FDP will Ausrottung des Wolfes
NABU Niedersachsen zum FDP-Antrag „Wolfsverordnung“
1. März 2019 - Die FDP-Fraktion in Niedersachsen befürchtet, dass die aktuelle Wolfspolitik den Trend zum Populismus noch verschärfen würde. Dabei heizt sie selbst durch unsachliche Anträge wie die „Niedersächsische Wolfsverordnung“ (Drucksache 18/2888) das Thema weiter an.
Laut §1 Abs.1 des Antrages soll eine allgemeine Zulassung des Tötens und Vergrämens von Wölfen u.a. zum Schutz der natürlich vorkommenden Tierwelt erlassen werden. „Das ist absurd, der Wolf ernährt sich zu mehr als 99 Prozent von Wildtieren, wie etwa Rehen, Wildschweinen oder Hirschen. Diese Arten sind die natürlich vorkommende Tierwelt“, kommentiert Dr. Holger Buschmann, Landesvorsitzender des NABU Niedersachsen.
Die Zulassung zum Schutz der natürlich vorkommenden Tierwelt soll auf Wölfe beschränkt werden, die in eine umzäunte Weide eindringen oder eine unmittelbare Gefahr für nicht umzäunte Nutztierherden, besiedelte Gebiete bzw. bewohnte Hofstellen darstellen. Hier werden die Begriffe "natürlich vorkommende Tierwelt" und "Nutztiere" vollkommen vermischt. Es bleibt unklar, was mit diesen Formulierungen tatsächlich gemeint ist. Nimmt man die Verordnung wörtlich, würde diese jeden Wolf in Niedersachsen betreffen. „Damit wäre die Ausrottung des Wolfes in Niedersachsen besiegelt“, so Dr. Buschmann.
Interessant ist die Aussage in §2 Abs.2. Dort beschreibt die FDP-Fraktion, dass Wölfe in befriedeten Gebieten nicht entnommen werden dürfen. Befriedete Gebiete im jagdrechtlichen sind Sinn Ortschaften, sonstige Gebäude, die vorwiegend dem Aufenthalt von Menschen dienen, und Friedhöfe. Auch hier widersprechen sich die Aussagen, so dass dieser Verordnungsentwurf nicht haltbar ist.
Weiterhin spricht sich die FDP-Fraktion gegen nachweislich funktionierende Herdenschutzmaßnahmen in ihrem Antrag aus. Sie schreibt in ihrer Begründung: „Die ‚umzäunte Nutztierherden‘ […] müssen mit einer der Haltung der Tiere üblichen Einfriedung umzäunt sein. Besondere wolfsabweisende Zäune sind für die örtliche Zulässigkeit nicht erforderlich.“ „Wolfsabweisende Zäunungen nicht zu fordern ist höchst fahrlässig. Damit würde die FDP entweder der Weidetierhaltung oder dem Wolf den Garaus machen. Von einer Koexistenz von Weidetierhaltung und Wolf, die nachweislich möglich ist, verbschiedet sich die Partei damit“, so Dr. Buschmann.
Des Weiteren behauptet die FDP-Fraktion in ihrem Antrag, dass die „Wolfspopulation in Niedersachsen nicht mehr gefährdet“ sei. Aktuell leben in Niedersachsen rund 20 Wolfsrudel, 1 Wolfspaar und 1 residenter Einzelwolf. Die Art ist in der atlantischen biogeografischen Region, zu der weite Teile Niedersachsens gehören, damit weit von einem günstigen Erhaltungszustand entfernt.
Die ausführliche Stellungnahme des NABU Niedersachsen zur Abschussgenehmigung des Rodewalder Wolfes finden Sie hier.