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Wer stellt dem „Vogel des Jahres“ 2015 nach?

Habichtfallen gefunden – Strafanzeige gestellt

Dr. Nick Büscher, Vorsitzender des NABU Rinteln, treibt es die Zornesröte ins Gesicht: „Es ist einfach unglaublich, dass wir im Jahr 2015, in dem der Habicht „Vogel des Jahres“ ist, solch eine Entdeckung machen müssen!


  • Idyllisch und unscheinbar liegt das schmale Gehölz zwischen Westendorf und Deckbergen, wo die Greifvogelfalle entdeckt wurde.- Foto: Nick Buescher

  • Eine Taube diente als Lockvogel. - Foto: Nick Büscher

03. Feburar 2015 - Idyllisch und unscheinbar liegt das schmale Gehölz zwischen Westendorf und Deckbergen, vermutet man doch nicht, was sich hinter dichten Weiden verbirgt: Kürzlich wurden dort professionelle Greifvogelfallen entdeckt, welche dazu dienen, Habicht, Sperber & Co. nachzustellen und zu töten.

NABU wiederholt Forderung nach Schwerpunktstaatsanwaltschaft

Der NABU Niedersachsen unterstreicht seine seit längerem erhobene Forderung nach Einrichtung einer Schwerpunktstaatsanwaltschaft Umweltkriminalität für Niedersachsen. „Greifvogelverfolgung verstößt gegen das Artenschutzrecht und muss konsequent und unnachgiebig verfolgt werden“, erklärte Dr. Holger Buschmann, NABU-Landesvorsitzender Niedersachsen. Dies sei in Niedersachsen aber nicht gewährleistet. Hier müsse dringend Abhilfe geschaffen werden.

Dr. Nick Büscher, Vorsitzender des NABU Rinteln, treibt es die Zornesröte ins Gesicht: „Es ist einfach unglaublich, dass wir im Jahr 2015, in dem der Habicht „Vogel des Jahres“ ist, solch eine Entdeckung machen müssen! Während der NABU mit Artenschutzmaßnahmen streng geschützte Arten wie dem Habicht hilft, versuchen Naturfrevler, sie zu fangen und zu töten.“

Man sei dankbar, dass ein aufmerksames NABU-Mitglied seine Beobachtungen den Rintelner Naturschützern gemeldet hat, sodass man in diesem Fall schnell reagieren konnte: Am Tag nach der Meldung habe der NABU Rinteln Strafanzeige beim Polizeikommissariat Rinteln gestellt, in der Hoffnung, dass der oder die Täter bald ermittelt werden.

Über die Beweggründe für ein solches Verhalten lässt sich bislang nur mutmaßen, so Dr. Büscher: „Es gibt Menschen, die meinen, dass Habichte und andere Greifvögel eine Jagdkonkurrenz sind und ihnen aus diesem Grunde nachstellen.“ Mit einer waidgerechten Jagd habe dies jedoch nichts zu tun.

Habichtfallen aufzustellen, ist kein Bagatelldelikt

Dabei handelt es sich keinesfalls um eine Bagatelle, wie Dr. Büscher betont: „Der Habicht ist eine streng geschützte Art. Es ist verboten, dieser Art nachzustellen, sie zu fangen und zu töten.“ Die im Weidendickicht südlich von Gut Echtringhausen vorgefundene und von der Polizei beschlagnahmte Fallenanlage ist mit einer Kunsttaube ausgestattet, welche Greifvögel anlocken soll. Versuchen Habicht & Co. die vermeintliche Beute zu greifen, schnappt die Falle zu. Die gefangenen Tiere werden anschließend erschlagen.

Obwohl Habichte, wie alle anderen Greifvogelarten, weiterhin im deutschen Jagdrecht als jagdbare Arten aufgeführt sind, genießen sie eine ganzjährige Schonzeit. 1979 wurde der ganzjährige Schutz des Habichts und der anderen Greifvogelarten durch die Europäische Vogelschutzrichtlinie für die ganze Europäische Union festgeschrieben – ein bahnbrechender Erfolg. Der NABU Niedersachsen erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass mit der gemeinsam mit der Jägerschaft unterzeichneten „Hannoverschen Erklärung gegen die illegale Greifvogelverfolgung“ vom 27. März 2007 eine klare Grundlage vorhanden ist: Jede Greifvogelverfolgung mit Gift, Fallen oder Waffen ist eine Straftat, die mit empfindlichen Strafen bis hin zum Freiheitsentzug von fünf Jahren geahndet werden kann!


Neben dem Mäusebussard ist der Habicht der in Deutschland am meisten verfolgte Greifvogel. Vor allem in der Brutzeit zwischen März und Juni leben Habichte gefährlich. Es gibt immer noch einzelne Jäger, die sie als Konkurrenten bei der Jagd auf Niederwild sehen. Nach wie vor geht auch der Mythos um, Habichte seien für den starken Rückgang bestimmter Arten wie Feldhase und Rebhuhn verantwortlich.

Mit der Wahl des Habichts zum „Vogel des Jahres 2015“ will der NABU die illegale Greifvogelverfolgung stärker ins Licht der Öffentlichkeit rücken. In einer Gemeinschaftsaktion mit dem Komitee gegen den Vogelmord ruft der NABU auf, Verdachtsfälle illegaler Greifvogelverfolgung zu melden. Insgesamt ist die Sensibilität für das Thema gewachsen: Es werden mehr Delikte gemeldet und der Druck auf potenzielle Täter steigt.

Hinweise bitte melden!

Wer überzeugt ist, einem aktuellen Fall von illegaler Greifvogelverfolgung auf der Spur zu sein, kann direkt den NABU anrufen. Hierzu ist ganzjährig werktags von 9 bis 18 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen von 15 bis 18 Uhr die Aktionsrufnummer 030-284984-1555 besetzt.


NABU und LBV: Habicht ist Vogel des Jahres 2015


Illegale Verfolgung bedroht den Greifvogel – Niedersachsen muss reagieren

17. Oktober 2014 - Der Naturschutzbund Deutschland (NABU) und sein bayerischer Partner, der Landesbund für Vogelschutz (LBV), haben den Habicht (Accipter gentilis) zum „Vogel des Jahres 2015“ gewählt. Auf den Grünspecht, Vogel des Jahres 2014, folgt damit ein Greifvogel, der wie viele andere seiner Verwandten immer noch der illegalen Verfolgung ausgesetzt ist, obwohl die Jagd auf den Habicht seit den 1970er Jahren verboten ist.

Der NABU Niedersachsen erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass mit der gemeinsam mit der Jägerschaft unterzeichneten „Hannoverschen Erklärung gegen die illegale Greifvogelverfolgung“ vom 27. März 2007 eine klare Grundlage vorhanden ist.

„Illegal abgeschossene, vergiftete oder gefangene Habichte sind nach wie vor trauriger Alltag. Es gibt immer noch einzelne Jäger, die ihn als Konkurrenten bei der Jagd auf Hasen und Fasane sehen. Auch bei Geflügel- und Taubenzüchtern ist der Habicht besonders unbeliebt. Jährlich stellen Polizisten und Tierschützer in Deutschland Habichtfangkörbe sicher – viele davon in der Nähe von Taubenhaltungen“, sagte NABU-Vizepräsident Helmut Opitz.

NABU und LBV sprechen sich dafür aus, neben der Benutzung auch den bislang erlaubten Verkauf von Habichtfangkörben zu verbieten. In der Umgebung von Greifvogelnestern müssten Horstschutzzonen eingerichtet werden, in denen Forstwirtschaft und Jagd vor allem während der Brutzeit zwischen März und Juni ruhen sollten, so wie dies in einigen Bundesländern bereits gesetzlich vorgesehen ist. Das Aushorsten von jungen Habichten in freier Natur für die Falknerei sollte nicht mehr zugelassen werden.

Bildergalerie Vogel des Jahres 2015:



  • Junger Habicht - Foto: Michael Rüttiger

    Junger Habicht - Foto: Michael Rüttiger

  • Altvogel - Foto: NABU/Thomas Krumenacker

  • Junghabicht - Foto: NABU/Klemens Karkow

Greifvogelverfolgung ist illegal und muss konsequent verfolgt werden

„Illegale Greifvogelverfolgung ist kein Kavaliersdelikt“, so die Verbände. NABU und LBV fordern, dass entsprechende Straftaten systematisch erfasst, aufgeklärt und angemessen geahndet werden. Dafür müssen speziell geschulte Einheiten und Koordinationsstellen bei der Polizei und den Naturschutzbehörden der Länder in allen Bundesländern eingerichtet werden. Als Vorbild ist hier die Stabsstelle zur Bekämpfung von Umweltkriminalität in Nordrhein-Westfalen zu nennen. Seit 2005 widmet sie sich unter anderem der Eindämmung illegaler Greifvogelverfolgung. Die im Umweltministerium angesiedelte Einrichtung arbeitet intensiv mit den Polizeibehörden zusammen, um eine konsequente Strafverfolgung zu ermöglichen.

Der NABU Niedersachsen unterstreicht seine seit längerem erhobene Forderung nach Einrichtung einer Schwerpunktstaatsanwaltschaft Umweltkriminalität für Niedersachsen. „Greifvogelverfolgung verstößt gegen das Artenschutzrecht und muss konsequent und unnachgiebig verfolgt werden“, erklärte Dr. Holger Buschmann, NABU-Landesvorsitzender Niedersachsen. Dies sei aber in Niedersachsen nicht gewährleistet. Hier müsse dringend Abhilfe geschaffen werden. Da nur die gezielte Verfolgung artenschutzrechtlicher Umweltkriminalität Erfolg verspreche, fordert der NABU Niedersachsen die Bürger auf, Fälle illegaler Greifvogelverfolgung konsequent zu melden.

Daher haben NABU und LBV als Signal gegen die illegale Greifvogelverfolgung gemeinsam mit dem Komitee gegen Vogelmord eine bundesweite Meldeaktion gestartet. Aktuell aufgestellte Fallen, vergiftete oder angeschossene Greifvögel können ab sofort unter der Telefonhotline 030-284984-1555 gemeldet werden. Unter dieser Nummer bieten Experten Hilfe beim Erkennen, Dokumentieren und Anzeigen illegaler Aktivitäten. Darüber hinaus werden auch zurückliegende Fälle illegaler Greifvogelverfolgung erfasst, zu melden unter www.NABU.de/verfolgung-melden.



Habichtbestand in Niedersachsen nicht gefährdet

Nach aktuellen Erfassungen leben in Deutschland 11.500 bis 16.500 Brutpaare. Eine der höchsten Siedlungsdichten von Habichten weltweit hat die Hauptstadt Berlin mit etwa 100 Brutpaaren. Derzeit sind die Bestände in Deutschland zwar nicht flächendeckend gefährdet, allerdings verschwindet der Habicht aus manchen Gebieten oder ist dort unerklärlich selten.

Der Bestand des Habichts in Niedersachsen wird in der Roten Liste 2007 als ungefährdet eingestuft. Nach den Angaben der Staatlichen Vogelschutzwarte Niedersachsens wird im aktuellen Brutvogelatlas ein Bestand von etwa 2.300 Revieren und somit etwa 17 Prozent des gesamtdeutschen Bestandes genannt. Der Habicht ist vor allem in den drei naturräumlichen Regionen Lüneburger Heide, Wendland, Weser-Leinebergland sowie Ems-Hunte-Geest und Dümmer verbreitet. Der Habicht besiedelt alle niedersächsischen Waldformen, bevorzugt in Gebieten in denen sich Wälder und offenes, deckungsreiches Gelände abwechseln.

„Der Habicht holt sich auch mal ein Haushuhn oder eine Reisetaube. Hauptnahrung sind aber die wild lebenden Ringel- oder Stadttauben sowie Krähen, von denen es ausreichend viele gibt. Daher entwickelt sich der Habicht auch in vielen Gegenden zunehmend vom scheuen Waldbewohner zum Nachbarn in städtischen Parks und Friedhöfen“, sagte der LBV-Vorsitzende Ludwig Sothmann. In der Stadt sei das Nahrungsangebot das ganze Jahr über gesichert.


Kurz-Steckbrief

Der 50 bis 60 Zentimeter große Habicht ist ein kräftiger Greifvogel. Sein Körperbau mit kurzen gerundeten Flügeln und einem relativ langen Schwanz ist gut an schnelle Sprints in unübersichtlichem Gelände angepasst. Wie bei den meisten Greifvögeln sind weibliche Tiere mit durchschnittlich 60 Zentimetern größer und schwerer als die Männchen mit etwa 53 Zentimetern Körpergröße. Die Oberseite ist grau, die Unterseite der Flügel, Brust und Bauch sind weiß mit schmalen schwarzen Querstreifen, eine Zeichnung die man nach dem Sperber, dem kleinen Vetter des Habichts, auch „Sperberung“ nennt. Typisch sind der helle Überaugenstreif und die gelb bis orange gefärbte Iris.


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Rotkehlchen - Foto: NABU/Christin Lenz

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