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Änderung im neuen Niedersächsischen Naturschutzgesetz

Statement von Dr. Holger Buschmann, NABU-Landesvorsitzender

Mit völligem Unverständnis reagieren NABU Niedersachsen und BUND Niedersachsen auf die beschlossene Gesetzesänderung durch den Landtag, welche das artenreiche Grünland auf Deichen und im Deichvorland außer Schutz nimmt.

Artenreiches Grünland ist in Niedersachsen in den letzten Jahrzehnten stark zurückgegangen, umso wertvoller sind die Flächen an und auf den Deichen. - Foto: Eckhard Wenzlaff

Artenreiches Grünland ist in Niedersachsen in den letzten Jahrzehnten stark zurückgegangen, umso wertvoller sind die Flächen an und auf den Deichen. - Foto: Eckhard Wenzlaff

5. Oktober 2022- Dr. Holger Buschmann, Landesvorsitzender des NABU Niedersachsen, kommentiert die Positionierung des niedersächsischen Umweltministers Olaf Lies zur Änderung im neuen Niedersächsischen Naturschutzgesetz (NNatSchG) wie folgt: „Durch die vom Niedersächsischen Landtag beschlossene Gesetzesänderung werden die auf Deichen und im Deichvorland vorhandenen Biotope außer Schutz genommen. Ausnahmen soll es für Flächen im Nationalpark geben. Damit konterkarieren die Regierungsparteien SPD und CDU die beschlossenen Vereinbarungen zum Niedersächsischen Weg, in dessen Verhandlungen das artenreiche Deichgrünland gerade erst als geschütztes Biotop gesichert wurde. Dies überraschte den NABU ganz besonders, da erst am 17. September die Vertreter der niedersächsischen Fraktionen SPD, CDU, Bündnis90/Die Grünen und FDP – darunter Umweltminister Olaf Lies und der stellvertretender Ministerpräsident Dr. Bernd Althusmann – auf der NABU-Landesvertreterversammlung in Verden sich unisono für die Weiterführung des Niedersächsischen Weges ausgesprochen haben.“

Hochwasser- und Küstenschutz geht auch naturverträglich

Die Argumentation des Umweltministers Olaf Lies dahingehend, dass die vorgenommenen Änderungen im Naturschutzgesetz mit Blick auf den Hochwasser- und Küstenschutz notwendig waren, hält Dr. Buschmann für irreführend: „Es wäre möglich gewesen, beispielsweise nach Deicherhöhungsmaßnahmen eine Pflicht zur erneuten Anlage artenreichen Grünlandes festzulegen und somit Verfahren zu vereinfachen. Das hätte dem Hochwasser- und Küstenschutz keinen Abbruch getan. Stattdessen werde nun lediglich das Anlegen von artenarmen Wiesen oder sogar Betonflächen ermöglicht, wenn artenreiches Grünland nicht nur auf, sondern auch an den Deichen zerstört wird. Aufgrund der Vielzahl an Deichen im Norden Niedersachsens gehen so große Flächen für den Schutz der Biodiversität und des Biotopverbunds verloren.“

Ob die Deiche nur einen Anteil von 3% am artenreichen Grünland in Niedersachsen haben, bezweifelt der NABU, da den Behörden keine aussagekräftigen Daten zur Fläche des artenreichen Grünlandes in Niedersachsen vorlägen. Die Daten seien stark veraltet und gleichzeitig sei das artenreiche Grünland in Niedersachsen in den letzten Jahrzehnten massiv zurückgegangen, während es sich auf den Deichen voraussichtlich weitgehend erhalten hat. Er gehe daher von einer weit höheren Prozentzahl aus, sagte Buschmann. Diese werde aber erst nach Abschluss der derzeit landesweit laufenden Kartierungen greifbar.

Der NABU-Landesvorsitzende appelliert an alle am Niedersächsischen Weg Beteiligten und die zukünftige Landesregierung, sich über das negative Ausmaß dieser Entscheidung bewusst zu werden und gegenzusteuern: „Die vorgenommene Gesetzesänderung hat so weitreichende Folgen, dass sie zwingend mit den Partnern des Niedersächsischen Weges hätte diskutiert werden müssen. Eine entsprechende Abstimmung ist nicht erfolgt. Daher verbleiben nur die Möglichkeiten, die Gesetzesänderungen zurückzunehmen oder einstimmig neue Formulierungen zu finden, die den Vereinbarungen zum Niedersächsischen Weg gerecht werden. Der NABU hat gegenüber den Partnern seine Gesprächsbereitschaft deutlich gemacht, erwartet aber auch ein entsprechendes Ergebnis, das dem Küstenschutz und dem Naturschutz gerecht wird.“


mehr über den Niedersächsischen Weg:

Badender Kiebitz - Foto: Christoph Bosch

Niedersächsischer Weg

Neue Maßnahmen für mehr Natur- und Artenschutz

Am 10. November 2020 hat der Niedersächsische Landtag aufgrund des vom NABU Niedersachsen initiierten Volksbegehrens Artenvielfalt.Jetzt! Gesetzesänderungen für mehr Arten- und Naturschutz festgelegt. Mehr →

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