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Update: Bau LNG-Terminal in Wilhelmshaven

BUND, NABU und WWF kündigen juristischen Widerspruch an

BUND, NABU und WWF äußern sich kritisch zum LNG-Beschleunigungsgesetz, das voraussichtlich ohne große Änderungen verabschiedet werden wird. Gegen den Baustart wollen die Umweltverbände juristisch vorgehen.

Neben einer fehlenden energie- und klimapolitischen Diskussion um LNG bergen die Schallemissionen der heute beginnenden Rammarbeiten massive Gefahren für den streng geschützten Schweinswal. - Foto: Willi Rolfes

Neben einer fehlenden energie- und klimapolitischen Diskussion um LNG bergen die Schallemissionen der heute beginnenden Rammarbeiten massive Gefahren für den streng geschützten Schweinswal. - Foto: Willi Rolfes

19. Mai 2022- Das LNG-Beschleunigungsgesetz wird voraussichtlich am heutigen Donnerstagabend im Bundestag und anschließend am Freitag im Bundesrat ohne große Änderungen verabschiedet werden. BUND, NABU und WWF haben bereits zuvor vereinbart, juristisch gegen den Baustart von LNG-Terminals am Standort Wilhelmshaven vorzugehen und Widerspruch einzulegen. Vor diesem Hintergrund äußern sich Vertreter*innen der drei Organisationen zum LNG-Beschleunigungsgesetz.

Olaf Bandt, BUND-Vorsitzender: „Das Beschleunigungsgesetz loggt uns in eine überdimensionierte und klimaschädliche Planung ein. Bundesminister Robert Habeck hat öffentlich erklärt, zwei LNG-Terminals plus Einsparungen seien ausreichend. Die vorgesehenen zwölf Terminals würden einen russischen Lieferstopp mehr als überkompensieren und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen bis weit über den Zeitraum hinaus verfestigen, an dem wir schon frei von Gasversorgung sein sollten. Diese fossile Überkapazität ist mit dem 1,5-Grad-Ziel nicht vereinbar. Die aktuelle Energiekrise darf nicht von der Gaswirtschaft missbraucht werden, um im Ergebnis mehr Erdgas in Deutschland abzusetzen als vor dem Krieg.”

Jörg-Andreas Krüger, NABU-Präsident: „Wir erkennen an, dass dringend die Abhängigkeit von Erdgas aus Russland verringert werden muss. Allerdings erwarten wir, dass die Notlage, mit der die Ausnahme von der Umweltverträglichkeitsprüfung und die Verkürzung der Beteiligungsverfahren begründet wird, hinreichend und präzise durch eine Bedarfsanalyse dargelegt wird. Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist ein hohes Gut, dessen Wirksamkeit nicht leichtfertig geschwächt werden darf. Und schon gar nicht darf dieses Vorgehen als Blaupause für alle kommenden Infrastrukturprojekte gelten. Denn bei allen heutigen Entscheidungen müssen mehr denn je auch die Natur- und die Klimakrise in den Fokus gerückt werden. In Wilhelmshaven hat der Bau von LNG-Terminals begonnen, ohne dass die offizielle Genehmigung inklusive Umweltverträglichkeitsprüfung abgewartet wurde. Wir werden gemeinsam Widerspruch einlegen, weil Planungsbeschleunigung keinen Blankoscheck für schlechte Entscheidungen sein darf.“

Christoph Heinrich, WWF-Vorstand Naturschutz: „Laut Gesetzentwurf sollen LNG-Terminals eine Laufzeitgenehmigung bis zum 31.12.2043 erhalten. Danach dürfen sie nur weiter betrieben werden, wenn ein Antrag zur Umstellung auf Wasserstoff gestellt worden ist. Das Gesetz stellt keine Anforderungen an die Betreiber*innen von LNG-Terminals, diese auf Wasserstoff auszurichten, diese sollten deshalb auch nicht als H2-Ready bezeichnet werden. Anders als von der Bundesregierung behauptet, werden konventionelle fossile Projekte auf den Weg gebracht, die nicht H2-Ready sind. Eine Laufzeit der LNG-Terminals bis Ende 2043 passt nicht zu den Zielen des Klimaschutzgesetzes und den Anforderungen des Wasserstoffhochlaufs. Alle anerkannten wissenschaftlichen Szenarien und auch die Nationale Wasserstoffstrategie gehen davon aus, dass Deutschland spätestens ab dem Jahr 2025 größere Mengen grünen Wasserstoffs importieren muss, um die Ziele des Klimaschutzgesetzes zu erreichen. LNG-Terminals dürfen den Wasserstoffhochlauf nicht blockieren.”


Ignoranz gegenüber Umweltbelangen und Schweinswalschutz

5. Mai 2022- Am heutigen Donnerstag startete die Errichtung eines neuen Flüssigerdgas- (LNG-)Terminals in Wilhelmshaven durch Landesumweltminister Olaf Lies und Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck. Nach Unterzeichnung einer entsprechenden Vereinbarung über den Ausbau Wilhelmshavens als zukünftige „Drehscheibe für saubere Energie für Deutschland“ wurde der Bau mit einem ersten „Rammschlag“ begonnen.

NABU-Landesvorsitzender Dr. Holger Buschmann kritisiert das Vorgehen, die Bewertung von LNG als „saubere Energie“ sei geradezu zynisch. Auch wenn dem NABU die Notwendigkeit der Energiesicherung für Bevölkerung und Wirtschaft sehr bewusst ist: „Dass dies allerdings an allen Umweltverträglichkeitsprüfungen vorbei und ohne einen adäquaten Ausgleich für die Zerstörungen in Natur und Landschaft geschehen soll, macht den NABU fassungslos. Die Nutzung von LNG ist bei Weitem keine ‚saubere Energie‘, sondern trägt unvermindert zum Raubbau endlicher Ressourcen bei und zementiert dabei die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern. Durch Verflüssigung und Schiffstransport ist das fossile Erdgas als LNG in der Gesamtbetrachtung auch noch deutlich klimaschädlicher als das Pipelineerdgas. Dies sollte allen Beteiligten klar sein und muss auch gegenüber der Bevölkerung so kommuniziert werden. Daher ist der heutige Rammschlag ein Trauertag und keiner, den man feiern kann.“

Dr. Buschmann weiter: „Der initiale Rammschlag ist ein Symbol dafür, wie die Möglichkeit zur Beteiligung der Naturschutzverbände, Transparenz im Vorhaben und geltende Naturschutzstandards übergangen worden sind und dafür, dass der Biodiversitätskrise – trotz aller negativen Auswirkungen auf die Lebensgrundlagen des Menschen – und dessen Schutz noch immer nicht die notwendige Aufmerksamkeit geschenkt wird.“

Neben einer fehlenden energie- und klimapolitischen Diskussion um LNG bergen die Schallemissionen der heute beginnenden Rammarbeiten massive Gefahren für den streng geschützten Schweinswal. Dazu Dr. Buschmann: „Das Landesumweltministerium muss sicherstellen, dass geltende Schallschutzkonzepte und Grenzwerte verbindlich eingehalten und sämtlicher verfügbarer Schallschutz eingesetzt werden. Die an den Tag gelegte Hemdsärmeligkeit des Verfahrens wird weder dem Naturschutzrecht noch dem schlechten Zustand des Schweinswalbestandes und des Ökosystems Nordsee gerecht.“


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