft wurde das Problem unter Schwarz-Gelb
Umweltminister Hans-Heinrich Sander sorgte nicht nur für eine einschneidende Kürzung des Naturschutzetat, sondern schaffte auch die Oberen Naturschutzbehörden, die für die Schutzgebietsausweisung zuständig waren, ab. Zudem erfolgte in der Landesnaturschutzverwaltung ein massiver Stellenabbau und das Naturschutzgesetz wurde verwässert. Weiterhin wurde auch noch bewusst die Ausweisung der FFH- und Vogelschutzgebiete herausgezögert und anschließend bei der Umsetzung ausschließlich auf Vertragsnaturschutz gesetzt.
Aktionismus könnte teuer werden
„Es ist ein Trauerspiel, dass nach knapp 30 Jahren nach Einführung der FFH-Richtlinie immer noch 33 Gebiete in Niedersachsen nicht gesichert sind. Auf den letzten Metern wird meist auf die Ausweisung von Landschaftsschutzgebietsausweisungen mit einem möglichst geringen Schutzniveau statt auf Naturschutzgebiete gesetzt. Ob dies zu rechtssicheren Ausgestaltungen der Schutzgebietsverordnungen und Managementpläne führt, ist äußerst fraglich“, erklärt Dr. Holger Buschmann, Landesvorsitzender des NABU Niedersachsen.
„Sollten die Gebiete nicht ordnungsgemäß gesichert werden, wird vielleicht Zeit erkauft, aber dem Ziel, unsere Arten und Lebensräume und damit die für uns Menschen lebenswichtigen Ökosysteme zu erhalten, kommen wir damit nicht näher. Am Ende sind es die Steuerzahlenden, die die Zeche für diese Politik zahlen müssen“, kritisiert Buschmann.
Im Vergleich mit anderen Bundesländern schneidet Niedersachsen schlecht ab
Deutschlandweit wurden bisher nicht genügend gebietsspezifische Erhaltungsmaßnahmen festgelegt und umgesetzt. Auch hierbei gehört Niedersachsen zu den Schlusslichtern. „Es ist ein Unding, dass dies auch sieben Jahre nach Einleitung dieses Vertragsverletzungsverfahrens und fast drei Jahrzehnte nach Inkrafttreten der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie noch erstritten werden muss. Dabei geht es hier um das Umsetzen von Vorgaben, zu denen sich Deutschland bereits 1992 verpflichtet hat, und nicht etwa um das Ausweisen neuer Schutzgebiete. Gleichzeitig geht das Artensterben selbst in den Schutzgebieten dramatisch weiter und es wird in der Zukunft immer schwerer und teurer, die Ökosysteme wieder zu reparieren“, so Buschmann weiter.
EU-Kommission rügt Deutschland
24. Januar 2019 - Der NABU Niedersachsen kritisiert die ungenügende Umsetzung von Natura 2000 in den letzten Jahren und fordert, dies jetzt dringend anzugehen - auch um den Steuerzahlern Strafzahlungen zu ersparen, die aus Brüssel drohen. Die EU-Kommission hat heute im Vertragsverletzungsverfahren zum Gebietsschutz eine Rüge gegen Deutschland ausgesprochen. „Der NABU begrüßt diesen Schritt. Die Rüge zeigt, dass Deutschland kein Musterschüler bei der Umsetzung von EU-Naturschutzrecht ist“, so NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. „Die EU-Kommission tut gut daran, ihre Rolle als Hüterin der Verträge ernst zu nehmen. Sonst riskiert sie, das Vertrauen der Bürger zu verspielen.“
Die EU-Kommission hatte das Vertragsverletzungsverfahren 2015 eingeleitet, weil Deutschland viele seiner Natura 2000-Gebiete trotz Ablauf der Frist im Jahr 2010 nicht unter Schutz gestellt hatte. Im Jahr 2015 fehlte die Unterschutzstellung nach Angabe der EU-Kommission dabei für 2.784 der 4.606 Gebiete, heute sollen noch immer 787 Gebiete unzureichend gesichert sein. Zudem fehlten für viele dieser Gebiete die in der Fauna-Flora-Habitat-(FFH)-Richtlinie vorgesehenen Managementpläne mit konkreten Erhaltungsmaßnahmen.
Situation in Niedersachsen
In Niedersachsen ist die schleppende Umsetzung von Natura 2000 auf das Zögern der vergangenen Landesregierungen zurückzuführen. Immerhin besteht die Vogelschutzrichtlinie seit 1979 und die FFH-Richtlinie seit 1992 - genügend Zeit also um sie umzusetzen. Verschärft wurde das Problem unter Schwarz-Gelb mit dem Umweltminister Hans-Heinrich Sander (FDP). In der Regierungszeit wurde nicht nur der Naturschutzetat massiv gekürzt, auch die Oberen Naturschutzbehörden, die für die Schutzgebietsausweisung zuständig waren, wurden abgeschafft. Zudem erfolgte in der Landesnaturschutzverwaltung ein massiver Stellenabbau und das Naturschutzgesetz wurde verwässert. Weiterhin wurde auch noch bewusst die Ausweisung der FFH- und Vogelschutzgebiete herausgezögert und anschließend bei der Umsetzung ausschließlich auf Vertragsnaturschutz gesetzt.
„Die Regierung in Niedersachsen muss erkennen, dass sie um die Umsetzung von Natura-2000 nicht herumkommt“, erklärt Dr. Holger Buschmann, Landesvorsitzender des NABU Niedersachsen. „Dafür muss sie nun die Ärmel hochkrempeln und schleunigst die Umsetzung vorantreiben, um dem Land und besonders dem Steuerzahler Strafzahlungen zu ersparen und endlich dem dramatischen Rückgang an Arten und der Verschlechterung der Lebensräume ambitioniert entgegen zu treten. Die Europäische Kommission hat heute hierzu deutlich Stellung bezogen. Nun hat Umweltminister Olaf Lies zwei Monate Zeit, um auf die Fragen der Kommission zu antworten.“
Landesregierung ignoriert den eigenen Koalitionsvertrag
Zur Umsetzung würden deutlich mehr Naturschutzmittel als bisher benötigt und der Naturschutz müsse massiv gestärkt werden. „Ein weiteres Nichteinhalten von Rechtsverpflichtungen, ist mit dem NABU nicht zu machen“, so Buschmann. „Im Gegenteil: Es wurde bereits eine Beschwerde vom NABU Niedersachsen an die EU gerichtet wegen des dramatischen Rückgangs von Wiesenvögeln selbst in den extra für den Schutz dieser Arten ausgewiesenen Vogelschutzgebieten. Obwohl die Landesregierung weiß, welche Maßnahmen zu ergreifen wären, setzt sie diese bisher in zu geringem Maße um. Noch nicht einmal ein Wiesenvogelschutzprogramm erarbeitet die Landesregierung, obwohl ein solches im Koalitionsprogramm als Ziel formuliert ist.“
Der NABU weist bereits seit Jahren auf diese Missstände und die hohen finanziellen Risiken hin, die mit einer zögerlichen Umsetzung von Natura 2000 verbunden sind. Auch unter Rot-Grün hat man sich nicht mit Ruhm bekleckert. Spätestens bis 2014 hätte man die FFH-Gebiete in nationales Recht umsetzen müssen. Da dies nicht erfolgte und Niedersachsen bewusst gegen die Gesetze verstieß, hat die EU folgerichtig ein Vertragsverletzungsverfahren ins Leben gerufen. Anstatt sofort massiv in den Naturschutz zu investieren, vereinbarte man mit den Landkreisen bis Ende 2018 alle FFH-Gebiete in nationales Recht zu überführen und bis 2020 alle Managementpläne zu erstellen. Auch dieses Ziel wurde von Niedersachsen verfehlt.
Damit stellt Niedersachsen weiterhin das Schlusslicht beim Naturschutz aller Bundesländer darstellt. Eine kaum mehr zu vermeidenden Klage der EU-Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof gegen Deutschland wird daher insbesondere Niedersachsen treffen.