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Änderung im neuen Niedersächsischen Naturschutzgesetz

Statement von Dr. Holger Buschmann, NABU-Landesvorsitzender

Mit völligem Unverständnis reagieren NABU Niedersachsen und BUND Niedersachsen auf die beschlossene Gesetzesänderung durch den Landtag, welche das artenreiche Grünland auf Deichen und im Deichvorland außer Schutz nimmt.

Artenreiches Grünland ist in Niedersachsen in den letzten Jahrzehnten stark zurückgegangen, umso wertvoller sind die Flächen an und auf den Deichen. - Foto: Eckhard Wenzlaff

Artenreiches Grünland ist in Niedersachsen in den letzten Jahrzehnten stark zurückgegangen, umso wertvoller sind die Flächen an und auf den Deichen. - Foto: Eckhard Wenzlaff

5. Oktober 2022- Dr. Holger Buschmann, Landesvorsitzender des NABU Niedersachsen, kommentiert die Positionierung des niedersächsischen Umweltministers Olaf Lies zur Änderung im neuen Niedersächsischen Naturschutzgesetz (NNatSchG) wie folgt: „Durch die vom Niedersächsischen Landtag beschlossene Gesetzesänderung werden die auf Deichen und im Deichvorland vorhandenen Biotope außer Schutz genommen. Ausnahmen soll es für Flächen im Nationalpark geben. Damit konterkarieren die Regierungsparteien SPD und CDU die beschlossenen Vereinbarungen zum Niedersächsischen Weg, in dessen Verhandlungen das artenreiche Deichgrünland gerade erst als geschütztes Biotop gesichert wurde. Dies überraschte den NABU ganz besonders, da erst am 17. September die Vertreter der niedersächsischen Fraktionen SPD, CDU, Bündnis90/Die Grünen und FDP – darunter Umweltminister Olaf Lies und der stellvertretender Ministerpräsident Dr. Bernd Althusmann – auf der NABU-Landesvertreterversammlung in Verden sich unisono für die Weiterführung des Niedersächsischen Weges ausgesprochen haben.“

Hochwasser- und Küstenschutz geht auch naturverträglich

Die Argumentation des Umweltministers Olaf Lies dahingehend, dass die vorgenommenen Änderungen im Naturschutzgesetz mit Blick auf den Hochwasser- und Küstenschutz notwendig waren, hält Dr. Buschmann für irreführend: „Es wäre möglich gewesen, beispielsweise nach Deicherhöhungsmaßnahmen eine Pflicht zur erneuten Anlage artenreichen Grünlandes festzulegen und somit Verfahren zu vereinfachen. Das hätte dem Hochwasser- und Küstenschutz keinen Abbruch getan. Stattdessen werde nun lediglich das Anlegen von artenarmen Wiesen oder sogar Betonflächen ermöglicht, wenn artenreiches Grünland nicht nur auf, sondern auch an den Deichen zerstört wird. Aufgrund der Vielzahl an Deichen im Norden Niedersachsens gehen so große Flächen für den Schutz der Biodiversität und des Biotopverbunds verloren.“

Ob die Deiche nur einen Anteil von 3% am artenreichen Grünland in Niedersachsen haben, bezweifelt der NABU, da den Behörden keine aussagekräftigen Daten zur Fläche des artenreichen Grünlandes in Niedersachsen vorlägen. Die Daten seien stark veraltet und gleichzeitig sei das artenreiche Grünland in Niedersachsen in den letzten Jahrzehnten massiv zurückgegangen, während es sich auf den Deichen voraussichtlich weitgehend erhalten hat. Er gehe daher von einer weit höheren Prozentzahl aus, sagte Buschmann. Diese werde aber erst nach Abschluss der derzeit landesweit laufenden Kartierungen greifbar.

Der NABU-Landesvorsitzende appelliert an alle am Niedersächsischen Weg Beteiligten und die zukünftige Landesregierung, sich über das negative Ausmaß dieser Entscheidung bewusst zu werden und gegenzusteuern: „Die vorgenommene Gesetzesänderung hat so weitreichende Folgen, dass sie zwingend mit den Partnern des Niedersächsischen Weges hätte diskutiert werden müssen. Eine entsprechende Abstimmung ist nicht erfolgt. Daher verbleiben nur die Möglichkeiten, die Gesetzesänderungen zurückzunehmen oder einstimmig neue Formulierungen zu finden, die den Vereinbarungen zum Niedersächsischen Weg gerecht werden. Der NABU hat gegenüber den Partnern seine Gesprächsbereitschaft deutlich gemacht, erwartet aber auch ein entsprechendes Ergebnis, das dem Küstenschutz und dem Naturschutz gerecht wird.“


Artenreiches Deichgrünland künftig ohne Biotopschutz

Gesetzesänderung widerspricht dem Niedersächsischen Weg

Intaktes Grünland ist ein wichtiger Lebensraum für zahlreiche Arten - Foto: NABU/Claus Hektor

Intaktes Grünland ist ein wichtiger Lebensraum für zahlreiche Arten - Foto: NABU/Claus Hektor

4. Oktober 2022 - Mit dieser Entscheidung konterkarieren die Regierungsfraktionen die Ziele des Niedersächsischen Weges, in denen unter anderem das artenreiche Deichgrünland Ende 2020 als geschützter Biotop gesichert wurde. Das neue Niedersächsische Naturschutzgesetz wurde mit der Veröffentlichung im Niedersächsischen Gesetzes- und Verordnungsblatt (Nds. GVBl.) am vergangenen Freitag besiegelt.

Dr. Holger Buschmann, Landesvorsitzender des NABU Niedersachsen, kritisiert: „Künftig wird das artenreiche Grünland auf und an den Deichen in Niedersachsen aus dem Biotopschutz entlassen. Da gerade das artenreiche Grünland der Deiche mit dem ganzjährigen Blütenangebot als äußerst wichtige Verbindungsachse für den Biotopverbund von immanenter Wichtigkeit ist, handelt es sich aus unserer Sicht um eine erhebliche Gesetzesänderung, die mit den Partnern des Niedersächsischen Weges hätte diskutiert werden müssen. Es ist ein Trauerspiel, dass sich SPD und CDU damit klar gegen rechtlich bereits fixierte Maßnahmen zum Schutz und Erhalt der Biodiversität stellen. Es gibt daher nur die Möglichkeiten, die Gesetzesänderungen zurückzunehmen oder einstimmig neue Formulierungen zu finden, die den Vereinbarungen zum Niedersächsischen Weg gerecht werden. Anderenfalls findet der gemeinsame Weg nun ein abruptes Ende.“

Susanne Gerstner, BUND-Landesvorsitzende, ergänzt: „Mit den vom Landtag beschlossenen Gesetzesänderungen wird der erfolgreiche Niedersächsische Weg – das konstruktive Miteinander – verlassen. Mit der aktuellen Entscheidung weicht die Regierungskoalition das Gesetz auf, das sie selbst vor nicht einmal zwei Jahren einstimmig beschlossen hat. Ein solches Vorgehen führt zu einem erheblichen Vertrauensverlust. Wir appellieren an alle am Niedersächsischen Weg Beteiligten und an die zukünftige Landesregierung, dieser Entwicklung wirksam gegenzusteuern. Die Politik muss sich konsequent dafür einsetzen, das Artensterben zu stoppen und weitgreifende Maßnahmen zum Erhalt der Biodiversität und unserer Lebensgrundlagen umsetzen.“

Die Regierung ist bei der Gesetzesänderung einer Initiative des Wasserverbandstags gefolgt, der das blüh- und artenreiche Grünland als Hindernis und mehr Aufwand für die Deichsicherheit sieht. Die Umweltverbände halten dagegen: „Es wäre ein Leichtes gewesen, festzulegen, dass bei Erhaltungsmaßnahmen am Deich sowie im Deichvorland die Pflicht zur erneuten Anlage artenreichen Grünlandes besteht. Aufgrund der Vielzahl an Deichen im Norden Niedersachsens gehen so erhebliche Flächenanteile für den Schutz der Biodiversität und des Biotopverbunds verloren.“

Hintergrund Niedersächsischer Weg:

Im Frühjahr 2020 ist unter Mitinitiative des NABU Niedersachsen das Volksbegehren „Artenvielfalt.Jetzt!“ mit dem Ziel gestartet, das Niedersächsische Naturschutz-, Wasser- und Waldgesetz so zu ändern, dass Bienen, Schmetterlinge und Co. wieder intakte Lebensräume vorfinden. Zahlreiche NABU-Gruppen und Aktionsbündnisse haben in ganz Niedersachsen erfolgreich 162.530 Unterschriften gesammelt und auf das Volksbegehren aufmerksam gemacht. Dank dieses beeindruckenden Engagements und dank jeder einzelnen Unterschrift konnte das Volksbegehren vorzeitig zum Erfolg gebracht werden. Denn aufgrund des Drucks, der durch das Volksbegehren und die gesammelten Unterschriften entstanden ist, startete die Landesregierung einen Dialog mit den Landwirtschafts- und Umweltverbänden, aus dem der Niedersächsische Weg hervorging. In dessen Rahmen wurde von den Beteiligten konstruktiv und intensiv gemeinsam an den Gesetzestexten, Verordnungen und Programmen gearbeitet und so ein bedeutender Schritt für mehr Artenvielfalt in Niedersachsen auf den Weg gebracht. Schon allein dieser Dialog war ein absolutes Novum und ein Meilenstein in der niedersächsischen Naturschutzgeschichte. Die erarbeiteten Gesetze, Verordnungen und Programme wurden am 29. Oktober 2020 von den Beteiligten öffentlich vorgestellt und am 10. November 2020 vom Parlament verabschiedet. Der NABU Niedersachsen beteiligte sich auch weiterhin am Dialog, damit gemeinsam das Ziel erreicht wird, das Artensterben zu stoppen und begleitete die weiteren Entwicklungen mit sachlichem und kritischem Blick.


mehr über den Niedersächsischen Weg:

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