Nach alternativem Erörterungstermin zum LNG-Terminal
Landesregierung schuldet der Zivilgesellschaft Antworten
25. November 2022- Hintergrund ist das bisherige Versäumnis von Behörden und Landesregierung, einen offiziellen Erörterungstermin durchzuführen. Zuvor hatten im Verfahren Umweltverbände sowie rund 300 Bürgerinnen und Bürger mit schriftlichen Einwendungen offene Fragen und Sorgen formuliert. Das Genehmigungsverfahren ist durch das LNG-Beschleunigungsgesetz stark verkürzt. Weder die politisch Verantwortlichen noch die Behörden haben bisher auf die Einwendungen reagiert. Zur Veranstaltung waren auch die zuständigen Behörden, der Vorhabenträger Uniper sowie Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer eingeladen. Keiner von ihnen hat jedoch am Forum teilgenommen.
DUH-Leiter für Energie und Klimaschutz Constantin Zerger: „Die Durchführung eines offiziellen Erörterungstermins ist eine bewährte Möglichkeit, Hinweise, Sorgen und Fragen von Umweltverbänden sowie Bürgerinnen und Bürgern aufzunehmen. Leider haben die Behörden in Niedersachsen das bisher versäumt. Wir haben deswegen ein Forum für den Dialog vor Ort geschaffen. Das große Interesse an unserer Veranstaltung zeigt, dass weiterhin enormer Diskussionsbedarf besteht. Die Ergebnisse haben wir an die Landesregierung und die zuständigen Behörden weitergegeben. Wir fordern sie auf, sich jetzt der Diskussion zu stellen und die offenen Fragen vor der Entscheidung über eine Genehmigung zu beantworten. Ansonsten verliert die Landespolitik ihre Glaubwürdigkeit, wenn es um wohlbegründete Bedenken der Zivilgesellschaft geht.“
Neben verfahrungsrechtlichen Bedenken der Bürgerinnen und Bürger ging es unter anderem um den energiewirtschaftlichen Bedarf, die klimapolitischen Folgen, die Folgen für Fischerei, Schutzgebiete und insbesondere den Nationalpark Wattenmeer – und nicht zuletzt den drohenden Biozid-Eintrag des Terminalschiffs „Höegh Esperanza", das ab Mitte Dezember Flüssigerdgas nach Deutschland bringen soll. Zuvor war das Schiff in Australien stationiert. Eine Genehmigung wurde von den zuständigen Behörden jedoch wegen inakzeptabler Folgen für die Umwelt abgelehnt.
Dazu erklärt Susanne Gerstner, Landesvorsitzende des BUND Niedersachsen: „Laut Betreiber Uniper sollen täglich bis zu 530.000 m3 mit Chlor- und Bromnebenprodukten belastete Abwässer in die Jade geleitet werden. Nach unseren Berechnungen würde die geplante Einleitung von Bromoform, bei der keine schädlichen Auswirkungen auf Wasserorganismen zu erwarten sind, bis zu 500-fach überschritten. Das steht im Gegensatz zum von Uniper vorgelegten Gutachten, das von einer 10-fachen Überschreitung ausgeht. Außerdem wurde nur ein Zeitraum von 12 Wochen betrachtet – obwohl das Terminal über Jahre betrieben werden soll. Beeinträchtigungen der Jade und negative Auswirkungen auf den nahe gelegenen Nationalpark Wattenmeer und seine Bewohner können damit nicht ausgeschlossen werden. Wir fordern die zuständigen Behörden und das Land Niedersachsen dringend auf, alternative Verfahren zu prüfen und eine Genehmigung nur mit größtmöglicher Vorsorge für den wertvollen Lebensraum zu erteilen. Dieses Beispiel macht mehr als deutlich, dass ein Verzicht auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung wie im LNG-Beschleunigungsgesetz vorgeschrieben, völlig unverantwortlich ist.“
Für das Projekt von Uniper sowie weitere geplante LNG-Projekte vor Ort sollen zudem Vogel- und Naturschutzgebiete zerstört werden. Dr. Holger Buschmann, Landesvorsitzender des NABU Niedersachsen: „Unter dem Schirm des LNG-Beschleunigungsgesetzes soll der Schutzstatus des Naturschutz- und EU-Vogelschutzgebiets ‚Voslapper Groden-Nord‘ zugunsten eines Energieparks schnellstmöglich aufgehoben werden. Die für das Projekt erforderliche FFH-Verträglichkeitsprüfung müsste jedoch unausweichlich zu dem Ergebnis kommen, dass der Bau die Schutzgüter des Gebiets erheblich beeinträchtigt und daher unzulässig ist. Der Voslapper Groden-Nord hat aufgrund seiner Funktion als Brut- und Rastgebiet nationale Bedeutung. Für sechs wertbestimmende Vogelarten, wie beispielsweise die Rohrdommel, gehört das Vogelschutzgebiet zu den fünf wichtigsten Gebieten in Niedersachsen. Nach der Bebauung wird das Naturschutzgebiet voraussichtlich auf mehr als der Hälfte seiner Fläche die Funktion als Natura 2000-Gebiet nicht mehr erfüllen. Aus diesem Grund ist eine Auflösung des Naturschutzgebietes geplant und nach erfolgter Genehmigung durch die EU-Kommission die Löschung des Schutzstatus vorgesehen. Das ist absolut inakzeptabel und wäre ein EU-weiter, historischer Präzedenzfall. Es müssen zwingend Kompensationsmaßnahmen nach der bundesrechtlichen Eingriffsregelung definiert werden, um dem Artenschutz umfänglich Rechnung zu tragen.“
Hintergrund:
Für den Betrieb der FSRU Höegh Esperanza liegt bisher weder eine immissionsschutzrechtliche noch eine wasserrechtliche Genehmigung vor. Die zuständigen Genehmigungsbehörden für die Esperanza sind der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg (GAA) sowie das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG).
Bis Ende des Jahres soll zudem jeweils ein Terminalschiff in Brunsbüttel und in Lubmin installiert werden. Insgesamt sind in Deutschland derzeit 12 Terminal-Projekte geplant. Die DUH begleitet alle Verfahren durch Einwendungen in den verkürzten Genehmigungsprozessen. In Wilhelmshaven hat der Umweltverband zuletzt Klage gegen die unbefristete Betriebsgenehmigung der Anschlussleitung eingelegt, die das geplante Terminal mit dem bestehenden Erdgasnetz verbinden soll.
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