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LNG-Terminal vor Wilhelmshaven

NABU und BUND geben Stellungnahme zum Vorhaben ab

Zum wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahren haben NABU und BUND Niedersachsen eine kritische Stellungnahme abgegeben. Die Sicherung der Energieversorgung darf nicht zu Lasten geschützter Lebensräume und Arten erfolgen!

Fracking-Anlage in den USA - Foto: Bureau of Land Management

Fracking-Anlage in den USA - Foto: Bureau of Land Management

1. August 2022- Aufgrund der aktuellen Unsicherheiten hinsichtlich der künftigen Energiegewinnung in Deutschland plant die Bundesregierung den Bau mehrerer LNG-Terminals. Zum wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahren für das Terminal in Wilhelmshaven haben NABU und BUND Niedersachsen eine kritische Stellungnahme abgegeben. Auch vor dem Hintergrund einer drohenden Notlage bei der Gasversorgung dürfen die Ziele zur Energiewende nicht aufgegeben werden und der Ausstieg aus den fossilen Energieträgern muss konsequent weiterverfolgt werden. Die Sicherung der Energieversorgung darf nicht zu Lasten geschützter Lebensräume und Arten erfolgen.

Bau des Terminals zerstört ein geschütztes Unterwasserbiotop

„Der Bau des Terminals erfolgt mitten im Weltnaturerbe Wattenmeer und damit in einem der wichtigsten und sensibelsten Ökosysteme der Welt, welches ohnehin schon stark belastet wird. Durch den Bau wird ein gesetzlich geschütztes Unterwasserbiotop zerstört, das als Lebensraum für viele, teils bereits gefährdete Arten dient“, nennt Prof. Dr. Michael Rode, stellvertretender Landesvorsitzender des BUND, eine gravierende Auswirkung des Vorhabens. Kompensationsflächen sind zwar grundsätzlich angedacht, jedoch ist unklar, wann und inwieweit sich diese überhaupt umsetzen lassen, so dass bereits die Möglichkeit eines Ersatzgeldes anvisiert ist. Dies würde bedeuten, dass die irreparablen Schäden in einem der wichtigsten Ökosysteme der Erde nicht wirklich ausgeglichen werden.

Mit den geplanten Rammarbeiten gehen immense Schallemissionen einher. Dadurch werden Tiere noch in mehreren Kilometern Entfernung, allen voran der sehr geräuschempfindliche Schweinswal, beeinträchtigt. Schweinswale orientieren sich mit ihrem Gehör. Ein Gehörverlust bedeutet für sie den Tod. „Die bisher vorgesehenen Maßnahmen zum Schutz der Schweinswale sind absolut unzureichend. Beim ersten Rammschlag am 5. Mai wurden sie überhaupt nicht berücksichtigt“, kritisiert Dr. Holger Buschmann, NABU-Landesvorsitzender.

Energiewende und die Einhaltung der Klimaziele sind in weite Ferne gerückt

NABU und BUND erkennen die Notlage an, in der sich Deutschland befindet, und unterstützen ausdrücklich die Ziele der Energiesicherheit und der Energieunabhängigkeit. Das LNG-Beschleunigungsgesetz, das die Schaffung von 12 Terminals und sieben Pipelines in einem beschleunigten Verfahren und ohne Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung sowie eine Nutzung bis 2043 vorsieht, schießt jedoch weit über das Ziel hinaus und zementiert die Nutzung fossiler Energien, insbesondere des klimaschädlichen Frackinggases, über die nächsten Jahrzehnte. Dies ist weder mit den Pariser Klimazielen noch mit den Zielen des Klimagesetzes vereinbar. Dies lehnen BUND und NABU entschieden ab.

Der Einsatz fossiler Rohstoffe muss dringend reduziert und durch den naturverträglichen Ausbau erneuerbarer Energiequellen, allen voran Windkraft und Photovoltaik, ersetzt werden. Das löst nicht nur die Abhängigkeit von politisch instabilen Partnern, sondern ist mit Blick auf Klimakrise, Zusammenbruch der Ökosysteme und Artensterben zum Erhalt unserer aller Lebensgrundlagen auch zwingend erforderlich. Die Energiewende darf nicht auf Kosten von Umwelt- und Naturschutz durchgeführt werden. Beides muss zusammen gedacht und vorhandene Synergien zwischen Energiewende und Energiesicherheit müssen genutzt werden.


Hintergrund:

Das LNG-Beschleunigungsgesetz trat bereits zum 1. Juni in Kraft. Es soll den Bau von 12 LNG-Terminals sowie sieben Pipelines in einem beschleunigten Verfahren ermöglichen. Und das, obwohl bisher der Bedarf für eine derart große Anzahl an LNG-Terminals nicht nachgewiesen wurde. Auch wurden die Möglichkeiten zum Energie- und Gassparen bei den Großverbrauchern in der Industrie nicht konkretisiert. Letzteres wäre aber zwingend erforderlich, bevor derart gravierende Eingriffe in geschützte Räume gerechtfertigt werden können.

Für alle im LNG-Gesetz genannten Anlagen wäre normalerweise eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Die Öffentlichkeit erhielte zwei Monate Zeit, sich vertieft mit den umfangreichen Planungsunterlagen auseinanderzusetzen. Mit dem LNG-Beschleunigungsgesetz wurde diese Frist auf gerade einmal zwei Wochen verkürzt und macht eine vertiefte Befassung mit den dennoch sehr umfangreichen Unterlagen unmöglich. Die Umweltverträglichkeitsprüfung entfällt vollständig. Umweltverbände können ihre Aufgabe als Natur- und Umweltschützer so nur erschwert wahrnehmen. Irreversible Schäden von Umwelt und Natur sind nicht zu verhindern.

Gegenstand des wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens für das LNG-Terminal in Wilhelmshaven sind Rammarbeiten sowie Baggerungen im Bereich der Liegewanne sowie des Zufahrtsbereichs. Für die Errichtung des Terminals selbst wird ein Verfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz erforderlich sein.

Erhebliche Beeinträchtigung des FFH-Gebiets „Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer“ zu erwarten

In ihrer Stellungnahme haben BUND und NABU eine ganze Reihe weiterer Punkte kritisiert. So sind erhebliche Beeinträchtigungen des Flora-Fauna-Habitatgebietes „Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer“ zu erwarten. Trotzdem ist eine Verträglichkeitsprüfung für das Gebiet bisher nicht vorgesehen. Hier fordern NABU und BUND dringend Nachbesserungen. Darüber hinaus haben die Verbände große Zweifel, dass das Aussetzen der Umweltverträglichkeitsprüfung mit den Regelungen des europäischen Rechts vereinbar ist.


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